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Mai 1530.
piintnusz ?c. inhalt, ouch sunst in allweg umb üch zuo verdienen und zno gnotem niemer zuo vergessen. Item,und was üch für und für begegnet und zno Händen gat, daß ir uns dess allweg in geheim und fürdcrlich be-richten; dcßglichcn wellen wir gegen üch ouch thuon; dann wir Hand, fast gern gehört, daß üwer und unser Eid-gnossen von Bern nf frid und ruow stellend, ist uns fast lieb; wir bcgerend ouch nüt anders dann frid zc. Irfüllen ouch on sorg sin, üwer schriben soll in geheim beliben. Item, es ist uns von eim erenmnn, SchultheßKramer („krönicr") von Sangans, ein geschrift zuokonunc», des (sie) wir üch ein abschrift zuoschickeu, darufwir ganz glauben setzen, hicmit üch in schirm des allmächtigen befelchende." «. A. gr-iwrgi A. Lu«r».
31».
Bern. 1530, 9. Mai.
Staatsarchiv Vcr„! Rathsbuch Nr. 225, p. seo.
Nach Verhörmig der Bvtschaften des Bischofs bau Basel und der (Nenglänbigcn?) bon Ncucnstadthat man beschlossen, den Bischof zn bitten, er möge den Personen, die dem Mehr zuwider Götzen zerstörthaben, diesmal derzcihcn und mit Beihülfc des Abtes bon Bellelnh in der Stadt einen Prädicanten setzenund wo möglich jene Capelle räumen lassen; den Andern ist dagegen zn sagen, sie sollen inskünftig solchenMuthwillen unterdrücken und eine Besserung (der Dinge) durch die Predigt erwarten.
310.
Bern. 1530, 12., 13. und 14. Mai.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. 225, p, 272, 270, 2?o, 280.
Verhandlung mit Botschaften von Frcibnrg und Neuenburg. (Es liegen nur die AntwortenBerns vor).
I. 1. Wegen Zürich habe man eine Botschaft hinaus (in das Thurgan?) geschickt. 2. Die andernGeschäfte werden auf morgen verschoben.
II. I. (13. Mai). Die Freiburger sollen sich diesmal beruhigen; die Prädicanten sollen niemandennennen, und Farel von dem Rechtshandel abstehen. 2. Die Guggisbergcr sollen einen andern Taufkessel fürdie Pfarrkirche machen lassen.
III. 1. Ans den Vortrag deren von Neuenburg wird beschlossen, es sollen beide Städte (Bern und Frci-bnrg) die Sache Prüfen und dann der Märchen halb weiter handeln. 2. Es ist ihnen bewilligt, auf freienMärkten Korn zu kaufen.
IV. (14. Mai.) 1. Den Boten von Neuenburg erklärt man, bei dem alten Spruch über die Märchenbleiben und keine Vermittlung annehmen, sondern die Märchen (beförderlich) aufrichten zn wollen. Indessenwird bis Johannis Bapt. Ziel gegeben, »m die Gräfin zu benachrichtigen. 2. Behufs des Kornkanfs ansMärkten stellt man einen offenen Brief ans mit nähern Bestimmungen.