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Mai 1530.
der Artikel eine» andern Statthalter oder Einzieher, nämlich Hieronymus Schowinger von Goßau, so diel alshinter den Herren, doch ihren Rechten undorgreiflich, eingesetzt, indem sie dabei sollten bleiben mögen oder nicht.Weil man aber derzeit mit der Stadt St. Galten über „den Platz" und Anderes noch nicht vereinbart, undin dieser Sache schlüßlich zu handeln auch nicht bevollmächtigt sei, so könne man des Einzugeramtes halbnichts Gewisses machen, bevor man sehe, wie es mit der Stadt „ein gstalt han wurd"; doch sei man derHoffnung, es werde unverzüglich mit der Stadt dieser Dinge wegen gehandelt und die Sache zu gutem Endegebracht; daher wolle man es für diesmal, um minderer Irrung willen, bis auf Weiteres bewilligen, daß derSchobinger, wiewohl er dringend gebeten, ihn deß zu entlassen, bis dahin den Einzug besorge, die Bußeneintreibe („berechtige") und ferner nach seinem Vermögen das Beste thue, damit die Gottcshausleute sich be-ruhigen mögen und gegen die Stadt keinen Unwillen mehr zeigen; Schobinger dürfe auch mit seiner Haus-haltung zu Goßau bleiben, sofern er sich nur jeden Samstag, als am Wochenmarkt, zu St. Gallen findenlasse, um den Leuten Red und Antwort zu geben. Begegnete ihm während der Woche etwas (Wichtiges), sokönnte er immer bei dem Hauptmann, der ja jetzt in der Stadt wohnt, Rath einholen. Kommt dann derHandel mit der Stadt zu seinem Ende, und hält sich Schobinger inzwischen wohl, so mag er, wenn eres je begehrt, vor Andern gewühlt („bedacht") werden. Nichts desto weniger soll der Statthalter Studer, derfrüher in das Haus zu St. Gallen gesetzt worden ist, mittlerzeit darin und in seinem Amte bleiben, die Haus^Haltung versehen und alle Dinge in Ordnung bringen, damit das Urbar über des Gotteshauses Güter umso besser gemacht werden kann. Bei weiterer Ordnung der Dinge hofft man die Leute dann wohl zu befrie-digen. I». Nachdem die Gesandten der Gotteshausleute das an die Geineinden zu bringen übernommen, inder Hoffnung, daß die dabei bleiben, und Schobinger sich gutwillig erboten, inzwischen sein Bestes zu thun,erinnern die Gesandten an die vor Wyl (1. Jan.) geschehene Bitte, die alten Frevel und Bußen betreffend,und bitten zum dringlichsten um eine gnädige Antwort. — Darauf hat man, in der Erwartung, daß die Ge-meinden hinfür sich desto gehorsamlicher halten, die Antwort gegeben, daß die zwei Orte, soweit es sie berühre,und den Rechten der zwei übrigen unvorgreiflich, alle alten Frevel und Bußen bis auf 10 Pfund, so vielderen bis auf den Tag verfallen, wo die Bitte vor Wyl geschehen, gänzlich nachlassen und aufheben wollen;aber um Bußen über 10 Pfd. mögen die Amtleute das Recht brauchen; will sich indessen jemand gütlich anden Hauptmann ergeben, so hat dieser Gewalt, mit ihm freundlich zu handeln und nach Umstünden Mildezu üben. «. Da die Gesandten hoffen, daß dieser Nachlaß von ihren Gemeinden dankbar aufgenommenwerde, so hat man auf ihr Begehren verabredet, sie sollen die nun festgesetzten Gedinge der aufzurichtendenVerkommniß an ihre Gemeinden bringen und auf Dienstag nach dem Sonntag Vocem (24. Mai) der Haupt-mann vor der Gemeinde zu Lümischwyl erscheinen, da „seine" vier Landräthe erkiesen, und der Landrath wiederbesetzt werden; dann sollen die Gesandten auf den folgenden Mkttwoch hieher nach St. Gallen Antwort bringen,ob sie die Artikel annehmen oder nicht, und wer ihrerseits dieselben zu besiegeln habe; darauf soll die Sacheendgültig beschlossen und ein naher Tag für die Beschwörung der Verkommniß, auch Ort und Form dieserHandlung festgesetzt werden.
«I. 1. Die sechs Convcntherren von St. Galle» bitten, mit Erzählung vieler beweglicher Gründe, warumsie reichlich ausgesteuert zu werden verhoffen, auf das Dringlichste um Eröffnung der Antwort der Herren vonZürich und Glarus über das gestellte Begehren, sie „abzuweisen", und um ein günstiges endliches Abkommen.2. Obwohl die Boten von Glarus hierin endlich zu handeln keinen Befehl haben, weil wegen Fülle der Ge-schäfte der Abschied vor dem Rathe noch nicht zur Verlesung gelangt, so haben sie doch, damit es an ihnen