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Februar I52K.
E .^n dein Streiihandel seines Bruders, des Pfaffen, mit Niklans Linder hnl er i» Weesen van dessen GegnerJcnob Gaffaser Kundschaft nnfgenannnen und sie fälschlich in den andern Proeeß hineingezogen, dann als RichterZwischen Klaus und Jacob dem erster» mit hartem Urtheil gedroht. Das bezeugen Hans und Jacob „die Bünzling"bei ihrem Eid. 7. lieber den Handel „des Euterleins" halb seien die Herren schon berichtet. II. Auf dieseswnd erkannt und gesprochen: Es soll Vögeli einen Eid schwören, daß er den Regierungen und dem LandvogtIlm echt gethan und sie verleumdet habe, und daß er nichts anderes von ihnen wisse, als daß sie biedere Leuteseien, er soll ferner seiner Ehren und Acmter entsetzt sein, vor St. Johanns Tag im Sommer dem Landvogt2W Gulden entrichten und dieses Urtheils wegen Niemand anfechten, mit Vorbehalt dessen was die Herren nndOben, etwa nachlassen wollen. III. Hierauf stellt Vögeli die dringende Bitte, man möchte sich für ihn bei denOben, dafür verwenden, daß ihn: diese Strafe erlassen werde. I». Es haben die Obrigkeiten bisher unangefochteneinen Holl diesseit des Rheins am Scholberg bezogen; nun wird berichtet, daß der Graf von Sulz jenseits („glichenhalb") einen Zoller eingesetzt habe, und zwar auf eidgenössischem Gebiet, laut der Briefe und Siegel, welche demCaspar von Mnlinen, als Obmann zwischen den VII Orten, (vor Jahren) zu Einsiedeln überantwortet sind;>wch diesen Schriften soll man sich sofort bei ihm erkundigen, e. Da nnsere Herren in jedem Scnnthnm imOmganserlaud ein Vogelmahl, nämlich einen Tag Milch jährlich haben, so begehren die Landlente, daß man>h»en dafür alle wilden Thiere vertilge, «i. Einige Landlente, die ein Feld mit einander besitzen, beschwerenllch darüber, daß der Landvogt den Sommer über darauf vier Ochsen halte, was früher nicht üblich gewesen sei;^zn komme, daß diese Ochsen dem Lande wenigstens dreimal mehr Schaden als dem Landvogt Nutzen bringen.
Die von Walenstadt und besonders Schultheiß Vögeli glauben, der Landvogt habe den Eid an ihnen gebrochen,indem er selber zwei Männer für den Landrath bezeichnet nnd zur Versammlung geladen nnd den Pfaffen (Vögeli)habe verhaften wollen; man ist aber der Ansicht, der Landvogt sei nicht schuldig, ihnen zu schwören, indem vorZeiten Oesterreich einen Vogt ans Nidberg gehabt, dem die von Walenstadt, wie er ihnen, haben schwören müssen;"»n seien die Eidgenossen Grafen zu Sargans, die denen von Walenstadt nie haben schwören „dürfen." i'. GegenGeorg Wüst, der eigenmächtig eine Landsgemcindc ausgerufen, deßhalb in jede Kirchhöre zwei Männer geschickt"»d an drei Orten die Leute zur Rüstung aufgefordert hat, in der Absicht, das Kloster Pfäfers „umznkehren,"Abt „hinweg zu richten," dann den Landvogt nnd den Schultheiß zu Sargans zu bestürmen, wird erkannt,« solle als einer, der Ehre nnd Eid nicht gehalten, keiner Ehren mehr fähig sein nnd dem Landvogt in Monals-luj 5g Gl. (Buße) entrichten. K'. Ein Verzeichnis; der andern Aufruhrer, die maü lluch gestraft hat, legt man">ll das, Schloß Sargans zu ewiger Gedächtnis;. I». Da Einige von Walenstadt an verbotenen Tagen Fleischgegessen, und die Bürger sich anerboten, sie selber zu strafen, und da sie nun Jeden zu Iii Pfd. Heller, oder>n einem Tag Gefängnis; zu Wasser nnd Brot vcrnrthcilt haben, so hat man sich damit begnügt.
Von einer Verhandlung in Glarus (vgl. Nr. 336 i>) wissen die uns bekannten Quellen nichts. Dennochdmfen wir vermuthen, daß eine solche zu Ende Januar stattgefunden; wir verweisen deßhalb auf den Abschiedvom IS. Juli d. I. — Bei diesem Anlaß constatiren wir auch, daß die bisher nach Val. Tschudi's Chronik(Archiv IX, 341) angenommene Sendung der VII Orte nicht in das Jahr 1525, sondern 1527, zu versetzen'st, wie des Nähern im „Archiv", Bd. XVIII, erwiesen wird.