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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
836
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Februar 1526.

II. (6. Febr.) Der Landvogt und der Stadtschreiber von Baden begehren, das; das Urtheil gesprochen werde,worauf zu Recht erkannt wird, der Beklagte solle auf den offenen Markt geführt, seine Zunge mit einem Nagelan den Fischmarkt" geheftet werden, ihm dann ein Beimesser gegeben und gestattet werden, sich die Zunge damitabzuschneiden oder sie wegzureißen. Wenn er das (eine oder das andere) Ihne, solle er sein Unrecht gebüßt haben.Dieses Urtheil ist von dem Nachrichter vollzogen und den Klägern auf ihr Verlangen die Urkunde zugefertigt worden.

Das Original scheint verloren zu sein.

Zur Verbindung mit Nr. 336 n legen wir folgende Missive ein:

1526, 28. Januar (Sonntag vor Lichtmeß). Ulrich Türler, Landvogt zu Baden, an Lucern. Infolge desAbschieds von Lucern, daß die Eidgenossen den Uoli Bächli (sie) zu Waldshut berechtigen wollen, und daß er denRechtstag auf nächsten Dienstag fordern solle, habe er (auf bezügliches Schreiben) die Antwort erhalten, ChristophFuchs sei nicht daheim, was er sofort an Zug gemeldet; in dieser Stunde sei nun aber die Anzeige eingelangt,daß derselbe auf Donstag der Lichtmeß Abend (l. Febr.) früh ein unparteiisches Gericht vertagt habe; deßhalbmöge Lucern seine Botschaft auf Dienstag Abend nach Baden senden, damit sie rechtzeitig in Waldshut erscheinenkönne. Das Gleiche sei an Zug geschrieben. St. A. «»--m: MW»-».

SurgllNS. 15>2li, 3. Februar f.

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede II. k. I6l.

Tag der in Sargans regierenden Orte, ohne Zürich.

I. Es werden die Beschwerden gegen Schultheiß Vögeli von Walenstadt vorgebracht: 1. Als der Landvogtzwei (Burger) von Wälenstadt in den Landrath beschieden, hat der Schultheiß eine Gemeinde versammelt undvor derselben geäußert, man sehe wohl, daß der Landvogt die Freiheiten der Stadt brechen und den der Stadtgeschwornen Eid nicht halten wolle. Dieß bezeugen bei ihren Eiden Hans und Jacob Bünzlin. 2. Im Wirths-haus zu Walenstadt hat er sich sehr ungebührlich geäußert, als der Landvogt und der Hauptmann von St. Gallenseinen Bruder, den Pfaffen, verhaften wollten; solches bezeugen der Abt von Pfäfers bei seinem Amt, undAmmann Zack und Ammann Asmann (Aschmann?) bei ihren Eiden. 3. An einer Gemeinde hat er öffentlichgesprochen: Die Bürger können sehen, daß die Regierungen die Freiheiten der Stadt in fünf Artikeln brechenwollen; darum wolle er nach Zürich und Glarus gehen und dort Anzeige machen; zu den andern Orten mögendie Burger schicken; wenn aber das nichts helfen würde, so wollte er, sofern alle seines Sinnes wären, Waleustadtihren Kirchhos werden lassen; dann würden sie versuchen, wie vormals die Glarner, mit einigen Hundertenviele Taufende zu schlagen; denn die Herren geben jetzt gute Worte, bis sie die Stadt um alle ihre Freiheitengebracht hätten. Dafür zeugen Hans und Jacob Bünzlin bei ihren Eiden. 4. Vor dem Landvogt hat er geäußert:Als er zu Pavia gefangen gelegen, haben die Spanier und Landsknechte seiire Herren Blutsverkäufer genannt;weil sie nun dessensich nicht versprechen," wolle er sie nicht mehr als Obrigkeit anerkennen. Solches bezeugenLienhard und Christian die Scherer bei ihren Eiden. 5. Als der Landvogt und der Schultheiß Kramer zu Walen-stadt über Nacht gewesen, und zwar aus höherm Auftrag, nämlich in Sachen der Fischeuzen daselbst, und diePferde noch Haben besorgen wollen, haben sie alle Thore verschlossen und besetzt gefunden; dies hat der Schultheißso angeordnet in der Meinung, es kämen Leute über den See herauf, um ihn und seinen Bruder gefangen zusetzen; nach einiger Zeit sei endlich ein Thörlein geöffnet worden, unter welchem Schultheiß Vögeli gestanden.