Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
633
Einzelbild herunterladen
 

Mai 1530.

633

nach Framnfcld kommen, mit dem Befehl übergeben werde, in allen Dingen das Beste und Wägste zu thun,nm die Thurgaucr nach Billigkeit zu erleichtern, wcßhalb sie ermahnt werden, den angesetzten Tag zu erwarten,sich friedlich und ruhig zu halten und der ihnen von Zürich gewordenen Zusagen zu getrösten, die man inTreuen und Wohlwollen zu erfüllen gedenke, in der Zuversicht, daß sie als gehorsame und treue Untcrthancnsich aller Billigkeit uudminer Herren willens" sich befleißen werden.

Wir lassen die uns bekannt gewordenen Acten folgen:

1) 1530, (A. Mai?). Beschwerde der Gcrichtsherren über denVertrag von Frauenfcld". AnsArt. 1 2. der Thnrgancr Begehren: Es könnte niemand zustehen, hierin Ehcrichtcr über sie aufzustellen; nurvon dem Landvogt anstatt der Herren Eidgenossen Hütten sie Strafen zu erwarten, wie sie bei der Annahme dcöGotteswortcs und seither immer erklärt haben, daß sie sich in die Herrschaft der Gemeinden oder ihrer Ver-ordneten nicht fügen werden. I. 6. Da bei Gott kein Ansehen der Person sei, sondern Jeder nach seinemVerschulden gestraft werde, so vermeinen sie, daß ihre Uebcrtretnng (auch) in weltlicher Strafe nicht höher ge-messen werden sollte als einem andern Sünder, daß sie die ihnen von Gott verliehenen und von den Vorfahrenererbten Rechte genießen dürften und ihre Unterthanen nm Verletzung der Gebote zu strafen haben, aber wennsie die Gebote selbst überträten', nur von dem Landvogt bestraft werden können. II. 3. Sic lassen sich dasmit der Ausnahme gefallen, daß die Vogtrcchte und Vogtsteuern, die von jeher durch Gebote (Boten?) einge-zogen worden, auch ferner so bezogen werden. II. 12- Die Besitzer der Lehcngüter könnten das begehrte Rechtmißbrauchen sodaß die Hölzer bald verwüstet würden, . . .dann >n nnserm land mt der m.ndst mangel anholz ist" II >5 Es beschwere sie, daß man ihre Rechte immerfort zu schmälern trachte; falls aber den Unter-thanen entsprochen' würde, so halten sie wenigstens daran fest, daß jeder die sechs Kreuzer ohne Unterschied gebenoder »elnnen solle II 21 Da flürich die Kinder der Präd.cantcn freilasse, und d.e Land,chaft Thurgau dieReformation flürichs angenommen so wollen auch die Gerichtsherren ans die Erbschaft und eine jährliche Abgabevon den Pfründen verzichten; jedoch hoffen sie, daß die Pfarrer welche Vogtrecht geben, dasselbe ausrichten ollenwie von Alter her, indem diese Vogtrechte ab den Gütern (d.e man Hnbem nennt") ge en, welche d.e Pfarr-herrcn besitzen, und solcher Pfarren nur drei oder vier find. - ^gl. Nr. 303, U und .eote a.

2) 1530 (c 4 Mai) Verantwortung der Thnrgancr auf die zwölf Klagartikcl der Gcrichtshcrrcn. AnsGrund dieser Vertheidignng (wo?) ließ Zürich selbst jene Beschwerden ausführlich beleuchten. Die ...eisten wurden

als unbegründet dargestellt.

3)' 1530, 4. m.d 5. Mai, Zürich. Rath schlag über die rij Artikel der Gerichtshcrren im Thurgau.

I 1 -Um. Bescl.luü wird von einer Seite vorgeschlagen, die nachfolgenden Beschwerden der Thnrgancr.»ch '»-.,».HM, ,.»d d-ßh-II, in »wm> -in- W-»° !» ».ss°«, dmi. .»»«(,« «,m.-»ft.d.

.-i»«d-. d-st d«- b->i,h-st D«- Anw-, ,-lch-S »--»-w.st ,st.d -H-- h.st-

d-.Uch-, w-»« I, idl- B-.M-) «I-.- --M-S --wc»>.nd, »'--d- ».-.. n-m -l.-n w.ch «--Hb,- ,.ch..-st Nil»,! .-Ist >iM», «,.d WM- .»»«.., »».» Ii-«- -- I-, W--N d-nmi Ist Mi «w -m l.chlst. st.

einer Haselnuß nndersiücndint ze snochcn." st 5 » st ... r .. st,

«. q...-,.»-. «.w. im

den Anstand nicht würde, den Richtern bei dreißig Pfund verboten, weiter z»

stall wo er ge che», qz^bachtimg des Anstands zu ermahnen, dagegen aber geltend gemacht,

richten. Es .,t vorgeschlagen ihn zu ^^ayt g ^ ^ ^

das nütze nichts; ohnehin werde nach den »

antreten und in diesen ^ ^ Strafe bei Buße nicht zu bezahlen gebiete »nd mit Anzeige an

Satzungen der Laster halb st.afcn du ^ ^ ^ ^ ^ ^

die Eidgenossen der 'bcstrittcnsten, bis ans den Tag z» Franenfcld anstehen zu

Wenf dann könnte'.nan den Eidgenossen dieses und anderer Artikel halb deutsch (heiter") heraus sagen, wenn

80