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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mai 1530.

und bitten, sie allezeit in Gnaden empfohlen zu haben und dem Hauptmann baldigen Bescheid zu schicken. —Das haben die Boten von Glarus in Treuen bewilligt nnd zugesagt, iu der Zuversicht daß ihre Herren darinohne Verzug willfahren werden, v. Die Stadt St. Gallen wünscht über den schriftlichen Vortrag, den sie aufWeihnachten („wieche") angebracht, die Autwort der beidseitige» Herren und Obern zu vernehmen, und drückt dieHoffnung aus, daß sie kraft des Landfriedens und mit Rücksicht auf die allezeit bewiesene Liebe und Freundschaftin ihren Anliegen günstig bedacht worden sei. Auf dieses Ansinnen geben die Boten folgende Antwort: Manwisse wohl, wie sich zwischen Zürich und Glarus und den beiden Orte» Lncern und Schwyz des vermeinten Abteshalb ein Span erhoben, und wie die neun Orte denselben gütlich zu schlichten unternommen, was man gernelangst erledigt gesehen hatte; da dies aber nicht erreicht worden sei, und man nicht gut finde, vielerlei iu einanderzu flechten, bevor der Haupthandel mit den Gotteshausleuten ins Reine gebracht wäre, darum habe man iubester Meinung sich auf jenes Geschäft noch nicht einlassen und darüber Rath Pflegen können, allermeist weilSt. Gallen seine Werbung auch an Lucern und Schwyz gebracht, die ihm bisher noch nichts abgeschlagen;deßhalb bedünke die Boten das Fruchtbarste, da doch, wie man hoffen dürfe, der Handel mit den Gotteshaus-leuten zu gutem Ende gelange, daß die von St. Gallen zu besserer Einleitung der Sache auf dem nächstenTage, den sie erfahren, bei den IV Orten um eine Tagsatzung und Antwort ansuchten; würde ihnen ent-sprochen, desto besser („hette sin weg"); wo nicht, so würden dann wahrscheinlich die zwei Orte Zürich undGlarus einen besonderen nahen Tag ansetzen und weiter handeln, wozu sie kraft des Landfriedens Glimpfund Fug zu haben sich getrauten; denn nachdem man die Gotteshanslcute zur Ruhe gebracht, würde das audereGeschäft wohl auch „kein schwal han." Daher bitte man, diese Antwort für einmal ohne Verdruß anzunehmen,indem beide Orte in allein, was ihnen möglich, zu willfahren geneigt und gutwillig seien. Diesen Bescheidempfangen die Anwälte der Stadt mit beflissenem Dank, in der Hoffnung, daß ihre Herren solches auch dank-bar annehmen werden, :c. k. Da man ihnen auch des Kirchenschatzes halb, ob man ihnen die Hälfte davonüberlassen wolle, (Antwort geben sollte), die Boten von Glarus aber aus dem oben gemeldeten Grunde nicht mitVollmacht verfaßt sind, so eröffnen die von Zürich die ihnen befohlene Meinung: Daß es im Namen des Gotteshausesund der Gotteshanslcute das freundliche Erbieten der Stadt St. Gallen, dem Gotteshaus die Hälfte des Kirchcn-schatzes verabfolgen zu lassen, mit freundlichem Danke annehme und aus gleicher Billigkeit, auch in Betracht daßder Mchrtheil der fraglichen Habe von den Burgern hergekommen und ihrem Bau zuständig gewesen, sowie daßsie bisher die Schlüssel und alle Gewalt darüber besessen, ihr hinwidcr die Hälfte ohne Eintrag zu Thcilwerden lasse, zumal sie solches nur zur Erhaltung der Armen anlegen wolle. Und da leider allenthalbenaugenscheinlich große Roth und Armut vorhanden, und in diesen Unruhen aller Vorrath im Gotteshaus ver-braucht worden, bei dieser harten Theurung auf gar keine Einzüge zu hoffen, und der Hauptmann alles waser aufzubringen vermag, zur Bezahlung der großen von dem Abt „zuo letze" hiuterlassenen Schulden und Be-streitung des kostspieligen Haushalts verwenden muß, sodaß nichts übrig ist; da man aber zu dieser Zeit dasAlmosen nicht darf abgehen lassen, sondern den Armen zu Hülfe kommen und für einige dringende Bedürfnissedes Gotteshauses sorgen muß, so haben die Boten von Glarus sich hierin „Gewalts angenommen" und mitdenen von Zürich die Eidgenossen von St. Gallen gebeten, dem Hauptmann, wenn er sie um 6—800 Guldenvon dem Kirchenschatz ersuchte, ihm das freundlich vorzustrecken und später von dem aus den Kleinodien er-lösten Geld abzuziehen. Dazu haben sie gegen gewöhnliche Quittung wie sonst zu aller Freundwilligkeit sicherboten. Die Boten von Glarus wollen die Frage betreffend den Nachlaß der Hälfte treulich an ihreHerren bringen und sich dafür verwenden, daß dieselben in einem so billigen Begehren sich von Zürich