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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1530.

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der den Städten gegebenen Zusage; da sich derselbe jetzt in Bern befinde, so bitte man, ihm das vorzuhaltenund in der Sache das Beste zu handeln, damit die Genfer bei Ruhe und Frieden bleiben können.

St. A. Bern: A. Frkiburg.

2) 1530, 24. April. Genf an Freibnrg. Credit!» für Hugo Vandcl, mit der Bitte, bei dem Herrnvon Challand auszuwirken, daß die Genfer seinem, bisher nicht gehaltenen, Versprechen gemäß indem Lande"sicher seien zc. K, A. Frelburg: A. Genf.

309.

ClM. 1530. n. 26. April.

Staatsarchiv Zürich: Jnstnictioncnbuch II. k. soo-S08.

Gesandte: Zürich. (Johannes Schweizer, Panncrherr). Bern. (Niklans Schwinghart).

1. Die Botschaft soll auf gemeinem Bundestag der III Bünde in Churwalen handeln wie folgt: NachErbietung der üblichen Grüße ist zu erinnern, wie der Kaiser und die ihm anhangenden Stünde seit dielenJahren unablässig thätig gewesen, die Eidgenossen und ihre Bnndesberwandten unter sich zu entzweien, umsie desto leichter zu bewältigen und wieder unter ihr unerträgliches Joch, das die lieben Vordem mit soschweren Opfern abgeworfen, bringen zu können. Nun habe der Kaiser einen Reichstag zu Augsburg vor-genommen, und gehen dcßhalb schon allerlei Reden um, daß er da etwas anrichten wolle, das der Eidgenossen-schaft. wenn sie sich trennte und nicht treulich zusammenhielte, zu schwerem Schaden gereichen möchte. Mansei jedoch der zweifellosen Zndersicht, daß die lieben Bundesgenossen, wenn sie solche Gefahr zu verhüten wissen,nach bestem Vermögen dazu bereit sein werden, wie man denn bisher nichlv anderes ale? alle Liebe lindTapferkeit bei ihnen befunden, weßhalb man von ihnen für den Fall der Roth tröstlichen Beistand erwarte.Weil aber die Umstände so bedenklich seien, daß auch gute Freunde und Verwandte einander ansprechenmüssen, so habe man nicht unterlassen können und wollen, die hier waltende Gesinnung zu erforschen, undrichte man daher an die Bünde die hochgeflissene. ernstliche und dringliche Bitte, daß sie dem Kaiser oderjemand anders, wenn er des Glanbens oder anderer Dinge wegen die zwei Städte zu schädigen unternähme,keinen Paß, Hülfe, Aufenthalt oder irgendwelchen Vorschub gewähren, sondern tapfer die Hand ob ihnenhalten und sich jetzt erklären wollen, wessen man sich zu ihnen versehen dürfte; man sei der besten Zuversicht,daß sie als Liebhaber göttlicher Gerechtigkeit und Wahrheit thu» würden, was frommen Bundesgenossengezieme, da sie wohl zu bedenken haben, daß es um sie selbst nicht mehr wohl stehen könnte, wenn andere(wir") unterdrückt wären, und ihrer ebenso wenig verschont würde. Dagegen sei man des freundlichenWillens, Hinwider die Bünde an ihnen stattlich und treulich zu halten, sie gegen Jeden, der sie wider Rechtund Billigkeit bedrängte, nach Vermögen zu handhaben und zu retten, überhaupt alle^, da» zu thun, wa^redliche Bundesgenossen einander schuldig seien, woran sie gar keinen Zweifel haben sollen, :c. Daher bitteman um eine tröstliche willfährige (gewärte') Antwort.

2. Die Botschaft soll sich für einen Mann verwenden, der um der christlichen Lehre willen aus demVcltlin verbannt worden ist, damit ihm das Land wieder geöffnet werde; den nöthigcn Rath wird sie beiJunker Anton Travers und dem Prädicanten zu Chur (Johannes Comander) finden.

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