Druckschrift 
4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
Entstehung
Seite
795
Einzelbild herunterladen
 

October 1525,

795

SI8.

Ireiöurg. 1525, 31. October f.

Archive Bern und Areiburg.

I. (31. October.) Aus die Bitte von Bern und Solothurn uiird bewilligt, mit dem Herzog iu Romoutzu tagen und beschlossen, an beiden Orten zu erkunden, wo der Herzog über die Sachen der Genfer wolle reden

lasseil. A. Freiburg: Rathsbuch Nr. 43.

II. (2. November). Es werden die Boten von Bern und Solothurn wieder verhört und darauf beschlossen,Gesandte nach Romont zu schicken, sich aber zuerst zu versichern, obsie" (?) Gewalt haben, in der Genfer Sache zuhandeln; oder es soll der Herzog ersucht werden, das Geschäft den drei Städten anheimzugeben; dann will manhören, was Gutes geschafft werden könne. Boten: der Schultheiß Und der Seckclmcister.

K. A. Freiburg: Nathsbuch Nr. 43.

III. (6. November). Der Gnbernator der Waat zeigt an, daß der Herzog die Genfer Angelegenheit gernlwol") den zwei Städten Bern und Solothurn überlassen wolle. Ans den Fall, daß sie das übernehmeil, wirdberathen, eineil Nechtstag nach Bern anzusetzen, in Gegenwart von Boten ans Freiburg und Solothurn, unddie Sachevor der Gemeinde" verhandeln zu lassen. «. A. FMburg: Rachswch Nr. 43.

Zur Ergänzung fügen mir einige Acten an:

1) 1525, 2. November, Frcibnrg. Dem Schultheiß und dem Seckelmeistcr werden die 60 Kronen, die ihnender Herzog gegeben, nachgelassen. Rathsbuch.

2) 525, 3. November. Bern an Solothurn. Man habe heute den Bericht der vom Herzog zurückgekommenenBolen verhört und befunden, daß der Handel zu guter Ruhe gebracht werden könnte, wenn sich Frcibnrg zufreundlicher Erörterung bewegen ließe, während eS den Boten von Solothurn und Bern zur Antwort gegeben,es wolle nicht vermitteln lassen, wenn nicht die vertriebenen Genfer unverletzt an Leib und Gut wieder eingesetztwürden. Da die Gesandten des Herzogs darauf nicht eingehen, so habe man für rathsam erachtet, nochmals eineBotschaft nach Freibnrg zu schicken, um des dringlichsten dafür zu arbeiten, daß des Herzogs Erbieten angenommen,die Sache der Genfer hintangesetzt lind der Tag in Romont ohne solche Vorbehalte besucht werde, zumal derHerzog zu verstehen gegeben, daß er, wenn dieser Span verglichen wäre, den drei Städten der Genfer halb nichtsabschlagen würde. Zu diesem Zwecke habe man sich der Boten von Solothurn gemächtigt und sie ebenfalls nachFrcibnrg abgeordnet, iveßwcgen der Tag zwischen dem Bischof und den Bürgern von Lausanne zu verschieben

märe. St. A. Bern: Teutsch Missivrn I>. 5. 47».

3) 1525, 3. November (Sonntag nach Omn. Sanctornm). Freiburg an Bern und Solothurn. Ihre Botenhaben angezeigt, daß sie Befehl hätten, einen andern Tag anzusetzen und den gegenwärtigen nicht zu leisten. Nunseieil aber die von Lausanne in so großer Zahl gekommen, daß es ungeziemend scheine, den Tag zu verändern,was auch die hiesige Gemeinde »»willig machen würde. Darum bitte man nochmals, die Voten mit Vollmachtabzufertigen, und so daß sie morgen spät oder Dienstags früh dahicr erscheinen können; kämen sie nicht, so würdeman die guten Leute dennoch verhören. K. A. FMburg-. MMm» Bd. ix, x. w.