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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1530.

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haben sie die ihnen begegnete Gnade und Gutthat erkannt, solche mit Freuden angenommen, ihre Zufriedenheitbezeugt und sich zu ewigem Dank gegen Gott und unsere Herren verbunden erklärt, sich auch zu willigstemGehorsam erboten und an die Boten der zwei Orte die dringliche Bitte gerichtet, ihren Herren „gleichförmigen"Dank zu melden, was ihnen in besten Treuen verheißen ist. «>. 1. Obwohl sie, wie sie sagen, die Botennicht gerne weiter behelligen, so wollen sie doch nochmals erinnern, wie große Zehnten, Zinse, Renten undGülten die Aebtc bisher im Nheinthal bezogen, so daß dieses „ihr Hort" gewesen, „und aber keinen armenmann mit keim stuck brot nie getrost." Nun herrsche so große Thcure und Mangel, daß mancher arme Menschzu Berg und Thal mit Kraut und Gras seinen Hunger stillen müsse; daher thun sie die demüthige dringlicheBitte, mit Rücksicht auf solche Roth, wenn irgend möglich, aus den Gütern des Gotteshauses Hülfe zu schaffen, :c.Darauf wird ihnen geantwortet: Man wäre von Herzen begierig und gutwillig, ihren Armen zu helfen; aberderzeit könne man leider nichts gewähren, weil in diesen Unruhen bei dem Gotteshaus alles dermaßen „auf-gegangen", daß man zu befürchten habe, bei den Gotteshansleuten das Almosen abgehen lassen zu müssen;wäre das Gotteshaus in besserer Lage, so würde man die Rheinthaler gewißlich nicht verlassen; daß nichtsvorhanden, sei uns leid wie ihnen, weßhalb man sie bitte, sich mit dieser Antwort zu begnügen, in der Hoff-nung, es werde aus göttlicher Gnade bald wieder so gut, daß alle einander zu helfen vermögen. 2. Dader Artikel über die Competenzen (der Geistlichen) sage, daß der Hauptmann und Landrath des Gotteshausesdieselben bestimmen solle, aber für die Appellationen sieben Richter aus dem Rhcinthal bewilligt seien, so bittendie Gesandten der Höfe' um die Abänderung, daß der Hauptmann mit den Sieben, als der Oertlichkeit besserKundigen, die Pfründen festsehen sollte. Antwort: Weil die Pfründen und Lehen von dem Gotteshaus herrühren,und der angezogene Artikel weiter enthalte, daß der Hauptmann und die Zwölf die schwierigen Fälle vor dieChegerichte weisen möge», so erachte man sich nicht für befugt, darin etwas zu ändern. Man traue demHauptmann zu, daß er die Sache befördern und jeweilen den Plah wählen werde, wo die Rheinthaler. ihnund die Zwölf'am bequemsten erreichen können. 3. Endlich begehren sie, daß man den Prädieanten zu Hilfekommen möchte, da dieselben bisher nicht versehen gewesen, „sondern auf ihnen gelegen", und jetzt gar nichtsmehr vorhanden sei, und Jeder mit seiner eigenen Roth genug zn schaffen habe, sodaß sie dieselben schlechter-dings nicht mehr zu erhalten vermögen. Man erwidert ihnen, auch das Gotteshaus vermöge das nicht; aberdie Ernte nahe nnd die Pfründen gehen ans Johannis (Vapt.) ans, und hoffentlich könne doch etiva einBiedermann etwas Eingeschneites oder Versessenes finden, womit den Prädieanten zu helfen wäre. Andereswisse man jetzt nicht zu rathen, als daß jeder dem andern bis zur nächsten Ernte das Beste thue, wo mitGottes Willen alles besser werde. Dem Hauptmann ist indessen befohlen, das Geschüft der Competenzen sorasch immer möglich zn fördern, damit de» Prädicanten desto eher geholfen werde. ,R. Die Leute von Wid-"an nnd .Haslach klagen abermals über die Unruhen und Irrungen, die ihnen daraus erwachsen, daß sie durchVersatz an den Hof Lustnau und zu dem Herrn von Ems gekommen, also zweierlei Herrschaften unterworfenseien - darum haben sie schon mehrmals gebeten, sie entweder zu lösen oder ihnen zu vergönnen, es selbst zuthun' damit sie Ruhe bekämen. Da nun Glarus den Willen zu erkennen gibt, diesen Hof an sich zu lösen,wd'deßhalb dem A.nmann und dem Vogt zu Werdenberg befohlen hat, die Vedingnisse der Losung zn«fragen so wird den guten Leuten gcrathen, ihrerseits so viel möglich zu erkunden, was dazu dienlich wäre;das soll' auch Glarns thun. Damit die Sache gefördert und den Gemeinden geholfen werde, will man dastreulich heimbringen v. l- Ferner beklagen sie sich, daß Mark Sittich von Ems, Fritz von Freibcrg, OsannaMöttelin und das Gotteshaus St. Gallen ansehnliche („schynbare") Zehnten beziehen, während der Prädicant