Mm 1530.
hier in Gefangenschaft gekommen infolge der Beleumdnng, daß er in der Zeit, als Vogt Lavater in das Rhein-thal gezogen, um die Huldigung einzunehmen, bei Nacht die Wache verlassen und sich („mit der heimlichen krpg")geflüchtet, auch bisher das Gottcswort freventlich widcrfochtcn habe. Er selbst gibt an, er sei im Auftrag seinerGemeinde mit einem Nachbarn nach Appenzell gegangen, um Rath zu holen, wie sie sich des Schwörens halbverhalten sollten; auf dein Heimwege haben ihm aber seine Frau und ein Gefährte aus dem Land Appenzellgemeldet, daß ihm das Seinigc versperrt sei, und er nicht wohl heimkommen könne; nachher habe er jedoch denEid geleistet, also nichts wider die Landschaft gehandelt ?c. — Er wird nun auf die gewöhnliche Urfehde ent-lassen, mit dem Bemerken, daß man das Bessere glaube ?c. Rathsbuch >>. -o?.
Zu l«. 1) 1530, 12. Mai. Basel an Zürich (entsprechend an Bern und Straßburg). Man habedessen Antwort über den hessischen Verstand, sowie diejenige von Bern empfangen und daraus ersehen, daßZürich denselben gemäß der abgefaßten Notel annehmen wolle, während Bern solches abgeschlagen habe. Weilnun diese beiden Schreiben einander „widerwärtig" seien, und es gar schimpflich wäre, wenn die Städte demLandgrafen („unserin gnädigen surften und Herrn") und denen von Straßburg mit „zwiefacher" Antwort be-gegneten, so habe man den Boten, die zur nächsten Taglcistnng in Baden gehen, aufgetragen, mit denen vonZürich (und Bern?) dieses Handels wegen zu reden, indem man wünsche und für das Fruchtbarste halte, daßdie drei Städte dem Landgrafen eine einhellige Antwort gäben und gemeinsam entweder zu- oder absagten, umgewisse Nachreden, die sonst entstehen möchten, zu vermeiden. Darum bitte man Zürich freundlich, seinen Boten,die es auf den genannten Tag abfertigen werde, zu befehlen oder nachzuschreiben, daß sie sich mit den andernzu einer gleichmäßigen Antwort vereinigen und ohne weiteres Heimbringen seine Meinung eröffnen sollten, damitman dem Landgrafen und denen von Straßburg dem zu Basel gemachten Abschied entsprechend einen „satten"Bescheid geben könnte ... St. A. Zürich: A. Hessen-Cassel. — K. A. Basel! Missiven k. SStv, LS6, SL0.
2) Basler Instruction auf den Tag zu Baden:
„Zuoletst sollend unsere botten mit den Kotten von Zürich und Bern handlen von wegen des landgräfischenchristenlichen Verstands, diewil ir beder antwort unglich und uns aber ganz schimpflich, so nit me dann drü Ort, daßwir so zweigig erfunden, znodem, wann die antwurten erscheint werden sollten, daß einem theil willen, dem andernUnwillen darvon erwachsen; daß da uns für guot ansechen wollte, daß wir uns in der antwort glichförmigmachen, also daß wir disen verstand cintweders «unmündig annemen oder abschlahen söllcn; welichs aber derceren gottes am trnglichisten sye, darvon söllend unsere botten mit den andern ratschlagen, und so es je erfunden(wurde), daß es das besser, daß wir disen verstand nit annemen, sonder abschriben sollten, daß dann darvongeredt und geraten werde, mit was fründlichcn fuogen solichs geschehen, damit wir dhein Unwillen uf uns laden,ouch dem wort Gottes durch solche abschlahnng dhein nachtheil erwachse, sonder unser christenliche liebe und guot-willigkeit in erhaltung göttlichen Wortes erfunden werde" ... K. A. Basel: Abs-h.
323.
St. Gallen. 1530, e. 16. bis 27. Mai.
Staatsarchiv Zürich ! Acten Abtei St. Gallen.
Gesandte: Zürich. Diethelm Röist, Bürgermeister; Jacob Wcrdmüller, Seckclmeister; Jacob Frei, der-zeit Hauptmann zu St. Gatten; Werner Beycl, Stadtschreiber. Glarus. Fridolin Elmer; Ulrich Stncki.
„Abscheid was by den biderwen Gotshuslüten zuo Sant Gatten, als man die bcrkomniß der gerichten,oberkeiten und anderer bcrwaltungen mit inen nfgcricht, durch die botten von Zürich und Glarns in derwnchen nach Cantate Anno :c. xxx° gchandlet worden ist."