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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1503.

Städte keine verschont, sodass Zürich ebenso wohl mit ihnen halten (zuo gespanncn stau") müßte, wie siemit ihm; wenn es aber, was nicht zu vermnthen, dazu käme, daß jemand sich dieses Mönchs beladen würde,so wolle man, da dieser Handel doch ursprünglich vom göttlichen Wort herrühre, gänzlich der Hoffnung sein,daß Bern sich darnach wohl zu halten wüßte und thun würde, was es vermöge der christlichen Verwnndtniß. schuldig sei.

It. Wenn es aber der Meinung wäre, in diesen? Falle keine Hülfe schuldig zu sei??, während man sich desGegentheils versieht, und man den Handel allein ausfechten müßte, wozu man auch entschlossen ist, so würdeman sich doch dessen getröstcu, daß es laut eines Artikels in? Burgrecht den Feinden keine Hülfe noch Vorschub gäbe,sie nicht passiren, ihnen auch nichts zukommen ließe, was Zürich Schaden bringen könnte, und gemäß de»? Burg-recht, so viel ai? ihm, nichts Arges gestatten würde.

12. Man werde jedoch nicht abstehen und den vermeinten Abt nicht einsetzen lassen, sondern eher daran binden,was mau voi? Gott besitze, und ihn dabei walten lassen. (Diesen letzten Artikel sollen die Boten zurückhaltenbis am Ende, wenn sie merken, daß auf diese Werbung keine Antwort gegeben würde, die ihnen gefiele; imandern Falle sollen sie davon schweigen). St. A. Zürich: A. Abm St. «m.

3) Die erste, wie gewohnt sehr weitläufige, Instruction, die zunächst den Vortrag einer Berucr Botschaft(N. Manuel) erwidern sollte, ergeht sich nur in Wiederholungen schon oft ausgeführter Motive. Das Conceptliegt in? Zürcher Jnstrnctionenbuch, I. 275279.

Etliche frühere Missivcu von Bern müssen hier übergangen werden.

Zu 16. 1) 1530, 3. April. Bern au Zürich. Die von Baden heimgekehrten Boten berichten, wassie wegen der Beschwerden der Thurgauer, denen Zürich von sich aus abhelfen wolle, vor dessen Boten eröffnethabei?; damit sei man gänzlich einverstanden, und da man sehe, daß Zürich ohne die übrigen Orte zu handelnbegehre, obwohl diese, was Leib und Gut betreffe, ebenso viel Gewalt haben, so habe man darüber großesBedanern und Mißfallen empfunden; darum bitte und ermahne man es ernstlich und freundlich, von seinemUnternehmen abzustehen und ohne der übrigen Orte Rath und Zulhu» nichts ans eigener Macht zu handeln,indem Bern nicht weniger geneigt sei, die unbilligen Beschwerden der armen Leute nach Gebühr und Gestaltder Sachen zu erleichtern. Es hoffe deßhalb ans freundliche Erfüllung seines Gesuches . . .

St. A. Bern: Teutsch Miss. 8. 30. Vgl. Nathsbuch 225, p. 123. St. A. Zürich: A. Thurgau.

2) 1530, 9. April (Samstags vor Pnlmarnm), 10 Uhr Vormittags, in großer Eile. Zürich an JacobWerdmüller und Ulrich Funk, jetzt in Bern. . . . (Erzählung der bisherigen Verhandlungen wegen des Thur-gnns, zc.). Nun schreibe Bern, beinahe dem letzten Abschied von Baden gleichlautend, man solle ohne Mit-wirkung der andern Orte in Sachen jener Beschwerden nichts handeln, bevor der Span der drei Städte mitden sechs Orten, die Kastvogtei über die thnrgauischen Klöster betreffend, erledigt sei zc.Das uns nit wenighat bcfrömbdct, und wann aber wir diser tagen, nnruow und cmpörnng zuo vermiden, unser botschaft zuoWinfeldcn uf einer Landsgemcind gehebt und st fründlich crmant, nüt gcwaltigs noch unfrüntlichs anznosachen,sonder unserer Handlung güetlich zuo erwarten, und doch nit mer mögen erlangen, dann daß sy noch bis nfMitwnchen in der Osterwuchcn (20. April) stillstan, und so ferr unzdar inen nit geholfen, wellint sy nf denselben tag ein andere landsgcmeind halten und inen sclbs zuo hilf kommen zc. Deßhalb . . . langt an üchunser gar crnstig bcfelch, ir wellint für klein und groß Rät der statt Bern kcrcn und si zum höchsten und thüristcn,und doch mit fründlichcn guoten Worten vcrmancn, gestalt der fach und fürncmlich den landsfriden, onch denzuosag, so sy und wir durch unsere Kotten den Thnrgöwcrn göttlichs Worts halb getan, zuo bedenken und inenheiter anznozöngen, daß wo si den Handel in ivitcrn ufzug spilcn, ein groß merklich ufrnor und empörnng daruserfolgen, ursach daß die frowen zuo Dießenhofc» für und für, unangesechen des so das gemein Thurgöwgcmachet, uf irem wcsen beharrcnt, in den kntten steckent und sich niencran nüt kerent, das inen den Thurgöwerndheins wcgs lcngcr ze gedulden gemeint, und mit uns ein treffcnlich botschaft nf die obcrmeldt Ostermitwuchcnin Thurgöw gen Winfelden zuo verordnen, mit volmächtigcm gwalt, in allen fachen und händlcn, und inson-derheit das closter Dießenhofen betrcffcnt, (als) dem göttlicheil wort widerstrebende, zum getrüwlichistcn zuo