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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1530.

1530, 24. Juni (St. Johanns d. T. Tag), Gutenberg. Balthasar von Ramschwag an die Botender acht Orte, jetzt in Baden versammelt. Er habe sie durch Botschaften und Briefe schon öfter berichtet,wie die Schwester seines sel. Vaters*) seine Güter im Rheinthal in Haft gelegt, und sie haben darauf denenvon Bernang mehrmals befohlen, an jenes Verbot sich nicht zu kehren :c. Das sei aber bisher fruchtlosgeblieben; sie haben ihn trotz allein Rechtbieten mit Urtheil des Seinen entsetzt, die Appellation an die achtOrte verweigert und ihn an den Hauptmann zu St. Gallen gewiesen, also wider alle Billigkeit und dieErbeinung gewaltthütig beraubt. . . . Dadurch sei er genöthigt, die Eidgenossen von Neuem, vermuthlich zumletzten Mal, damit zu bemühen; er bitte, seinen folgenden Bericht ohne Verdruß aufzunehmen. Seine Base behaupte,er habe das Erbe von ihrem Vater noch ungetheilt inne; da sie ihn deßhalb vor das Hofgericht zu Rothweilgeladen, sei er als Diener des Königs von Ungarn :c. von jenem Gerichte abgemahnt und an das Regimentzn Innsbruck gewiesen worden, wo ihn dann die Base rechtlich belangt habe; aber vor dem Ausgang desRechten habe sie das Seine zu Bernang verheftet und so viel bewirkt, daß man ihn mehrmals dorthin zumRechten geladen, was er als unzulässig nicht annehme» könne, da beide Parteiendißhalb" Rheins wohnenund laut der Erbeinung weder zu Bernang noch anderswo außer der Herrschaft, in welcher sie sitzen, Antwortschuldig seien. Die Bernanger haben ihn dann durch ein Urtheil nöthigen wollen, dahin zn kommen; er habesich bei den Eidgenossen darüber beschwert, jedoch ohne Erfolg; da nun sein vielfaches Erbieten, mit der Basegebührlich zu theilen, nur das ausgenommen, was der Großvater seinem sel. Vater und dessen Nachkommenvoraus zugeeignet, noch nichts geholfen, so stelle er nochmals die ernstliche Bitte, die von Bernang anzuhalten,die Appellation vor die acht Orte zu gestatten, und was dann sie, doch der Erbeinung gemäß, hierüber sprechen,wolle er gütlich vollziehen. Wenn aber die Bernanger fortfahren dürften, so würde er dadurch genöthigt,anderwärts Hülfe zu suchen, und er zweifle nicht, daß ihm von dem Kaiser und dem König gestattet würde,die Bernanger Hinwider an Leib und Gut zum Rechten anzugreisen, :c. :c. St. A. Zünch i A. MMM.

I'»'. 1530, 9. Juli, Baden. Die Boten der X Orte an (Constanz). Erinnerung an den letzten Ab-schied von Baden, zc.So habent wir dabh verlesen einen abschid, so jüngst zuo Frowenfcld von unfernlieben Aidgnossen der vier Orten ratsbotten usgangcn ist, und daruf mit der Thumbherren gesandten geredt,daß uns ouch nit billich bedunke, daß sy alle zins und rent cnnet sees innement und den Personen, so michirs stifts und in der statt Costanz bliben, ntttzit verfolgen lassent, und obs nit darzuo gebracht möchte werden,daß alle Nutzung, zins, zechenden, rent und glllt ennet sees und hie dißhalb ingezogen und allen glich durcheinander» in llwer statt und usserhalb getailt söllte werden, wie sy dann das von alter hur gebracht, damitjedem wurde, was im zuogehörte; daruf er (sie) uns geantwnrt, daß er hierumb kam befelch habe, achte aberwol, wo man red davon halten, sin gnädig Herren wurden hierum gebttrlich antwurt geben und villicht dasnit abziechen. Uf sölichs (haben) wir inen fründlichen geschribcn und (sy) bittlichen ersnocht, ist ouch glychergestalt an üch unser geflisscn bitt, daß ir nochmalen biderb lüt darzuo nemen, es sig unfern landvogt imThurgöw oder ander, und versuochen, ob ir üch baider syt güetlichen betragen möchten, das uns für dasfruchtbarst ansäche, damit wytercr kost und unwill erspart blibe; wo aber die güetlichait nit versuchen, alsdannuf nächstem tag, wo der sin Wirt, erschinen und nit ußbliben, so Wirt man üch baidersyt verhören und cnt-schaiden, als sich gebüren wirk." Datum w. St. A. B«»: A. T->gsab>mg (C°pi-).

*) Nach Nr. 282 war diese Frau v. R. eine Schwester von Junker Balthasar, vermuthlich irrig; iu andern Acten wird siedagegen als Base bezeichnet.