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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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782
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782 October 1525,

unternommcn werde, worüber beide Parteien wieder viel Worte verlieren, besonders die von Lausanne, zurErwiderung der Antwort der bischöflichen Boten. 6, Zuletzt ist von den drei Städten ein anderer Tag bestimmtworden auf Sonntag nach Omnium Sanctorum (5, November), wieder nach Freiburg, Dem Bischof wirdgeschriebeu, mau habe sein Ausbleiben ungern gesehen und erwarte nun, daß er den nächsten Tag besuche; sonstwürde man fortfahren, in der Sache nach Billigkeit zu handeln; wenn er dann aber dawider etwas versuchte,so möchten unliebe Folgen daraus erwachsen, zc. Auch wird er ermahnt, inzwischen nichts Neues anzufangen.Wenn der Genfer wegen eine Botschaft zu dem Herzog von Savoyen geschickt wird, so soll ihn dieselbe ersuchen,sich des Bischofs und der Stadt Lausaune nicht zubeladen." I». Die Artikel für ein Burgrecht, welche dieBoten von Lausanne gezeigt haben, werden jeder der drei Städte abschriftlich zugestellt, um darüber zu rath-schlagen. «. Denen von Lausanne ist befohlen, Artikel aufzusetzen, wie sie das Recht zu brauchen gedenken,damit man auf'dem nächsten Tag desto erfolgreicher handeln könne. Sodann wird ihnen gereichen, sich einst-weilen gegen ihren Herrn und dessen Amtleute ruhig zu verhalten. «I. Die Genfer klagen auf Grund vonBriefen, die ihnen zugekommen, wie der Herzog fortfahre Leute zu saugen, zu plündern :c., und begehren, daßman ihnen um Gottes willen einigermaßen behülflich sei. Darauf hat Freiburg die Voten der beiden andernStädte gebeten, treulich heimzubringen, daß dem Herzog tapfer geschrieben werde, er solle nichts Neues anfangenund den Genfern Geleit zum Rechten geben, wie es früher verabredet worden; die Städte sollten dann eineBotschaft mit den Genferu schicken, um z» erfahre!?, wer eigentlich schuldig sei, u. s. w.

Das Freiburger Rathsbuch enthält die Namen der Gesandten und ein flüchtiges, theilS französisch theilslateinisch skizzirtes, Concept dieses Abschieds; die Verhandlung :» 5, t> ist ans den 3. October »erlegt, i« und «fehlen; «l ist dnrch folgenden Artikel vertreten:

Caspar von Mulme» berichtet, was er zu Genf bei dem Herzog gefunden. Es habe derselbe, als Vicardes Reichs, Etliche nach Billigkeit strafen, sonst aber keinen Muthwillcn brauchen wollen; Einige seien entwichen,von Andern wisse er nichts; er sei aber geneigt, ihnen für vierzehn Tage Geleit zu geben, damit sie sich ver-antworten können; diejenigen die man schuldig erfinde, sollen drei Tage (Frist) haben, sich zuentfremden."

Ein Concept hat auch der oben bezeichnete Frcibnrger Abschiedeband.

Zu :» 4. gehören folgende Acten:

1) Die Klage der Edlen und Bürger von Lausanne.

Wenn ein Herr (Bischof) von Lausanne in seinen Besitz daselbst eintrete, schwöre er den Edlen und Burgern,sie bei ihren Rechten und Freiheiten, geschriebenen und ungeschriebenen, und besonders bei dem le Plaict gcneralgenannten Briefe, bleiben zu lassen; der sei hier vorgelegt. Bevor nun die Anzeige von Bern eingegangen,daß sie auf diesem Tage erscheinen sollten, sei ihnen zugenmthet worden, sich über drei Puncte zu erkläre»:

1. Daß sie wie die Vorfahren den Bischof als ihren Herrn anerkennen, gemäß dem Beschluß der drei Städte(Stände?). Sic haben für die ganze Stadt geantwortet, sie seien willig zu thun, was ihre Freibriefe enthalten.

2. Die Abgeordneten des Bischofs haben eröffnet, daß er ihre Freiheiten erhalten wolle, aber begehre, daß sieauch die seinigen achten. Ihre Antwort laute: Der Bischof könne sich nicht beklagen, daß sie seine Freiheitennicht berücksichtigt (gchüet") hätten; wohl aber sie, daß er das gegen ihnen nicht gcthan; denn nach seinem Schwurhabe er den Guillaume Carmcntrand gefangen, peinlich verhört und in dem Schloß zu St. Marie (Maire?) mitGeivalt verurtheilen und tödten lassen. Er habe Einen acht Monate lang im Gcfängniß behalten und zumGeständniß genothigt wider ihre Freiheiten. Nachdem Einer aus dem Gefängnis; des Bischofs entronnen ge-wesen, seien hie Vcnner in dessen Haus gegangen, damit er wieder gefangen würde; als er aber nach Rom ent-flohen, habe der Bischof die Venner gebannt; dadurch seien der Stadt über 1W Kronen Kosten erwachsen; dahierin ihre Freiheiten auch nicht gehandhabt worden, so begehren sie dafür Ersatz.- Wider ihre Freiheit habeer münzen lassen nach seinem Gefalle», die gute Münze eingeschmolzen und schlechte daraus gemacht, wodurch