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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1530.

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beide Kirchensätze und Pfründen besitze, dazu aber mich die Oberhoheit, so begehre man schlechthin, daß dieMesse und andere Ccrcmonien abgethan werden; das habe niemand anzufechten, da man doch die äußerlichenGräucl im ganzen übrigen Gebiet beseitigt habe, und deswegen könne niemand klagen, daß man ihn imGlauben zwinge, da der Glaube nicht an äußerlichen Dingen hafte, sondern in dein Geist des Menschenwohne und von Gott regiert werde. Thäte man das nicht, so könnte man es vor Gott nicht verantwortenund müßte am jüngsten Tag einenharten Stand darum thnn." Die Mandate haben die Boten bei sich;es sei aber nicht nöthig, dieselben zu verlesen, da die Landlcnte der Länge wegen nur verdrüssig würden*)und sich desto weniger fügen möchten; sie mögen dieselben dem Prüdicanten**) oder dem Vogt übergeben.2 Mit den Rädelsführern, die noch nicht hier erschienen, soll tapfer geredet werden. 3. Dem Prädicantenzu Schwarzenburg ist anzuzeigen, das Urtheil werde am nächste.. Mittwoch eröffnet.

kl. Antwort der Gemeinde: Weil Bern den Herren von Freibnrg die besiegelte Zusage gegeben, ohneihre Zustimmung des Glaubens halb nichts zu handeln, so wolle sie die Sache anstehen lassen, bis die beidenStädte mit einander das Recht gebraucht haben.

Die Instruction datirt 1. Juni; als Tag der Verhandlung ist der Sonntag (5.) anzunehmen. DieAntwort enthält das Berncr Rathsbuch 225, p. 371.

1530 0 Juni Bern an Freibnrg. Die Boten, die gestern in Schwarzenburg gewesen, haben berichtet,wa." sich da zugetragen, wie nämlich die Gesandten von Freibnrg, mit Berufung ans eine (vermeinte)m B.saoe Reckt geboten, und die diesseitigen darauf geantwortet haben. Da man indeß noch nichtsNäberes wis e aber schon mehrmals gezeigt habe, daß man dort mehr Rechte besitze, so lasse man es dabeibleiben und werde wie bisher dieselben brauchen und üben; wenn Freibnrg das nicht nachlassen wolle, soerbiete ».an sich zum Rechten gemäß dem Burgrccht. K. A. F«ib...g - A. B«». - St. A. B-r» -. T -ngch. Miss. s. w°.

333.

(Sitten). 1530, 6. Juni.

Staatsarchiv Bern: Instructionen, x. r-ls.

m s m N rn Knns Jacob von Wattenwyl und Hans Rudolf Nägeli, Gubcrnator zu Aclen

- haben a.ff Pfingstmontag dem Landrath von Wallis vorzutragen was folgt: Mau vernehme, daß die

V Orte Bern m.d Zürich vor den Wallisern stets verunglimpfen, als ob die zwei Orte andern den neuenv »Bete Bern uno Zurnr) ^ ^ Absichten nie

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Dies bemerkt Cyro, der Verfasser der Instruction.

**) Am 3. Juni wurde beschlossen, Berchtold (Haller) nach Schwarzenburg zu senden.