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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
686
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Juni 1530.

Die von Kriesern und Oberried nehmen den Bericht jener Voten an und ersuchen ihrerseits Lucern nnd Schwyzum Ernennung zweier Schiedlente; sie wollen aber keine Vollmacht haben, ohne die Theilnahmc ihres Gerichts-herrn einen Untergang der Landmarchen zu gestatten, wogegen die Appenzeller bemerken, daß ohne die Be-stimmung der Märchen alles umsonst wäre. 2. Es wird nnn beschlossen, die von Glarus sollen den Obmanngeben, und alle fünf sich ans St. Jacobstag (25. Juli) zu Appenzell einfinden, um die Anstände gütlich zuschlichten oder einen Rechtsspruch auszufällen. Dieselben Boten samt dem Obmann sollen auch Vollmachthaben, die streitigen Märchen undLachen" zwischen denen von Altstätten samt den andern drei Höfen nnddenen von Kriesern und Oberried zu setzen und zu vereinbaren, entweder gütlich oder rechtlich, jedoch dem altenVertrage unbeschadet. I'. Auch den Span über die zu Vcrnang im Rhcinthal verhefteten Güter zwischen demvon Ramschwag und seiner Schwester sollen diese fünf Boten gütlich beizulegen versuchen. K. 1. SebastianHofer, früher Pfarrer zu Gachnang im Thurgau, bringt vor, wie gemäß dem letzten Abschied der Landvogtzwischen ihm und seiner Gegenpartei unterhandelt nnd einen rechtlichen Spruch gefällt habe, der auf gegen-wärtige Jahrrechnung hätte appcllirt werden können; da nnn die Gegner nicht erschienen, so stelle er diennterthänige Bitte, man möchte das Urtheil des Landvogtes in Kräften erkennen. 2. Darauf berichten dieBoten von Zürich, Bern, Glarus und Solothnrn, es sei auf dein Tage zu Frauenfeld ein Beschluß gefaßtworden, daß die von Gachnang dem Sebastian Hofer für seine ganze Anforderung 50 Gulden zu geben haben,nnd sprechen die Ansicht aus, daß man dabei bleiben müsse, indem sonst die Thurgauer auch die übrigen ab-gethanen Artikel nicht halten würden. 3. Die andern Orte sind zwar der Meinung, daß dem letzten Abschiednachgelebt werden sollte; nach langem Wortwechsel wird jedoch der Handel in den Abschied genommen, mmauf dem nächsten Tage darüber Antwort zu geben, Is. Da seit einigen Jahren die Korn-, Roggen- undHaferzinse mit den Vögten im Rheinthal nnd in den freien Aemtern in Geld verrechnet worden, so soll heim-gebracht werden, wie man es fernerhin damit halten, und zwar ob man den Vögten der Theurung wegenjedesStück" um den dritten Theil billiger als den gewöhnlichen Kaufpreis geben wolle, i. Die zu Frauen-feld gewesenen Voten haben dein Vogt befohlen, ihre Zehrungskosten zu bezahlen, was eine große Summeausmacht; deßhalb wird beschlossen, daß fortan jeder Bote sich selber verköstigen solle. Davon wird auch denVögten Anzeige gemacht. It.. I. Der Vogt im Rheinthal bringt in seiner Rechnung einen Posten von 164Gulden, die theils für die Zehrnng der Boten, welche zur Berechtigung des Ammanns von Lustnau daselbst ge-wesen, theils für andere Kosten ausgegeben worden sind. Da man aber geglaubt hat, daß solche Kosten durchdie Thäter oder Ursächer bezahlt werden sollten, so ist heimzubringen, ob man es dabei bleiben lassen oder dieseKosten nachbcziehen solle. 2. Derselbe Vogt verrechnet 67 Gulden 4 Schilling, welche die Rheinthaler von ihrerSteuer abgezogen haben für die im letzten Aufruhr verbrauchten Büchsensteine und Pulver. Heimzubringen undzu berathen, ob man diese Ausgabe zu vergüten schuldig sei, oder ob man den Betrag von ihnen einziehen wolle.I. Margaretha Schach, Ehefrau des Konrad Schlicn, Burger zu Zürich, und ihr Bruder, Johannes Schach, Pfarrerzu Lüllingen (?) und Burger zu Baden, erscheinen in einer Appcllationssachc betreffend folgenden Streit. Erstere, dieeine Klosterfrau in Königsfelden gewesen, vermeint einen Anspruch zn haben auf das väterliche und mütterlicheErbe, welches ihr Bruder für sich allein zu Händen gezogen; dieser wendet aber ein, daß sie mit einer Aussteuerversorgt worden, und nachdem sie ohne Roth das Kloster verlassen, dieselbe zurückerhalten habe, demnach vonihm nichts weiter fordern könne; diesen Span haben sie zuerst an Schultheiß und Rath zu Baden gebracht.Heimzubringen und auf nächstem Tage Antwort zn geben, ob geistliche Personen, welche sich verheiraten,also"erben sollen oder nicht, i»». Der Bote von Schwyz beschwert sich, daß der Botschaft, welche seine Obern