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Aprii 1530.
Recht gehabt haben, finde man abermals deutlich, daß der vermeinte Abt sich ans seine nichtigen ungöttlichenBriefe und gar nicht ans das göttliche Wort stütze und seine Herrschaft aus diesen Briefen und Siegeln zuschöpfen vermeine, ob sie mit oder wider Gott seien.
4. Was christlicher Ehrbarkeit in diesem vermeinten Abte sei, könne auch aus dein 4. Artikel verstandenwerden, wo er sich vernehmen lasse, daß der vermeinte Eid, den die Gotteshausleute seinem Vorherreu geschworen,dem göttlichen Wort vorgehe und sie verhindere, es anzunehmen, und daß man vorher einander nicht Leib undGut zugesagt habe, während man doch laut des Burg- und Landrechts in zeitlichen äußerlichen Dingen einandermit Leib und Gut beizustehen schuldig gewesen, und um des göttlichen Wortes willen noch viel mehr dazu verpflichtetsei. In Summa, wenn dergleichen Eide und menschliche Handvesten gegen das Gotteswort gelten sollten, somüßte man, wie schon gesagt, von allem was man aus demselben angenommen, abstehen und mit Sündenund Schanden wiederum iu's Papstthum treten, was man aber keineswegs thun, sondern Den walten lassenwolle, zu dessen Ehre es geschehe, in der Hoffnung, daß Bern nicht bloß Zürich nicht hindern, sondern darinfördern und unterstützen werde, wie es denn schuldig sei.
5. Wiewohl der vermeinte Abt im 5. Artikel zugestehen muß, daß der Tod des Abt Frauciseus scl. dreiTage verheimlicht, und er nur von einem Theil des Konvents erwählt worden, verschweigt er doch, daß er sichwider des Gotteshauses Brauch und Gewohnheit an einein fremden Ort hat wählen lassen, wobei es, wiezu vermuthcn, nicht ohne Betrug zugegangen, und versucht, die gethcilte Wahl säuberlich mit erdichteten Lügenzu überstreichen, als ob etliche der Couventherren durch den frühern Abt nach Einsiedeln geschickt worden wären:c. Wie dies der Wahrheit gleicht, können die Eidgenossen von Bern wohl erkennen, wenn sie bedenken, wieweit es von Einsiedeln bis Napperswpl ist, daß er also jene Conventualen bei der Wahl hätte haben können,sofern ihm etwas daran gelegen gewesen, während von Rechts wegen alle Convcntbrüdcr, Ivo sie sich je aufhaltenmögen, zu jeder rechtmäßigen Wahl berufen werden sollen. Er und sein Consent schämen sich aber nicht zubehaupten, es sei diese Wahl im Beisein von Notarien und Zeugen vollzogen worden, und nicht nöthig, weilvorher nicht bräuchlich gewesen, daß jemand anders zu derselben berufen würde, während doch bekannt ist, daßzu den früheren Wahlen die Schirmherren des Gotteshauses insgesamt berufen worden, wie ja „jetzt" die andernzwei Orte dabei gewesen, aber Zürich und Glarus hintangesetzt und hinter ihnen betrüglich verfahren worden.Wiewohl der vermeinte Abt sich darauf stützt, daß der Papst seine Wahl als gerecht und gut anerkannt habe,beweist er doch damit nirgends, daß dieselbe aus dem göttlichen Worte bestätigt sei oder werden könne. Wienun diese Artikel erdichtet, so sind auch alle andern in der Verantwortung der Mönche unbegründet, nichtigund voller Unwahrheit, was man wohl ferner nachweisen könnte, wenn man die Eidgenossen lange „helligen undtäuben" wollte.
6. Darüber daß der Abt den nnehrbaren Raub verstreichen will, als habe er das Weggeführte zum Unter-halt des Convcnts mitgenommen und dazu das Recht gehabt :c., sollen die Boten anzeigen, wie er in seinerAntwort „Hübschlich" verschweigt, daß er jene Habe vor seiner angeblichen Bestätigung entführt; dies „läßt eraber dahinten", da er wohl weiß, daß ihm solches vor der Bestätigung nicht zugestanden und er mit Ehrenes nicht verantworten kann. Da er aber sagt, er habe den Kirchenschatz nicht mitgenommen, sondern zu St.Gallen gelassen, so hat man zu erwidern, daß man die (entwendete) große Baarschaft und die brieflichen Gewahr-samen, die nicht ihm, sondern dem Gotteshaus zugchörcu, auch als Kircheuschntz betrachtet, und weil er dabeiandeutet, daß Zürich und St. Gallen besser wissen als er, wo sich der Schatz befinde, so kann der Scckelmeistcrsagen, was man vorgefunden, und wie wenig es ist im Vergleich mit dem Hinwcggcführten, und daß man keinenHeller zu eigenen Händen gezogen hat, sondern so viele Schulden vorhanden sind, daß man das noch klebrigehat angreifen müssen und noch viele Tausende dafür brauchen wird.
7. Nach diesem sollen die Boten die „Schriften" des vermeinten Convcnts, die bei den „nothwendigcn"Punkten (auch) mit einem „wächslin" zu bezeichnen sind, hcrvornchmen und diese Hauptartikcl, aber nicht mehr,verlesen, nämlich wo „sie" erklären, wie sie bei ihrem Orden und der Bekleidung unverändert geblieben seienund sich nicht davon drängen lassen wollen ?c., und hierauf „zum theuersten heraus streichen," wie diese Erklärung