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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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October 1525.

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was er zuletzt gegen ihre Güter und ihr Leben unternommen habe, weßhalb ihrer etwa dreihundert entronnen undseinem Zorne ausgewichen seien; wie es nun um das zu Hanse Verlassene stehe, können sie nicht wissen; daher bittensie um Hülfe, damit sie wieder zu dem Ihrigen kommen oder genügsames Geleit zum Rechten erhalten; erfände sichdann, daß sie nicht als ehrbare Leute gehandelt hätten, so wollen sie sich an Leib und Gut gebührlich strafen lassen, ?c.

II. Darauf hat man die Antwort gegeben: Man bedaure diese Widerwärtigkeit sowohl wegen der Mit-bürger von Freiburg als der Genfer wegen, die sich mit dem Rechten begnügen wollen, sei auch alles zu thunbereit, was denen von Freiburg gefallen und den Genfer» zu Gutem gereichen möge, damit sie wieder heimkehrenoder vor unparteiischen Richtern Recht finde» können, wolle dafür durch Botschaften und andere Mittel gernearbeiten und weder Mühe noch Kosten sparen, jedoch in der Meinung, daß alles in freundlicher oder rechtlicherWeise vor sich gehe; denn sich thätlich des Handels anzunehme», sei man nicht in der Lage, sondern werde Kriegnach Kräften zu verhüten suchen , da für die Anstößer schlimme Folgen zu besorgen wären. Darauf hat manauch den diesseitigen Nathsbotcn, die sich jetzt in Genf befinden, ernstlich geschrieben, sie sollen nichts versäumen,was den Genfern zum Frieden oder zu billigem Recht verhelfen könne, damit nicht größerer Unrath darauserwachse. Unter der Bedingung, daß die Genfer sich mit dem Rechten begnügen und nichts Anderes vornehmen,hat man ihnen auch den Aufenthalt in Stadt und Land bewilligt.

31«.

Areiöurg. 1525, 2. und 3. October.

Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, 'V. p. 213. KantonSarchiv Freiburg: Nathsbuch Nr. 43. Abschiede, Bd. 128.

Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede, Bd. XIII.

Gesandte: Bern. Caspar von Mülinen; Peter Stürler, Venner; Peter von Werd. Freiburg. (Un-genannte Rathsabordnung). Solothurn. Junker Hans von Noll. Bischof von Lausanne: Vicarius(uns unbekannt); Ofsicial de Vernetis; Gcneralcommissar Genclliati (?). Stadt Lansanne. Benoit, Herrvon Chapelle, Fr(iedrich) von Pre,et plusiours autroo."

tt. 1. Der Vicar gibt anfänglich zu verstehen, wie er und seine Gefährten hieher abgeordnet worden, er-stattet des Bischofs Grüße und entschuldigt dessen Abwesenheit mit der von dem Herzog erhaltenen Aufforderung,ihm Rath zu geben, zc. Sie haben nun Befehl, anzuhören was die von Lausanne klagen wollen, darauf zuantworten, soweit sie instruirt seien, und das Uebrige hinter sich zu bringen, alles mit weitläufigen Worten.2. Darauf bemerken die von Lausanne, die wohl mit 5V60 Mann erschienen sind, der Tag sei auf Begehrendes Bischofs angeordnet; sie wünschen nun zu vernehmen, was er ihnen vor vierzehn Tagen zugcmuthet habe;darauf wollen sie antworten; wenn aber die bischöflichen Anwälte nicht mehr Vollmacht haben, so sei es um-sonst hier lange zu tagen, ebenfalls mit langen Reden. 3. Darauf haben die drei Städte beschlossen, denBoten des Bischofs rund heraus zu sagen, man finde kein Gefallen daran, daß er den Tag begehre, aber nichtbesuche. Man wolle jetzt jedoch die Beschwerden der Burger von Lausanne verhören, damit sie dein Bischof be-kannt werden; darauf sollen dann seine Boten Antwort geben, wonach man weiter handeln werde. 4. Nachdemdie von Lansanne ihre Klagartikel vorgebracht und des Bischofs Boten darauf geantwortet, hat man beiden Par-teien empfohlen, ihre Vorträge schriftlich einzulegen, was sofort geschieht. (Folgen die Texte, f. u.) 5. Hieraufverlangen die von Lausanne, daß der Bischof ihre Kosten bezahle, da er den Tag nicht besucht habe, und daßman ihnen Sicherheit verschaffe, daß bis zum nächsten Tag (zwüschen dein Tag") nichts Neues gegen sie