Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
599
Einzelbild herunterladen
 

April 1530.

599

Thcilnng der Kirchengllter ist dagegen ans Sonntag Quasimodo verschoben, wo dann Boten in Mnrten er-scheinen sollen. 3. Den Span zwischen Farel und dem Mönch von Merlach lasse man bei dem frühem Beschlüsseberuhen; wenn aber jemand Recht anriefe, so könnte man es billig nicht abschlagen. 4. Das; Farel oderandere Prädicantcn etwas anderes gepredigt, denn was sie mit heiliger Schrift zu bcrantworten wüßten, wisseman nicht; man könne ihnen darnin nicht berbicten, die Wahrheit zu reden; wenn aber jemand ocrmeintc, siegingen weiter, so möge er sie zur Rede stellen; möchten sie dann mit ihrer Lehre nicht bestehen, so würdensie dafür billig gestraft; geschehe aber solches (eine solche Ncberweisung des Jrrthnms) nicht, so werde maustebei der evangelischen Wahrheit handhaben. 6. Bei dem Urthcil betreffend Glando Vnillemin von Gnrwolflasse man es bleiben. 6. Die Güter, die man zu Schwarzcnburg habe, werdengeschwirrt", wenn die ErbenWilli Techtcrmanns sel. diese Lehen nicht binnen acht Tagen nach Osternempfangen". 7. Ansuchen umeinen offenen Brief für die Verordneten von Bern zur Aufnahme neuer Zinsbücher für die Rechte der St.Vincenzen-Stift (Kirchensat; in Jbristorf und Bösingen, :e.) 8. Man begehre neuerdings, daß die Vidimnsdes Landbriefcs für Grasburg beförderlich aufgerichtet werden.

II findet sich außer dem Berncr Jnstructionsbnch auch im K. A. Freiburg: A. Bern.

200.

Murtm. 1530, a. IL. April.

traiitonöarchiv Mrciburg! Instrult. Bd. I. reib.

Ein Gesandter von Freibnrg - Hmis Guglenberg - soll (1.) sich crlnndigen, ob die gestern zuMeyriez vorgefallenen Schmähungen von Seite des Statthalters und Anderer ans Geheiß deren von Mnrtenoder ans eigenem Muthwillen geschehe» seien; in letzterem Fall soll er an den Rath von Mnrten gelangenund vor demselben tapfer erklaren, man finde das ganz unleidlich und fordere, daß die Thäter bestraft undsolche Beschimpfungen künftig unterlassen werden, als dem Herkommen der beiden Städte und dem Landfriedengänzlich zuwider. Wenn aber jene Händel und Mißworte von den Murinem herrührten, so wäre es zuweiterer Berathnng heimzubringen. (2.) Da man erwartet hätte, daß die von Meyriez bei ihrem früherenMehr geblieben und zu einem andern nicht getrieben worden wären, so soll der Bote, wiewohl dieselben sichnochmals für die Messe entschieden haben, das vor dem Rathe ernstlich anziehen und eine bestimmte Antwortverlange», ob derselbe dieses Mehr achten und den dortigen Kirchherrn bei dem alten Brauch wolle bleibenlassen oder nicht. (3.) Endlich will man wissen, warum die Murtner denselben einen Buben, Keibcn und

Dieben gescholten haben.

1) Die Botschaft von Bern erhielt den Befehl, 1. bei dem Stadtschrcibcr von Marten zu erfrage», wasder Propst von Wyler zu Frciburg gcthau; 2. die Angelegenheit betreffend die Kirchengnter bis nach Ostern

ruhen zu lassen.

2) Als Boten nach Kerzcrs (rcsp. Marten) wurden ernannt Wattemvyl und Nägeli (8. April), lautNnthsbuch.

3) Am 11. April berichten sie mündlich, daß in Kerzcrs um fünf Man» das Mehr für die Reformationergangen.