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Mai 1530.
Aufruhr beschuldigt werde; er sei „iu guter Gesellschaft" hergekommen, mit keiner andern Waffe als einemDegen an der Seite, wie es gebräuchlich sei, habe auch über niemand gezuckt; wohl habe er getanzt, weil ernicht gewußt, daß solches „so schad" gewesen; sonst Hütte er es unterlassen; er bitte, dies zn seinem Bestenzu deuten. 7. Nach vielen weiteren Reden haben die vier Höfe zu Recht erkannt, es sei die Sache aller dreiParteien so schwer, daß sie an das hohe Gericht gewiesen werden müsse; der Ammann soll den Stab ausder Hand (geben), der Landvogt das Schwert in die Hand nehmen und den Stab von dem Ammann lösenum 9 Sch. Pfg., und hernach wiederum geschehen, was Recht sei. 8. Hienach haben die Boten mit großemErnst und Tapferkeit mit allen Parteien geredet, daß sie nochmals eine gütliche Unterhandlung versuchen lassen,damit Freundschaft, Ruhe und Einigkeit gefördert werde. Die Verwandtschaft des Entleibten gibt ihre bereitsaugeführte Erklärung ab; die vier Höfe und das Gericht antworten, sie wollen einen gütlichen Austrag an-nehmen, da sie gesehen, daß man ihre alten Freiheiten und Rechte nicht anzugreifen begehre; desgleichenwilligen die Gefangenen und ihre Beistände zu einer gütlichen Beilegung ein. Nach vieler Mühe und großerArbeit, so daß die Sitzung vom Morgen bis zur Nacht gedauert, haben die Boten die Parteien bewegen können,die Sache gänzlich ihnen zu übergeben und ihren Spruch ohne Einwendung anzunehmen. 9. Des Todschlagshalb wird erkannt, daß die Gefangenen und Thomas Müller den Söhnen, Töchtern und andern Freundendes Jörg Tirower (Dieraucr) sel. für allen Kosten und Schaden 55 Gulden Landeswährung ausrichtensollen, nämlich 20 Gulden auf nächste Pfingsten, 20 Gulden auf Weihnachten, und 15 Gulden auf nächsteOstern, und zivar ohne Schaden und Kosten für die Empfänger. Den Haupthandel und die andern Stößebetreffend wird ausgesprochen, daß die beiden Gefangenen oder ihre Beistünde den vier Höfen zahlen sollen45 Gulden, ebenfalls ohne deren Kosten, und zwar 15 Gulden auf kommenden Verenentag (1. September),auf die nächste Pfingsten darnach wieder 15 Gulden und auf Verenentag über ein Jahr (1531, 1. Sept.) dieletzten 15 Gulden, als Ersatz für die ausgelaufnen Kosten, ausgenommen die Zehrung der Gefangenen unddie Kosten ihrer Verhaftung, welche sie selbst ausrichten können; damit soll aller Unwille hin, todt und absein. 10. Es haben dann die Botschaften des Herrn Mark Sittich, nämlich Wolfgang Kautz, k. M. Amt-mann zu Bregcnz; Niklaus Wolfeusperger, Landschrcibcr daselbst; Simon Stocker, Stadtschrciber von Bregenz,und Michael Gabler, Keller zu Ems, auch die Verwandten der Gefangenen und Thomas Müller's diesesAlles zn halten versprochen. 11. Der Frevel und Bußen halb wollen die Boten bei den Obern dasBeste thun.
315.
Zürich. 1530, 4. und 5. Mai.
Staatsarchiv Znrich: Acten Thurgau.
Verhandlungen über die Angelegenheiten der Thnrgauer.
5. Mai (Donstag nach Philipp! und Jacobi). Die Thnrgauer bitten Räthe und Bürger wegen derihnen vorgelegten Beschwerden der Gerichtshcrren um Rath und Hülfe. Da nun dieser Artikel viele sind,und man sich mit Bern darüber berathen muß, so wird der Botschaft der Bescheid gegeben, man habe überihre Antwort auf die Klagen der Gerichtsherren Rathschläge verfaßt, welche man den Boten, die nächstens