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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1530.

I). daß sie, so lange sie im Gotteshaus gewesen, mit weltlichen Pfründen „belohnt" worden, die ihnen jetzt ab-gestrickt seien; o. daß bisher über jeden Conventhcrrn jährlich 150 Gld. und darüber ergangen. Solches habensich die Voten zum treulichsten zu thun erboten. K. Hicnach hat Einer, der bisher Bruder Gallus geheißen,angezeigt, wie er anfänglich in das sog. Brudcrhaus oder Bruderspital gekommen und dort als Bruder aner-kannt, später von Abt Franciscus und dem Convent in ihr Capitcl berufen und als Siechcnpfleger des Convcntsangenommen worden sei, mit der bestimmten Zusage, daß er in allen Dingen wie ein Convcntherr gehaltenwerden solle, mit einziger Ausnahme des Stimmrechtes im Capitel, als zur Wahl eines Abtes, Aufnahme einesConventualen, u. s. w. Die Boten haben nun für gut angesehen, daß er und seine eheliche Hausfrau wiederin jenes Bruderhaus gehen solle und zu seiner Zeit wie ein anderer Bruder auszusteuern und abzufertigen sei.7. Es sind ferner zwei junge Knaben vorhanden, biderber Leute Kinder, die man Novizen nennt, denen dieBoten, so viel ihnen zugestanden, gerne je 3V Gld. angewiesen hätten, jedoch so, daß für sie und dieses GeldVögte verordnet würden, welche sie zu Handwerkern erziehen, damit auch rechtschaffene Leute aus ihnen werdenkönnten. 8. Deßgleichcn ist ein ehrbarer Mann im Kloster, beinahe siebenzig Jahre alt, der des Abtes Fran-ciscus nächster Verwandter gewesen, dem derselbe viele Zusagen gegeben, aber wenig geleistet hat; deßhalb habenihn die Conventherren, in Betracht daß Abt Franz von seinem Vater nicht wenig ererbt und dies dem Kloster zuge-bracht, aber jenes armen alten Mannes nicht gedacht hat, zu ihnen in das Kloster gcnonunen und ihm Nahrungversprochen; diesem hätten die Boten ebenfalls 30 Gld. verordnet, in der Zuversicht daß die von St. Gallen seiner, alsihres Bürgers, nicht vergessen und ihm ihren Spital nicht verschließen, sondern ihn nach gebührlicher Nothdurftversorgen werden. II. Wie aber dein allem sei, und wie fleißig und ernst auch die Boten der beiden Orte und dieVerordneten von St. Gallen diese oberzählten nothwendigen Sachen erwogen und ermessen haben, so wärendoch alle diese Rathschläge und Schlüsse unnütz und vergebens, wenn nicht das vorhanden oder zu finden wäre,womit dies alles vollstreckt werden muß, nämlich der baare Pfenning; zudem ist man in Norschach, Roscuberg,Wpl und St. Gallen sehr bedeutende Summe» schuldig und jetzt keine Baarschaft verfügbar; auch soll unddarf man das gewöhnliche und gestiftete Almosen keineswegs abgehen lassen. Diese Umstände haben die Botenund Verordneten ernstlich betrachtet und zur Abstellung der Klagen derjenigen, denen man rechtmäßig schuldig ist,sowie zur Vermeidung frecher Reden und bösen Geschreis der Widerwärtigen und Unruhigen ?c. für das Beste ange-schen, daß man das bisher sogenannte Heiligthum, das aber nichts anderes ist als lautere baare Abgötterei undbloßes Gold und Silber, womit man (wie man vermeint) die Todtenbeine abgestorbener Heiligen überzogen hat, zurAbwendung und Verhütung künftiger Abgötterei, zu „Rumpf" schlagen, das Gold und Silber schmelzen unddaraus die „nothwcudigsten" Schulden abfertigen solle. III. 1. Die Verordneten von St. Gallen haben hienachweitläufig angezeigt, wie die Stadt seit länger als Menschengedächtniß die Schlüssel und Verwaltung zu demHeiligthnm gehabt, auch innner einen Baumeister für das Münster gesetzt und entsetzt habe, nach Inhalt dervorhandenen besiegelten Sprüche und Verträge; deßhalb ineinen sie, daß diese Kleinode oder Hciligthümcr ihnenallein, nämlich zur Erhaltung des Münsters, als ihrer vornehmsten Pfarrkirche, wohin die Burger und dieGotteshausleutc in der Umgebung gehören, und welches wegen zweier großen Brünste baufällig geworden, zu-kommen sollte; allein in Erwägung, daß Freunde, wie ein Sprichwort sagt, nicht mit einander hadern („kranglen")sollen, und daß die beiden Orte Zürich und Glarus ihre besonders lieben Eidgenossen und „oberste" Freundeseien, zu denen sie das höchste Vertrauen haben, wollen sie den Nachlaß der Hälfte bewilligen, mit dem Beding,daß ihnen die andere Hälfte zur Erhaltung des Baues verabreicht und keineswegs abgeschlagen werden solle.2. Hierauf haben die Boten samt den Verordneten von St. Gallen dieses Heiligthum zertrümmert und zer-schlagen, Gold, Silber und vergoldetes Kupfer genau gesöndcrt, und gefunden an Gold 21 Mark 10 Loth, anSilber 288 Mark, und an Kupfer 80 Pfund. Darüber ist dann abgeredet worden, daß die Verordneten vonSt. Gallen dies zum treulichsten zu Geld verwenden, daß die Boten unterdessen dies alles an ihre Obernbringen sollen, und nach ihren Beschlüssen späterhin die Sache mit denen von St. Gallen zu erledigen sei.

St. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen. — Stadtarchiv St. Gallen.

Zu i. Eine Copie der beschlossenen Artikel (der Schreibung nach aus einer „deutschen" Feder) hat das