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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1536.

6. « Nais mon3.it sotLnour ontonü i>.va.nt guo tütra aulro, gas mossoignours 3os Utguss, sos atttos, sn

soiiznt aüvsrtis. « K. A. Freiburg: A> Savoyo».

33t.

SlllttZ. 1530, 36. Mai (Montag nur dem Pfingsttag).

Slaaisarchiv Zürich: Acte» Grm : »den> Tiaatsarchiv Bern: Mgem. -idgen. Abschiede NN. Sil.

Gesandte: Zürich. M. Johannes Schweizer, Pannerherr. Bern. Niklaus Schwinkhart, des Raths.

Die Boten der Gemeinden von den III Bünden geben auf die ihnen vorgetragene Instruction (s. Nr.369 und Nr. 321) einträchtig folgende Antwort: I. Das freundliche Erbieten der beiden Städte wird mitverbindlichem Danke erwidert. 2. Die III Bünde stehen mit den Eidgenossen von jeher in Bündnisz. und guterNachbarschaft, was beiden Theilen wohl zu Statten komme und ihnen ferner allerlei Gutes bringen werde.Wenn jemand die Eidgenossen wider Recht bedrängen, an Landen, Ehren, Leib oder Gut beschädigen wollte, sowürden die Bünde ihr ganzes Vermögen zu ihnen setzen, sie wider alle Herren schützen und vor Gewalt behütenhelfen, in der guten Hoffnung, daß sie Hinwider, wie die Instruction es sage, das Gleiche erstatten würden.(3.) Da sie wissen, daß die III Bünde von einem (gewissen) Nachbarn gar wenig guten Willen spüren undtäglich eines Angriffs gewärtig seien, so bitte mau um getreues Aufsehen, was man allezeit freundlich verdienenwolle.

332.

Schivarjenburg. 1530, 5. Juni.

Staatsarchiv Bern: Instructionen,

I. Gesandte von Bern Seckelmeister Tillmann und Sulpitius Haller sind beauftragt, an derLandsgemeinde zu handeln wie folgt:

1. Man empfinde über die Zwiespaltung und Unruhe unter ihnen großes Herzeleid, da dieselbe garleicht zu viel Bösem führen könnte. Nun entspringe sie daher, daß die Einen den Mandaten von Bern, dieAndern denen von Freiburg folgen, und größtentheils daraus, daß die Anhänger der Messe, vcrmuthlich zwarnicht alle, sich durch andere Leute Hetzen (ufwhsen") lasse», mit dem Kaiser zu drohen und die Anhänger desGotteswortcs zu hassen und zu schmähen w. Es gebühre nun Bern, als der Obrigkeit, solche Entzweiungbeizulegen, den Frieden zu erhalten und die offenbaren Laster zu strafen, den Gräuel der Messe und Abgöttereiabzustellen; darum gebiete man, daß die Grasburger sich darein schicken und den Berncrn gleichförmig machen,da sie doch in vielem Andern sich nach Bern richten. Wenn sie den Landfrieden vorwendcn, so wissen dieBoten, wie sie zu antworten haben; würde aber behauptet, man habe ihnen die Messe gelassen und öfterverheißen, niemand zum Glauben zu zwingen, so sei das insofern wahr, als man das ans Besserung hinbewilligt, um der Schwachen willen die Messe und die Götzen geduldet habe; doch sei jetzt das Gottcswortbereits so lange verkündigt worden, daß sich niemand mit Unwissenheit entschuldigen könne; und weil man