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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Oktober 1525,

verletzt »nd etliche Neuerungen versucht wordeu ivären, so können nnd wollen sie Abhülfe schaffen. An den ihnenzugekommenen Beschwerden müsse wohl etwas Wahres sein. Nun wünschen die Boten, daß die Abgetretenen hiersicher leben können. Sie bitten dringend um Auhvort, damit sie wissen, wie sie den Frieden herstellen können, w,2, Nachmittags wird (im Sinne des Herzogs) die Antwort gegeben: Der gntc Wille der Städte werde bestensverdankt, n. s. f. Die Beschwerdeführer haben ohne Wissen und Zustimmung der Stadt gehandelt, nnd die Burgerwollen sich gar nicht beklagen. Hätten sie aber je dazu Anlaß, so wollen sie sich an den Herzog und den Bischofwenden. Weitere Auskunft wissen sie nicht zu geben. 3. Hierauf erwidern die Boten, sie wollen dies heimbringen,wünschen aber, daß die Acußeren in ihren Wohnungen sicher wären.

»ZK.

Omndson. 1525, 26. Oktober.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede V. p. 281. 285.

Gesandte: Bern. Rudolf von Meßbach, Castellau zu Grandson; Licnhard Willading. Freiburg.Peter Arscnt; Lorenz Brandenburg.

1. Aufnahme von Kundschaften über den Streit zwischen den Zehentherren von Bonvillars, als Klägern, und-dem Pfarrer von St. Anbin, als Verthcidigcr, betreffend die Theilung der Zehnten, nnd über andere Händel.2. Bezüglicher Spruch der zweiörtischen Botschaft.

Beide Verhandlungen sind in französischer Sprache ausgefertigt.

ZI7.

Sol'oihurn. 1525, 27. Oktober (Vigilia Simonis et Judä).

jia»tl>»»tii'chi>> Dolothnr»: Rachsbuch Nv. ls, p. MS27».

I. Eine Botschaft von Lucern Schultheiß Hng und Niclaus von Meggen stellt 1 n das Begehren,daß die Unterthancn zu Dettingen und Hägendorf angehalten werden, den kleinen Zehnten zu geben, wie esbisher geschehen, und daß man die Priester an beiden Orte» beseitige, da sie sich in der lutherischen Lehreauchunruhig erzeigen." 2. Sie bitten auch, dem Gotteshaus St. Urban den (neuen) Zoll zu erlassen und bei dembisherigen Brauche zu bleiben. 3. Endlich ziehen sie den Span zwischen der Stift Basel und Solothurn mnnd geben zu bedenken, daß man durch die gestellten Forderungenso si gnnog rnch nnd hert bcdüccht"verursacht habe, daß Basel mit Bewilligung des Enpitels Hand auf die Plätze geschlagen; daß der Handel einst-weilen aufgehoben worden, sei in der Hoffnung geschehen, daß Basel die besetzten Orte der Stift wieder zu-stellen werde.

II. Darauf wird geantwortet: 1. Der kleine Zehnten sei des Aufruhrs wegen (erlassen?) worden, um dengemeinen Maine in Ruhe zu erhalten; man wolle aber, sobald die Herren (Näthc nnd Burger) zusammen-kommen, sich darüber bcrathen und thnn, was geschickt sein möge. 2. Des Zolls halb müsse man sich auchweiter bedenken; wie sich andere Orte darin halten, werde man es zuversichtlich auch thnn. (Weiteres fehlt).

Zu I, 1. und II, 1. Weitere Verhandlungen über diese zwei Geschäfte verzeichnet das Solothnrner Naths-

buch, z. V. 15. Januar Z52K, mit Botschaften der Abtei St. Urban und der Stadt Luccrn.