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April 1530.
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Grmldsmt. 1530, 25. April (fiZtlls Suinot illm-em ovunFlZliKtc;).
.ikuntvllsarchiv Frciburgt Acten Neuenburg.
Gesandte: Bern. Lienhard Willading. Fr ei bürg. Peter Arsent. Im Namen beider Städte:Rudolf von Meßbach, Castellan zu Grandson. Neuenburg. Für die Gräfin: Georges de Rivaz, Herr vonPrangins und Grandcourt, Gouverneur der Grafschaft; Claude Bailliod, Castellan zu Valtravers, und JehanMerveilleux, Castellan zu Tellez (?).
Verhandlung über die streitigen Grenzen zwischen den Herrschaften Grandson und Valtravers. — DieGesandten der beiden Städte verlangen, daß auf Grundlage des (alten) Vertrages zwischen den Herren vonGrandson und Neuchatel sofort die Märchen gesetzt werden, wogegen die Anwälte der Gräfin noch etwelchenAufschub begehren, um die Rechte beider Theile besser zu prüfen. Weil aber die Städte auf ihrer Forderungbeharrten, so stellen die Gesandten der Gräfin das Gesuch um Gewährung einer bestimmten Frist, damit sieihrer Herrschaft alles vortragen und auf den nächsten Tag deren Titel auch darlegen könnten; wenn dannein gütlicher Vergleich nicht zu erzielen wäre, so müßte dieser Abschied keinem Theile an seinen Rechten schädlichsein; zudem übernähme der Chorherr von Vanxmarcus, Herr von Travels, die Pflicht, alle Pfänder zurück-zugeben, in der Meinung, daß die Botschaft der Gräfin auf den 18. Mai unfehlbar wieder vor den Städtenerscheinen sollte. Da die streitigen Plätze noch mit Schnee bedeckt sind, so ließe sich jetzt die Ausmarchung nicht wohlvornehmen. (Das haben die Städte angenommen); sie erklären aber, daß wenn die Gesandten der Gräfinin der bestimmten Frist sich mit ihnen nicht verständigen könnten, sie die Märchen von sich aus festsetzenwollen gemäß dem Wortlaut des erwähnten Vertrags und dann keinen Aufschub mehr gestatten würden. —Gez. Jo. Michaelis.
Der Abschied ist französisch.
Die Instruction der Berner Botschaft berief sich auf einschlägige Schriften, die seiner Zeit in Chamberyanfgefunden worden, und erklärte den Vorsatz, auf den durch dieselben bezeichneten Märchen unerschütterlich beharrenzu wollen. St. A. Bern: Jnstruct. «Sl, 4W.
30«.
Freilmrg. 1530, 25. April.
Archive Bern und Freiburg.
Verhandlung mit einer Votschaft von Genf (Hngnes Vandel).
Es sind nur folgende Acten zur Verfügung:
1) 1530, 25. April. Freiburg an Bern. Es sei heute „Wcndeli" (Vandel) als Bote der Genfererschienen, um anzuzeigen, daß ihnen „etwas übertrangs" geschehen, wie Bern von ihm selbst vernehmenwerde; der Mareschal von Savoyen, den sie deßhalb um Recht angerufen, habe solches abgeschlagen, ungeachtet