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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1525.

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St. A. Lucern: Breven.

Einen Abdruck hat auch das Archiv f. schwciz. Reform. Gesch. II, S. 1415.

SIT

Aetsöerg. 1526, 24. und 25. Oktober (Dienstag und Mittwoch vor Simonis und Inda).

Staatsarchiv Bern : Allgemeine eidgenössische Abschiede X. 289.

^ Gesandtet Bern. Peter im Hag; Peter Thormann. Lucern. Hans Hng, Schultheiß; Niklaus vonMeggen. Freibnrg. Petermann von Perroman; Niklaus Vögelin. Biel. Martin Eberlin, alt-Burgermeister.Bischof von Basel: Eoadjntor (N. v. Dießbach), und Verordnete des Eapitels der mehrern Stift. Solo-thnrn. Peter Hebolt, Schultheiß; Hans Hngi, des Raths; Thomas Schmid, Vogt zu Dorneck; Hans Hachen-berg. Vogt zu Thicrstein.

1 Die Botschaft des Bischofs und der Stift erinnert an den Abschied von Dorncck, betreffend die Abtauschnngder eigenen Leute mit Solothurn. Bei den Anstalten zu dessen Vollziehung habe sich gezeigt, daß Solothnrnviel mehr solche Leute im Gebiet des Bischofs habe, als umgekehrt, für welchen Uberschuß es nichts anderesannehmen wolle alsFlecken und Erdreich", während der Bischof, Eoadjntor und Capitel denselben Tnit baaremGeld und Zinsen oder Zehnten auszugleichen anerbieten. 2. Diesen Zwist haben die Boten der vier Städte gesternund heute mit aller Muhe, aber ohne Erfolg, zu schlichten gesucht, indem keine Partei von ihrer vorgefaßtenMeinung abgehen will. So sehen sich die Vermittler gcnöthigt, den Handel wieder heimzubringen, damit ihreHerren auf allfälliges Anrufen des einen oder andern Theils weiter darin zu handeln wissen. Es werden indessenbeide ermahnt, sich guter Nachbarschaft zu befleißen und die gütliche oder rechtliche Entscheidung abzuwarten; dashaben sie auch angenommen und ausdrücklich zugesagt. Zur Sicherung dessen ist dieser Abschied verbrieft undvon Peter im Hag (für die Parteien?) besiegelt worden.

Die Ergänzungen ans dem Solothurner Nathsbnch müssen hier übergangen werden.

3S5.

Genf. 1525, 24. bis 27. Oktober.

I. (24. Oct.) Gesandte der III. Städte Bern, Freibnrg und Solothnrn verlangen von dem RatheAuskunft über die gegen einzelne Bürger verübten Gemaltmaßregeln. 14. (25. Oct.) Der Rath erklärt, die vonden Flüchtigen gemeldeten Berichte nicht anzuerkennen. III. (27. Oct.) 1. Die Gesandten eröffnen vor dem GroßenRath ihre Aufträge: Sic sollen sich gründlich erkundigen, ob Gründe zu Klagen gegen den Herzog von Savoyenbestehen oder nicht;-ihre Herren seien des Willens, die Freiheiten der Stadt zu schirmen, und wenn dieselben

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