Juni 1530.
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Zürich Antwort, ob es dem Hons Bürger cm „billigen Enden" Recht gestatten wolle; nachdem man die Er-klärung der Boten gehört, hat man sie ersucht, ihre Obern im Namen aller Orte zu bitten, daß sie demarmen Mann um der gehabten Kosten und seiner Kinder willen etwas schenken möchten. II. Den Votenvon Zürich hat man befohlen, ernstlich an ihre Obern zu bringen, daß sie den Prädicantcn zu Döttingen ab-stellen, weil es erwiesen sei, daß er ein Täufer gewesen. Kit,. 1. Eine Botschaft von St. Gallen erinnertdie IV Orte an einige Beschwerden über das Kloster, das in ihrer Stadt und ihren Gerichten liege; da die-selben bereits in schriftlichen Instructionen und durch Votschaften mehrmals besprochen worden, so sei eine aus-führliche Darlegung jetzt nicht nöthig; sie bittet aber ernstlich, daß man gemäß dem betreffende» Artikel desLandfriedens und ihrem gebührlichen Erbieten ohne weitern Verzug in der Sache handle und ihnen zur Er-öffnung und Verathung ihrer Anliegen einen Tag ansetze, damit der Handel zu Ende gebracht würde. 2. DieBoten von Zürich sagen dies alles im Namen ihrer Obern zu; Lucer» erklärt, daß es dem Landfrieden nach-kommen wolle und den Eidgenossen von St. Gallen gerne behülflich wäre, es aber unschicklich finde, in Ab-wesenheit des Abtes etwas zu thun; sobald derselbe eingesetzt würde, wollte es darauf eintreten und handelnnach Billigkeit. Diese Meinung theilt auch Schwyz. Da Glarus hingegen Vollmacht hätte, in der Sache vor-zugehen, so werden Lncern und Schwyz von Zürich freundlich ersucht, dazu einzuwilligen »nd sich nicht abzn-söndcrn'; denn verbergen wolle es nicht, daß es entschlossen sei, den Beschwerden der Stadt St. Gallen ab-zuhelfen,' und in dem Falle, daß andere Orte sich der Mitwirkung weigern sollten, stracks vorwärts gehen unddem Landfrieden Vollzug geben würde. Die Boten von Luccrn und Schwyz haben keine Vollmacht zu derverlangten Zusage, wollen dies aber in den Abschied nehmen und die Antwort ihren Obern überlassen. II. DerVogt im Sarganserland, Gilg Tschudi von Glarus, legt eine Schrift, enthaltend Klage und Antwort und einigeKundschaften vor. betreffend einen Ehehandel zwischen Anna Kurz („kürzin") und Heini Pratzcr. Nachdem mandiese Acten und die Gesandten der beiden Parteien gehört, hat man erkannt, daß Pratzer, wenn er innertder nächsten sechs Wochen mit glaublicher Kundschaft etwas weiter auf die Kurzin bringen kann, daß sie sichverdächtig und mit „andern verlümbdet" gehalten, dessen genießen solle; im andern Falle soll der genannte Vogtderselben den Eid auflegen. ,»»« Weil die Capelle zu St. Leonhard, unterhalb Ragatz, weggcthan sein so»,so soll der Abt von Pfüfers nicht viel darauf „setzen"; wenn aber die von Ragatz im Sinne hätten, deren.Gülten und zeitliche Güter an sich zuziehen, sosollen sie dieselbe „mit Recht beziehen." Abrechnung mit
den Vögten- t Von der Steuer z» Dießenhofen erhält jedes Ort 7 Sonnenkronen; 2. von dem Schinder-Hof zu Baden 12 Kronen und 12 gute dicke Plsaparte?); 3. vom Stadhof zu Baden 3 Gulden und 2 Btz.;4 ans der Geleitsbüchse zu Bremgarten 4 Pfd. 6 Schl. Badener-Währung; 5. aus der Gelcitsbnchse zuBirmenstorf 1 Pfd 4 Schl. gleicher Währung; 6. ans der Büchse zu Koblenz 4 Pfd. 5 Schl. (B. W.);7 ans der Geleitsbüchse zu Mellingen 8'/- Pfd. (B. W.); 8. aus der Geleitsbüchse in Znrzach 15 Schl.;9 ans der Geleitsbüchse zu Klingnau 1 Pfd. 7. Schl. (B. W.); 10. aus der Geleitsbüch,c zu Baden 19»«I . . -z M, d!- K.M.., II, »«> d.M. B°g. m s.u»....s ..IM j.d.s O-. 27 Psd, <B, W,>;12 dm, d.M. d.„ S-.W' «-mW» «'/. M' ^ Schl, <B, W,>. 13, ,.m, d.m V°z. im Rh,>..«>..<
7'/ Kl l-u 15 Constanzer Btz.). 14. Dem Vogt in. Thnrgan. Heinrich Zigcrli von Zug, ist jedes Ortsckn ldia 15 aute Gl 12 Btz. Welches Ort ihn jetzt nicht bezahlt, soll ihm das Geld beförderlich nach Zugick icken .... ES ist auch uf disem tag beredt, daß versechen sölle werden, die tannestli nit mer zuo tragen."!»N Basel wird (von den VIII Orten?) ersucht, den Bezug der Zinse und Gülten des Wettingerhauses inseiner Stadt nicht z» hindern, ob man deßhalb den Schreiber dahin verordne oder sie „hinnf beschicke".