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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juli 1530.

mit gottesfürchtigen ehrsamen besonnenen Vögten nnd Amtleuten zu versehen seien, so läßt man es jetzt dabeibleiben, nnd wird bestimmt, daß der Landvogt keine Weibel und Gerichtskuechte w. annehmen soll, die nichtgemäß jenem Artikel dem göttlichen Wort anhangen. (Schl.-Absch. A. 15). 3. Die Thurgauer klagen überdie großen Kosten, die sie bisher des Gotteswortes wegen erlitten, und begehren, daß die Gerichtsherren die-selben tragen helfen w. Dagegen wenden diese ein, sie haben an den vielen unnützen Kosten, welche die Ge-meindenauftreiben," keine Schuld; ohnedies seien ihrer einige persönlich nicht bloß nach Cappel, sondernauchden Stürmen" nach so gut wiedie biderben Leute" ausgezogen; sie haben auch seither mit Tagen,Rößlen, Nachreiten und andern Dingen schwere Kosten gehabt; da die Verträge zudem bestimmen, daß sie nurmit dem Landvogt reisen sollen, so glauben sie damit genug zu thun und keine Steuern schuldig zu sciu;sie begehren daher, bei dein zu Frauenfeld ergangenen Spruche zu bleiben w. Nachdem man sich (wie obengesagt) bei den Gesandten der Gerichtshcrren auf das allerernstlichste, aber vergeblich bemüht (bearbeitet")hat, sie zum Eintreten zu bewegen, wird ihnen die Sache nochmals in den Abschied gegeben, und zwar mitder höchsten Ermahnung,daß sy ansehe» nnd bedenken, was die biderwcn lüt in vergangenen empörungenerlitten, daß sölichs alles ouch zuo irem glück, heil und wolsart, sy nnd ir guot ze schirmen, gedienet undinen zuo gnotem frommen erschossen ist; onch darby die schwere müeg, arbeit und kosten, so unser Herren nndobcrn guots geneigts willens, inen ze guotem, damit sy inen zuo ruowen verhelfen möchten, erlydent, darnebenouch ermessen, daß bald größerer unwill und unrat hierus erwachsen möcht, ouch ansechen dise gegenwürtigcschwere löuf, und daß es nit so umb ein großes ze thnond ist, und sy ouch kein fridliche rüewige stund nieme gehaben mögend, wenn sy in Widerwillen mit den gemeinden stand, und also unseren Herren und ober»zuo sunder früntlichem angenemem gefallen, dieselben (sa. ire mitverhaften), sich selbs, ouch uns all damit zerüewigen, sich hiczwischen nächstkünftigem tag eins besseren besinnen, denselben mit vollem gewalt besuochenund sich einer guoten früntlichen antwurt entschließen, die guotwilligkeit nit absehlachen, inen ouch die fach ab-kommen und ein klein zytlich guot nit lieber dann unserer Herren nnd der biderwen lüten gunst sin lassen,suuder gemeinen irs vatterlandS frommen, ecr, nutz und friden (bedenken), onch unser Herren hieran eeren,so wellint wir uns so schidlich und frttndlich dargegen bewysen, daß wir guoter Hoffnung, sy nnd wir all zuobeständigein frid und ruowen kommen, und damit meerercr kumber, ouch vil kost, unwill, müeg und arbeitabgestellt und fürkomnien werden mög." Um auf dem nächsten Tage nicht abermals vergebens zusammen-zukommen, hat man auf jede» Fall hin berathschlagt: Den Klöstern, deren etwa zehn sind, wärenetwa 500 Gulden, den 20 oder 21 Edlen und (andern weltlichen) Gcrichtsherren etwa 300 Gulden, imGanzen 800 Gulden, aufzulegen, in der Zuversicht, daßvielleicht" die christlichen Städte, wenn die 2500Kronen von den Eidgenossen (den V Orten) erlegt sind, die Thurgauer auch günstig bedenken werden, umsie zufriedenzustellen. Das soll nun jeder Bote an seine Herren bringen und auf dem nächsten Tage (solche)Antwort geben, daß man zu Ende kommt. 4. Die Mehrzahl der Voten sind geneigt, den Thurgauern dasSchießen von Hasen nachzulassen, jedoch die Zeit von Anfang März bis St. Johanns Tag Mitte Sommersausgeschlossen. Weil aber der Bote von Bern das nicht bewilligen kann, so wird ihm das in den Abschiedgesetzt, mit der Bitte an seine Herren, in dieser kleinen Sache sich nicht zu söndcrn, da sie doch viel größerezugegeben. (Vgl. Schl. Absch. A. 29). 5. Der Klöster halb begehreu die Thurgauer, daß man die Schaffnerund Amtleute aus der Landschaft nehme und sie nicht mit fremden Vögten aus den Orten belade, indem dasVermögen der Klöster größtentheils von ihnen herkomme, nnd die Klöster bald zu Grunde gingen, wodurchden Armendie Hilfe" entzogen würde; dagegen erbieten sie sich, den Landvögten jährlich Rechnung zugeben.