Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
709
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1530.

709

tigkeit erbärmlich um das Ihre gebracht und verderbt werden. Es zeige sich dies, wenn man beobachte, wiesie (die V Orte) den Abschieden nachleben; was man heute in guter christlicher Meinung festsetze (resp. ver-biete), das treiben sie gleich morgen wieder, dermaßen daß alle Unbilligkeit durchgesetzt werde und biderbe Leutevon ihnen kein Recht erwarten dürfen, mögen dieselben es anfangen, wie sie wollen, und ihre Sache zum vorausverloren haben, wenn sie von ihnen etwas begehren; das müsse jedes fromme Herz bitterlich bedauern. Weilnun Zürich der Meinung sei, daß es mit jenen Eidgenossen nicht länger also regieren und ihrer Ungerechtig-keit Raum geben könne, indem solches vor Gott und Menschen zum Vorwurf gereichen müßte, und sich festentschlossen habe, zur Vermeidung des göttlichen Zorns einer solchen Regierung nicht mehr zuzusehen, so wollees den andern Städten zu getreuer Betrachtung empfehlen, wie doch ein Weg zu finden sein möchte, daß diesebärliche" Rattirnng und Konspiration abgestellt und gemeine Gerechtigkeit gefördert werden könnte. Die Botenfühlen sich zu einer solchen Berathnng zu schwach und halten die Frage für gefährlich und weitaussehend;zudem haben nicht alle hier vertretenen Orte Antheil andiesen" (den gemeinen) Herrschaften, und achten sieauch ihre Eidgenossen (von Zürich) wohl so vernünftig und hochverständig, daß sie weise und witzig genugsein werden, um eigenen Rath zu finden, daß es also nicht nöthig scheint, etwas in den Abschied zu nehmen;weil aber Zürich nicht davon absteht, so wolle» die Voten dies gern an ihre Herren gelangen lassen und ansdem nächsten Tage mittheilcn, wie dieselben hierüber denken oder gerathschlagt haben. 5. Es wird abermalsangezogen dcch vern.nthlich heimliche Späher, Lauscher (löslcr") und Schleicher bei den geschwinden Praetikcn,die jet-'t im Gange sind, hin und wider geschickt werden möchten, und auch darüber gesprochen; es sind abernickt alle Orte acncigt gegen solche Boten etwas zu thun, bevor eine wirkliche Roth dazu drängt; dcßhalb istverabredet heimzubringen, daß jede Stadt in ihrer Obrigkeit undVerwaltignng" auf solche Lauscher undSpäher die ohne Farbe und Zeichen nmherschlcichcn, fleißig achten, und wenn dieselben verdächtig erscheinen,mit ihnen handeln soll was sie für gebührlich hält; gegen reitende oder laufende Boten, welche Ehrenzeichen.Schilde oder Farben tragen, scheint es weder nöthig noch gut, zu dieser Zeit Gewalt zu brauchen, bis mansehen mag daß ein Krieg im Anzug ist; dann soll jede Obrigkeit thun, was sie den Umständen gemäß füräittick Ecktet K. Dieser Geschäfte wegen ist ein anderer Tag nach Zürich angesetzt auf Donstag nachU "l Tranen Himmelfahrt (18. August), wo die Boten mit vollem Gewalt erscheinen sollen; für den Falldäv etwas Netteres einreißen sollte, wird Zürich ermächtigt, diesen Tag zukürzen" und auch Straßbnrg zub> f- I Die schriftliche Antwort Berns an Basel auf die letzthin gemachte Znmnthnng betreffend denhessi cken Verstand hat man gehört und dabei von dessen Boten auch mündlich vernommen, daß es sichersetzt"

u.1ch.» nicht d°-n »nwittig-n. I°nd-,n b-i im,.- NM, -m, adn

nicht- d.»° wn,i»°. d.» S°»dS-f°n M» t° ,-"",dI,ch -MMN w», da« -- h-ft-, i,ch «... S°» ,,ddn »ii -..«-IM» i» ««»' »n">"t> z-w-I-,,. damit di. «in SUdl. >,.i

°i,m -d-n und I -in- T..m,»t> nntn ih,.- «.chmrl wtl-d-, d-, im Si,,-

" ,it einer Entschuldigung für den bisher geschehenen Verzug, bloß in einer Missivc

dei- schrei uw . , ^ gründlicher Unterredung zu einem andern Entschluß gelangt;

^,,.m ch-i,t>ich-tt W-'wt '»»..'stich. .N'chwt. m-n di. Sach. i.

^ darauf eingelassen, so viel zurück zu gehen, da doch Basel und Straßburg, sofern

..iiigezogen nne s 1 s ^ ^ g^ten, den Handel gehörig zu

««77d««!-d7^t« d).3.i-ich i°-.,"d wi-,°-.ich d- wi-t ,,d

7in, V--!-,,!, ,,-hn p-t>s-» I°l>! ''»>"' -sd-ns'«'-" ""d Sti-schn-ii