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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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September 1525.

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gewähren nnd Gehorsam leisten sollen, indem die Herren (der sechs Orte) gesonnen seien, die Gebräuche derchristlichen Kirche wie von Alter her zu handhaben, das Uebel zu strafen, den Landvogt zu schirmen und daranLeib und Gut zu setzen; sie sollen sich darnach richten. 2. Deßhalb haben dann die Boten ein offenes besiegeltesMandat in alle Gemeinden gesandt und dem Landvogt befohlen, ungeschickte Händel zu ahnden, wozu er sonstcrbötig ist. 3. Wie die genannte» Gemeinden versprochen, gehorsam zu sein, weiß jeder Bote. I». Es wirdangezeigt, daß das früher so vermögliche Gotteshaus Münsterlingeu in Schulde» gerathe, indem die Frauen Geldum Zins anfnehmen, dabei ganz lutherisch seien, jede Woche nach Consta»; zur Predigt gehen, da Rath undSchirm suchen und dafür jährlich ein bestimmtes Geld ausgeben. Da man nun Rechnung gefordert, so habensie erwidert, sie wollen auf den nächsten Tag vor gemeinen Eidgenossen Antwort geben, vermuthlich in der Absicht,sich so der Rechnung zu entledigen (erweren"). Darauf hat man ihnen geschrieben, man wolle schlechtweg Rechnunghaben und begehre, daß sie von dem lutherischen Wesen abstehen; für ihr Flcischessen an verbotenen Tagen undandere Uebertretungen sei dem Landvogt aufgetragen, sie zu strafen, v. 1. Der Landvogt zu Sargans berichtetschriftlich des Auftrages halb, den Schultheiß Vögcli seiner unerträglichen Reden wegen zu verhaften, wenn esohne Aufruhr möglich wäre, oder ihn nach Baden zu citiren: er müßte wirklich Unruhe besorgen; zudeni könnteer ihn nirgends anders berechtigen als zu Walcnstndt, als an seinein Wohnorte, und da würde nichtsgeschafft."Daher rathe er, denselben auf einen Tag zu laden; da würde er durch genügsame Kundschaft, so überwiesen,daß man ihn strafen könnte. 2. Ueber die Verhaftung des Pfaffen Vögcli habe er vor dem Landrath den Bescheiderhalten, er müsse denselben berechtigen, wo er seßhaft sei. Antwort ans den nächsten Tag. «I. Der Landvogthat den Konrad Wepfer von Stammheim vor das Landgericht geladen; aber sein Ausbleiben ist von Zürichentschuldigt worden mit der Einwendung, es sei in der Vorladung die Ursache nicht angegeben, w. Darauf wirdan Zürich geschrieben, man könne im Vertrag nicht finden, daß der Grund einer Vorladung genannt werdenmüsse; zudem sei das nicht Brauch des Landgerichts; vor diesem solle Wepfer die Klage und dann das Rechterwarten. Wenn Zürich hierin ferneren Eintrag thäte, so sollen die Boten auf dem nächsten Tag zu anwortenbevollmächtigt sein, wie man weiter vorgehen wolle, v. Die Boten von Lucern, Schwyz und Glarus sollenheimbringen, wie der Hauptmann von St. Gallen denen von Schwyz geschrieben, er habe den lutherischen Buben,den sie freigelassen, zu St. Gallen gefunden, wo derselbe von Stund an wieder begonnen, seltsauicwilde" Dingeüber die Taufe zu predigen, besonders aber, daß keine Hölle und kein Fegfeuer sei, und am jüngsten Tage dieTeufel ebenso wohl als die Auserwählten in den Himmel kommen, weil Gott gesprochen, es werde zuletzt EinHirt und Ein Schafstall sein, u. s. w. Da der Hauptmann ohnedies wahrnehmen will, daßdie Secte" mehrzu als abnehme, und das Volk je länger je ungeschickter sei, so hat man abgeredet, das heimzubringen,l 1. Bernhard Koch, Schaffner zu Tobel, legt gute Rechnung ab, worauf man dem Commenthur (Konrad)voil Schwalbach das Haus samt Zinsen, Nutzungen, Gülten und Gütern übergeben hat, mit der Bedingung,daß er jährlich, oder so oft man es begehre, Rechnung gebe, von Kleinoden und Kleidern nichts veräußere,ohne Wissen und Willen unserer Herren weder Geld noch Geldeswerth weggebe und wohl Hallshalte; dennhielte er sich nicht schicklich, so würde er beseitigt, laut eines ausgeschnittenen Zeddels und eines Rodels, dender Landvogt im Thurgau habe; ein Verzeichnis; der Renten, Zinse zc. liegt in einem Urbar zu Baden.2. Es folgt eine Uebersicht der letztjährigen Zinsen: 1) An Geld 153 Gl. 2 Schl. 7>/2 Pfg. 2) An Fäsen9 Malter. 3) An Kernen 368 Müll 2 Vrtl. 6 Jmmi. 4) An Haber 71 Malter 2-/2 Mütt 6 Jmmi.5) An Gersten 2 Vrtl. 6) An Zehnten 381 Malter 2 Mütt Weizen, 186 Malter 2>/2 Mütt Haber,5 Mütt 1 Vrtl. Gersten. 7) Was an Wein wird, läßt sich noch nicht bestimmen. K. Wyßhans Marti von