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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1530.

die Schuldigen anzuzeigen, die man nach ihrem Verdienen strafen würde, Mannschaft und Bauern vor Wylgelegt und die Stadtgenöthigt", hierauf dem Landvogt zu Frauenfeld nm den Nachrichter geschrieben, undda derselbe sich geweigert, einen solchen zu geben, denjenigen von St. Gallen herbeschickt, um die Gefangenenzu verhören und zu martern. Wenn die Eidgenossen die Voten von Wyl hierüber fragen wollten, so würdensie über alles gründlichen Bericht empfangen. Da der Hauptmann zu Wyl jedem Bauern, welcher vor derStadt gelegen, einen halben Gulden schenkt, so ist wohl zu ersehen, wer die Bauern aufgereizt hat. Auchhaben Werdmüller und Andere, die mit ihm zu Wyl gewesen, sich gerühmt, daß sie Feuerfackcln gemacht unddie Bauern aufgefordert Hütten, allenthalben zu stürmen und vor die Stadt Wyl zu laufen, wenn sie dieseFackeln Nachts oder Tags hinauswerfen und schießen würden, ve. Heinrich Lanz von Liebenfels, dessenSohn um 200 Gulden gestraft worden, hat 100 Gulden daran bezahlt und bittet jetzt um Nachlaß des Nestes,da er sonst viele Kosten wegen dieses Unfalles gehabt, und verspricht, dies um die Eidgenossen mit Leib undGut zu verdienen. Einige Boten haben ihm zugesagt; die andern, die dazu keine Vollmacht gehabt, sollenes heimbringen und auf dein nächsten Tag Antwort geben, ob sie diese Summe (resp. ihren Antheil) auchschenken wollten. Die Boten von Zürich erscheinen mit einer Appellationssache betreffend den Unter-

vogt Wiederkehr von Muri. Nachdem man beide Theile und die ergangenen Urtheile angehört, haben die VOrte an Zürich geschrieben und es freundlich ersucht, ihnen die Sache anHeim zu setzen, so wollen sie darindermaßen handeln, daß an seiner Ehre kein Eintrag geschehe. Es antwortete aber schriftlich, daß es dazunicht einwilligen könne; da dessen Voten auch keine Instructionen zu weiterer Unterhandlung haben, so bittendie V Orte (wir") und mit ihnen Bern, Freibnrg und Solothurn dieselben nochmals, daß sie mit Rücksichtauf die schwierige Zeit, den großen Neid und Haß, der jetzt überall erwacht sei, und die Wahrscheinlichkeit,daß einer leicht über die Wahrheit hinaus angeklagt (höcher vertreit dann aber uff in gebracht") werde, denHandel gütlich abthun zu lassen; dazu komme, daß einer in den freien Aemtern, ebenfalls dem Landfriedenzuwider, gegen etliche gezuckt und geschworen und dabei geredet habe, man sei lange genug bei der unnützenstinkenden Messe geblieben, der nun auch nach Gebühr bestraft werden sollte; würde Zürich in obigem Fallewillfahren, so wollten die V Orte den Letztern gelinde behandeln und nach Billigkeit einschreiten; die Bauernmüßten spüren, wie ungern man gehabt, daß Eidgenossen (d. h. ein Ort)oder noch viel mindere Personen"so ehrverletzlich angetastet werden sollten, wiewohl der Beklagte dessen nicht geständig sei; sollte dann je ein Falleintreten, daß Zürich einen gleichen Handel zu beurtheilcn Hütte, so würden ihm dann die V Orte denselbenauch nicht entziehen, sondern zur Entscheidung anheimgeben, vv. Eine Botschaft von Baden bringt vor, daß HansUeberlinger, Burger zu Lucern, von den VIII Orten ein Geleit habe, und frägt an, wie lange dasselbe währensolle; da Ueberlinger begehrt, daß es gelte, bis es ihm abgekündet werde, so sagen die V Orte dies sogleichzu; die Boten von Zürich, Bern und Glarus, die keinen Befehl darüber gehabt, sollen es heimbringen undans dem nächsten Tag Antwort geben, ob sie das Geleit wollen bleiben lassen oder nicht, Die Boten

(von Zürich und Bern) wissen zu sagen, wie Junker Hans Grcbel, Vogt zu Klingna», sich über die gegenihn ausgegangene Rede verantwortet, und daß er Briefe eingelegt hat, aus denen man sieht, daß ihm Un-recht geschehen*). KK. Die Boten (von Zürich) sollen eingedenk sein, was die von Uri, Schwyz und Unter-walden ihnen vorgebracht haben betreffend die Pfründe zu Bollingen und den Kernenzins, den einige zürcherischeUnterthanen jährlich nach Rapperswyl zu zahlen schuldig sind. I»Ii. Der Ammann von Schwyz begehrt von

*) Laut der Beruer Instruction war der Bote beaustragt, eine Verantwortung Grevels zu forder».