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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1530.

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(kürzlich) ausgetretene» Klosterfrauen und den hiuterlasscucn Kindern einer vorlängst ausgeschiedenen das ein-gebrachte Gut verabfolgen solle. Fällt in den Abschied. Dabei wird die Aebtissin angewiesen, den Prädi-canten, über den sie sich beschwert, zu behalten und seine Pfründe nicht zu verkürzen, k. Die von Döttingenbei Klingnan bitten dringend um einige Hülfe für ihren Prädicantcn, in Betracht der herrschenden Thcnrnngund des großen Zehntens, den sie nach Zurzach entrichten müssen. Obwohl nicht instrnirt, hat man ihmdoch 5 Mütt Kernen bewilligt; ob man ihm mehr geben will, ist ans dem nächsten Tag zu eröffnen. I. DerCnster von Zurzach empfiehlt sich zu gelegentlicher Würdigung seiner Dienste, als Prediger zu Tägcrfelden,für die er nichts beziehe. Wird auch heimgebracht. ,»». Desgleichen ist über die Beschwerde der Klingnaner,daß sie bei ihrem Mehr und dein Gotteswort nicht gehandhabt werden, ans dem nächsten Tag Antwort zugeben, wie man ihnen zu Hülfe kommen wolle. «. 1. Die Znrzacher bitten um Rath betreffend die Jahr-zeitcn' und Gottesgaben. Da sie der Reformation von Zürich folgen, die verordnet, daß die Jahrzeiten, Seel-gerette, ewige Lichter und Bruderschaften für die Armen zu verwenden seien, so läßt man es dabei bleiben.Was aber an die Caplaneicn vergabt ist, soll einstweilen nicht angetastet, sondern zu Tagen der Entscheid derVIII Orte nachgesucht werde». 2. Weil der Sigrist bisher ans ewigen Lichternund dcrglychen gerümpelwerch"erhalten worden, so mag man leiden, daß er hinfttr auch ans der seinem Amt zudiencnden Besoldung lebe;doch soll ein etwaiger Ueberschuß den Armen zufließen. 3. Die Znrzacher begehren ferner, die Ornate, Kleinodeund Kirchenzierdcn für ihre Kosten und die Ausbesserung der Wohnung ihres Prädicantcn anzugreifen. Dasolches aber die übrigen Orte mitberührt, so werden sie ans andere Tage gewiesen, wo man sich bestens fürsie verwenden will. 4. In Betreff der Zehnten gibt man ihnen den gleichen Bescheid wie den Thurgauern;doch hat der Bote von Bern dazu noch nicht gestimmt. «. Dem jüngsten Abschied gemäß haben die Toggen-burgcr sich erkundigt, was in dem ersten Kauf begriffen gewesen, und darüber ein Verzeichnis; (Rödeli")anfgescßt das dem Boten von Glarus abschriftlich zugestellt wird; sie bitten auch freundlichst, mit der Sachezu eilen und einen förderlichen Tag zu bestimmen. Zürich ersucht nun Glarns, zu bedenken, daß ein langerVerzug mit großem Nachtheil verbunden wäre, und eilends zu einer Tagsatznng einzuwilligen. ,». Den Botender Ger Orte kgt der Landvogt ein Schreiben der X Orte aus Baden vor, das ihm die Weisung gibt, indem Span der Domherren von Constanz und anderer Pfaffen, die Zinsen, Zehnten und Gülten im Thnrganbetreffend, zu gütlichem Austrug mitzuwirken. Da er in dieser Sache weder zu viel noch zu wenig thnnmöchte so bittet er um Bescheid. Nachdem man erwogen, was man im Mai zu Franenfcld darüber verhandeltund beschlossen hat (folgt Wiederholung), läßt man es dabei schlechtweg bleiben und will, daß der Landvogtdie Stadt Constanz bei jener Erkanntniß handhabe; er braucht sich daher in gütliche Verhandlungen nichtein'nlassen Der Häfte halb, die jenseit des Sees gegen Zürich, Bern und Constanz verfugt worden sind,

trägt Bern Bedenken zu handeln, bis man sehe, wie der Reichstag verlaufe, da gar bald aus kleinen Kostengroße erwachsen könnten, und damit man nicht zu der Nachrede Anlaß gäbe, daß man Unruhen hervorrufenwolle möchte es rathen, bis zu gelegener Zeit die Sache ruhen zu lassen, zumal die Eidgenossenschaft selbstgetrennt und von dem Reichstag wenig Einhelliges zu hoffen sei, da doch verlaute, daß Etliche schon weggeritten,und vielleicht bald etwasGründliches" unternommen werden könne. Dagegen meinenEtliche", man solltedem Kaiser - Andere den Prälaten oder den (drei) Negimenten schreiben und sie ermahnen, die Häfte abzu-thnn'während Andere dies für unfruchtbar ansehen, da die bisherigen Schreiben nichts gefruchtet haben, undman'entschlossen sein müßte, dein Schreiben eine tapfere That folgen zu lassen, was gegenwärtig nicht der