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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1530.

bisher Mangel leide und keinen Unterhalt habe; sie bitten, ihnen darin nach christlichen Pflichten zu helfen.2. Deßgleichen melden die von Rüti, wo der Abt zu Pfäfers den Zehnten nimmt, daß ihr neu angestellter Prädi-cant nicht mehr als 18 Stück Einkommen habe; sie bitten um Hülfe, damit der Pfrundbrief, den der Meß-pfaffe nach Feldkirch entführt, ihnen wieder zu Händen gebracht und der Prüdicant von dem Abt zu Pfäfersnach Nothdurft versehen würde. Da man auch hiefür nicht instruirt ist, so verspricht man diese Anliegenheimzubringen :c. Darauf bittensie" (die von Widnan und Haslach), in der Sache nichts zu versäumen;denn brächtensie" (die Zehentherren) die Frucht hinweg, so wäre es wieder darum geschehen und ihnen nichtgeholfen, I. 1. Sie beschweren sich weiter, daß Mark Sittich von Ems, obwohl der Span zwischen den vierHöfen und dem Ammann von Lustnau kürzlich in Giite geschlichtet worden und alle Unfreundschaft dahin seinsollte, in den letzten Tagen Einige von ihnen mit seinen Reisigen tratzlich angerannt, sie zu einer Gemeindein Lustnau berufen und ihnen dafür auf jenen Tag, aber nicht länger, ein Geleit geschickt habe, das sie garnie begehrt haben; da werde ihnen zugemuthet, die Kosten der Gefangenschaft des Ammanns tragen zu helfen,was ihnen beschwerlich und unleidlich sei, da sie an solchen Kosten keine Schuld tragen; sie bitten auch hierinum Hülfe. 2. Darauf hat man dem Herren freundlich geschrieben und umgehende Antwort begehrt. Nun zeigter an, daß ihn die von Lustnau ersucht haben, jener Kosten wegen eine Gemeinde aller Hofleute halten zudürfen, uni sich zu entschließen, was sie dem Ammann und Mithaften beisteuern wollten; dabei haben siegebeten, die von Widnan und Haslach, wenn dieselben Bedenken trügen hinüberzukommen, zu vergleiten; erhabe das, wiewohl es unnöthig gewesen, in guter Meinung gethan, damit sie mit Unsicherheit sich nicht ent-schuldigen müßten. Die Klage, daß er die Ihrigen mit rauhen Worten angeritten, sei erfunden, und erbegehre die Namen der Urheber zu kennen, indem er sie der Unwahrheit zu überweisen hoffe. Der Kostenhalb sei nicht seine Meinung, daß die von Widnan und Haslach die tragen sollten; die von Lustnau habensich freiwillig entschlossen, dem Ammann zu Hülfe zu kommen; er lasse das geschehen und wolle niemanddazu nöthigen :c., mit Erbictung aller Freundschaft u. s. w. K. Dem Ammann Zänz in Altstätten hatman die Rechnung abgenommen; da ihm das Gotteshaus 296 Pfund 2 Schilling 7 Pfenning schuldig bleibt,die man jetzt nicht zu bezahlen weiß, und er in der letzten Zeit allerlei Zinsbriefe gemacht, von denen mannicht weiß, wie sie versichert sind, so ist daheim zu bedenken, ob man ihm diese Briefe überlassen, oder wieman ihn sonst bezahlen wolle. I». Der Ammann hat von den Herren des Gotteshauses um etwa 450Gulden ein Haus gekauft; da dieser Kauf erst vor Kurzem verschrieben (besorget") worden und viel zu wohl-feil (nach") ist, und die von Altstätten ihn beziehen wollen, so bringt man heim, ob man den Kauf aner-kennen oder selbst behalten oder denen von Altstätten erlauben wolle, I Zwei arme Priester, die zu Mar-bach Caplane gewesen, aber in der Spaltung der Gemeinde ihrer Pfründen entsetzt und an den Abt von St.Gallen gewiesen worden sind, bitten um Hülfe, was wegen Mangel an Vollmacht heimgebracht wird. Ii,. Dievon Altstätten haben die zwei Orte schon öfter ersucht, den ganz baufälligen Pfarrhof in Stand zu stellenund den Pfarrer mit einer Herberge zu versehen; weil aber das Gotteshans jetzt keine Mittel zum Bauenhat, und man zudem hierüber nicht instruirt ist, so bringt man auch dieses hinter sich. I. Den Rechtshandelzwischen Frau Katharina von Ramschwag und ihrem Vetter Junker Balthasar, ihr väterliches und mütterlichesErbe zu Bernang betreffend, hat man um des Friedens willen gütlich zu schlichten unternommen; weil aberdie Frau oder ihre Anwälte 40 Gl. Leibgeding und 200 Gulden baar verlangen, während des Junkers Anwältebei 40 Gulden Leibgeding nur 60 Gulden baar geben wollen, so ist die gütliche Unterhandlung aufgegeben,i»». Da einige Späne um Lehen anhängig sind, so bringt man heim, ob man einen Lehenvogt setzen