April 1530. 603
dcm Gotteswort, dem Landfrieden nnd dem christlichen Burgrecht gänzlich zuwider und keineswegs annehmbarsei, und den Eidgnossen nochmals zu bedenken geben, was diese Mönche im Sinne habe», nämlich in dcmzu beharren, was durch die Gottcshauslente in Kraft des göttlichen Wortes abgewehrt worden, und wie (dies)neben dem Landfrieden keine Statt haben mag, nnd was für Folgest dies haben würde, nämlich daß manwieder zurücktreten nnd alles müßte fallen lassen, was man bisher im göttlichen Wort aufgebaut hat.
8. Sodann ist die Copie des Burg- nnd Landrechts vorzunehmen und in denjenigen Punctcn zu lesen, wo dieGottcshanslcute dem Schirm der IV Orte empfohlen werden, nnd darauf verweisend ans einander zu setzen, daßZürich die biderben Leute ebenso wohl als den Abt in dem, wozu sie Stecht haben, zu schirmen schuldig sei. Wennes also des Gotteshauses nnd aller seiner Lande nnd Leute zwischen den beiden Seen anerkannter rechter Schirm-herr ist, wer ist dann Herr, der Abt oder Zürich? Ist der Schirmherr (nicht) mehr als derjenige, der ge-schirmt wird? Weil aber die bidcrben Leute im Gotteswort zu dcm Schirmherrn stehen, nnd der vermeinte Abtunbilliger Weise sich dawider setzen nnd das behaupten will, was mit demselben nicht bestehen kann, und manvon den Leuten um Schirm und Beistand angerufen ist, um sie bei der göttlichen Wahrheit und christlichen ehr-baren Dingen zu erhalten, warum sollte man denn nicht befugt sein, sie gegen den Abt, der Unrecht hat undUnrechtes durchsetzen will, zu schirmen nnd ihnen zur Gerechtigkeit zu verhelfen, wie man ja den Abt auch gegensie zu schirmen schuldig wäre, wenn sie gegen ihn Unrecht hätten nnd wider das göttliche Wort handeln wollten?Dabei soll auch nicht vergessen werden, daß die Erklärung der Gotteshauslcute ans dem letzten Tag in Baden,daß nnd warum sie den Abt nicht als Herrn annehmen wollen, im Abschied nirgends berührt ist, »nd daßdie Boten der neun Orte, wiewohl sie ihnen erstlich zngcmnthet hatten, ihre Meinung schriftlich zu übergeben,wozu dieselben auch bereit gewesen, schließlich die Annahme doch verweigert habe».
9. Da schon in der Hanpt-Jnstrnction genugsam angedeutet ist, daß vielleicht der Kaiser sei» „Heil" anden christlichen Städten („uns", s. u.) versuchen wolle, so ist auch zu bedenken, wie beschwerlich dieser Abt ihnenallen werden, welchen Schaden er ihnen zufügen und wie großen Vorthcil er den Feinden zuwenden könnte,indem er alle Pässe am See und am Rhein inne hatte, weßhnlb man viel sicherer ist, wenn er draußen bleibt,nnd wäre man selbst geneigt, ihn einzulassen, so sollte doch niemand rathen, es in dieser Zeit zu thnn.
10. Hienach sollen die Boten zum dringlichsten, höchsten und ernstlichsten crmahnen nnd bitten, die Zusagenzu bedenken," welche man gcthan, nnd wie schimpflich es wäre, davon zu weichen; wie spöttlich nnd ärgerlich, woferndie christlichen Verpflichtungen, die man eingegangen, durch die Zulassung dieser Mönche abgcthan würden; welcheFreundschaft und Treue man Bern in dcm Jntcrlakischcn Handel bewiesen, indem man dessen Sache gänzlich zureigenen gemacht, wozu man heute noch in solchen Sachen nnd allem, was Gottes Wort nnd Ehre berühre, ganzgutwillig nnd crbötig ist; daß man nichts anderes vornehmen will, als was man in Kraft des Landfriedens zu thnnbefugt ist nnd vor Gott nnd der Welt mit Ehren verantworten kann; wcßhalb man die Eidgenossen von Bernbittet, sich nicht mehr zu sondern, indem sie sich zu Schiedlcnten machen, sonder» mit der gleichen Treue, die manzu ihnen gesetzt, mit Zürich zu halten und mit solchen, Ernst darin bcrathcn und beholfen zu sein, wie sie es vonseiner Seite erfahren "und man es wieder thnn würde, wenn je der Fall einträte. Man bitte sie, auch zu erwägen,wie viel Nachtheil nnd Hindernisse für den christlichen Hanpthandel erwachsen würden, wenn sie in solchen Sachenimmer Schicdlcntc sein wollten, während ein Theil dcm andern brüderlich und freundlich in allen Treuen bci-ständig sein sollte, damit der Handel Gottes desto siegreicher durchgeführt werden möchte. Man würde sichseinerseits gar ungern dazu verstehen, als Vermittler gegen sie aufzutreten, wo man sähe, daß die Ehre Gottes«wie in dieser Angelegenheit vornehmlich) gehindert und das Papstthnm gefördert werden sollte. Man sei auchgänzlich der wsfnnng, daß man dieses Handels, wenn sie mit solchen Treuen Zürich bcistnndig gewesen, wieman ihnen geholfen und es ferner thäte, bereits entladen nnd zu allen Theilen ruhig wäre, wolle sich aber jetztnoch aller Freundschaft »nd Hülfe zu ihnen versehen. Dabei wolle man sie zum thencrsten ermahnen, denKaiser hierin nicht zu fürchte.p da in keiner Weise zu gedenken, daß er sich dieses Mönchs beladen werde; viel-mehr sei zu erwarten, daß er die Lutherische Faetion, wie er sie nenne, insgemein zu vertilgen unternehmennnd dieses oder jenes Mönches wegen keinen besonderen Krieg anfangen werde; dann wurde der christlichen