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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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786
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786 Oktober 1525.

4) 1525, 11. October, Genf. Sichcrheitsmandat (salvus ocmcluotus) des Herzogs Karl von Savopen fürdie Gesandten von Bern (?), die zu ihm kommen sollen^). Vgl. N. 9.

5) 1525, 12. October. Bern (Schultheiß und Rath) an Solothnrn. Man nehme vielfach wahr, wie die(unsere)Unterthancn zu Stadt und Land" durch allerlei Verdächtigungen gegen den Herzog von Savopen zuVerdruß und Unwillen entzündet werden, wodurch derselbe auch in andern Ortenverunglimpft" werden möchte;damit nun nichts Größeres und Schädlicheres, vielleicht ein verderblicher Landkrieg, einreiße, habe man für guterachtet, dem Herzog in der Eile zu schreiben, er möge auf den nächsten Tag in Lncern seine Votschaft schicken,um daseine Unschuld zu entdecken"; desgleichen gebe man dem diesseitigen Boten Befehl, zu eröffnen was erzu Genf erkundet, und bitte man Solothnrn, seiner Botschaft dasselbe zu befehlen, damit man sich ans die.Wahrheit gründe, und die Sache zuguter Ruhe gebracht" werde.

St. A. Bern: T -Utsch MWven I>. 4bti t>. K. A. Sololhurm Absch. Bd. XIII.

6) 1525, 13. October, Freibnrg. Die (Flüchtigen) von Genf begehren, daßder Tag" nicht im Gebietdes Herzogs, sondernhinter" den drei Städten gehalten werde. Darauf hat man den Bericht der nach Bernund Solothnrn verordneten Boten gehört und beschlossen, nach Bern zu schreiben, daß man den Tag mit demHerzog und den Genfer» nirgends besuchen wolle als in Lausanne oder einer der drei Städte.

, ^ K. A. Freiburg: Nathsbuch Nr. 43.

7) 1525, 14. Oktober. Bern an Solothnrn. Heute sei des Herzogs Botschaft erschienen, um in langenWorten anzuzeigen, daß er geneigt sei, den ihm van hier aus empfohlenen Tag zu besuchen . . . (fehlt eineweggeschnittene Zeile); da nun aber Freibnrg gestern schriftlich gemeldet, daß es keinen Tag besuchen wolle, dernicht zu Lausanne oder im Gebiet der drei Städte gehalten werde, so sei »othwcndig, es durch eine Votschaftnochmals zu bitten, den Tag zu beschicken; wenn es aber darin nicht willfahre, so werde man nichtsdestowenigervon Bern ans eine Botschaft zum Herzog schicken, um auch in den jüngst vorgefallenen Dingen, die seine Anwälteangezeigt, zu handeln, was zu Ruhe und Einigkeit diene. Hienach bitte man auch Solothnrn, eine Botschaft zusolcher Handlung mitznsenden, damit die Sache ohne Nachtheil vertragen werde.

St. A. B-rn: Teutsch Mtsstvcn v. 455. K. A. Solothum: Absch. Bd. XIII.

8) 1525, 14. October. Bern an Freibnrg. 1. Antwort ans dessen Entschluß betreffend den Tag mit dem Herzogzc. Man könne jetzt nichts Bestimmtes erwidern, da man die Antwort des Herzogs noch nicht kenne, «volle aberFreibnrg crmahnen, im Hinblick ans den gestern gemeldeten Vorfall in Eleven (?) wohl zu bedenken, was ans diesemHandel in Zukunft erwachsen könnte, und bei den vertriebenen Genfern dafür zu wirken, daß sie sich mit demRecht begnügen und zu keinen Unruhen Anlaß geben. 2. Eine Botschaft nach Grandson zu schicken, um mit demHerrn von St. Martin ?c. zu handeln, sei man jetzt nicht in der Lage; man werde aber in kurzer Zeit die Sachezu Ende bringen. Sl. sc. Bern: T-Ulsch Mlffiom v. I. 4SI I>.

9) 1525, 17. Oktober (Dienstag nach Galli), Bern. Instruction für Sebastian von Dießbach und HansStärker, Vcnncr, »ach Freiburg und Genf. 1. In Freibnrg soll er kleine und große Näthe ernstlich bitten, ihreBotschaft zu dem Herzog mitzuschicken, um diesen Span beizulegen, und ihnen zu verstehen geben, was den(beiden) Städte» und der Eidgenossenschaft daraus erwachsen könnte; er soll auch das Geleit vorweisen und dabeibemerken, daß die Namen der Genfer, die es begehren, ans der Rückseite verzeichnet werden. Was er zur Antworterhält, soll er von Stund an schreiben. 2. In Genf soll er mit dem Herzog ernstlich reden und ans die mög-lichen Folgen hinweisen, damit er die Tagleistnng jn Morsce oder andere Mittel annehme. Für dessen Handelmit Freibnrg hat er Gewalt. St. A. B-m: Allg. «dg. Absch. x. oos-sio.

10) 1525, 19. October, Freibnrg. Nach Anhörung der Botschaften von Bern und Solothnrn werden nachGenf verordnet Schultheiß Dietrich von Engelsperg und Seckelmeister Wilhelm Schweizer.

K. A. Freiburg: Nathsbüch Nr. 43.

11) 1525, 23. October. Bern (an die Gemeinden) im Oberland. Nachricht über den Zwiespalt zwischendem Herzog von Savoyen und d?n Genfern. Nun vernehme man, daß etliche ungehorsame aufriihrigc Genfer

*) Der Text sagt nur allgemein:pm'tioularös personas in rotulo subaimexo nominatas."

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