Juni 1530.
685
342.
27. Juni f. (Montag nach Johann Bapt. f.) Jahrrechnung.
TM>Ustt>'chiv Liicer,,! Allg. Wsch. I. n k. so». Staatsarchiv Zürich- Absch. Bd. 10, f. SS4. Tschlid. Absch. Samml. Bd. o. Nr. I.lll.
Staatsarchiv Bern- Allg. eidg. Absch. 00. Si6. Kailtonsarchiv ^rrivalg - Absch. Bd. is. KantviiSarchiv Solothur»: Absch. Bd. ig.jka,Nollsarchiv Schasshansc» - Abschiede. Ka„to»Sarchiv Dchivi»! Abschiede. Ka,,to»S»rchiv Basel - Abschiede.
Gesandte: Zürich. M. Rudolf Thumisen; M. (Hans) Bleuler. Bern. Peter Stürler, Vcnner.L ncern. .Hans Gelder, alt-Schultheiß. Uri. Mansuet Znnibrnnnen. Seckelnieister. Schwyz. MartinZbächi, alt-Ammann. Untermal den. Seckelnieister (Niklaus?) Wirz. Zug. Götschi Zhag; KourndBachmauu. Glarus. Aunnauu (Haus) Aebli; Konrad Schiudler. Basel. Sebastian Krug, des Raths.Freiburg. Veuncr (Haus) Schuewli. Solothuru. Urs Stark, Seckelnieister. Schaffhauscn. HansJacob Murbach. Appenzell. Aunnauu Ulrich Broger. — E. A. A. lol. 35 a.
1. Es laugen Klagen ein betreffend die Appellationen in den Grafschaften Thurgau und Baden, diegemäß Verträgen vor Hofmeister und Nathe des Bischofs von Coustanz auf die Pfalz gehören, welche Rätheman aber nicht zu finden misse, da sie bald zu Mörsburg. bald zu Gcyenhofen seien, woraus für de» gemeinenMann große Kosten erwachsen. 2- Es wird daher an den Bischof nochmals ernstlich geschrieben, er möchtegemäß dem früheren Ansuchen einen bequemen Platz diesscit des Rheins bestimmen, wo die Appellationenangebracht werden könnten; sollte dies nicht geschehen, so möchten die Herren und Obern daran wenig Gefallenhaben ?». Die Erben des Felix Wildheiz von Wettingen und Anwälte der Gemeinde gelangen an die VIIIOrte ' Die Erstem bringen vor. daß Wildheiz eine Summe zur Unterhaltung eines ewigen Lichtes bestimmthabe mit^ der Bedingung daß diese Summe wieder an ihn oder seine Erben zurückfallen sollte, wenn dasLicht nicht mehr angezündet würde. Die Andern melden, daß sie die Mandate von Zürich angenommen haben,welche enthalten daß man niemandem etwas zurückerstatte, sondern daß solche Stiftungen für die Armen ver-wendet werden ' Da nun Zürich erklärt, es habe allen denen, die seine Mandate annehmen, seinen Schutzbersprochen während die andern Orte der Ansicht sind, daß dieser Handel Leib und Gut berühre, und siegemäß den. Landfrieden ebenfalls darüber zu sprechen hätten, so wird dies in den Abschied genommen, umauf dem nächsten Tage darüber einzutreten, wie mau sich in dergleichen Füllen verhalten wolle, e. Abge-ordnete der freien Ämter legen Artikel vor über Bestrafung des Ehebruchs (Ausschluß von Gericht und Rath-Besserung vorbehalten), der Nothzncht, der wilden Ehen, der Hanshuren und Kuppler; -wer das Schivörmdas Zutrinken, die Bekleidung. Wucher, Ehehändel und W.edertanfere.. S.e ze.gen an datz d.e e Strafart.kelwie das Gotteswort mit den. Mehr angenommen se.en, und b.tteu um deren Bestat.g.n.g; sie wollen d.eBußen den. Ländvogt zu Händen der Obern überlassen, begehren aber, daß .neman verschont werde DaZürich erklärt, es sei entschlossen, die Leute bei diesem Man at zu schützen, we.l es .esel e„ m.ch ha e, so .dies beimmbrinaen «S. 1- Abgeordnete von Appenzell beschweren sich gegen d.e Anwalte von Kr.esern undOberried weqen einiger Anstünde über die Landmarch, Trieb und Trakt und den Holzhan, die fchon ans de»,letzten Tage vorgebrmht worden seien; mau habe den Parteien empfohlen, sich in Monatsfrist zu vertragenwenn dies aber nicht möglich wäre, von zwei Orten je euren B.edernwnn zu nehnrm; nun begehre Appenzellgemäß de... ergangenen Abschied, daß Unterwalden und Zug zwe. solche Männer alv Sch.ed.r.chter beze.chneu.