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April 1530.
antwurt über dm Grasburgischm Handel gefertigct, st pluvull." Es wurde also dieselbe nicht am 31. Märzden Boten zugestellt.
W5.
Bern. 1530, 7. April.
äkantottsnrchiv Fitibuig: Instriictionen Bd. I. 110. Staatsarchiv Bern: Instructionen, iV. 409. Nathsbnch Nr. 226, 133, 139.
I. Ein Gesandter von Frcibnrg — Konrad Merz — erscheint mit folgenden Aufträgen: (1.) DaBern die von Wyleroltigen „dein Mehr zu Kerzers zuzulegen" begehre, so habe Freiburg einzuwenden, daßihm das unleidlich wäre; denn jenes Dorf gehöre nicht zu der gemeinen Herrschaft, sei Bern durch Burgrcchtund durch Annahme seiner Reformation verwandt, sodaß es wider dieselbe nicht wohl mehren könnte.(2.) Die zu Bern beschlossene Theilung der Kirchcngüter im Wistclach nehme man an, doch mit der ausdrück-lichen Bedingung, daß in dem Fall, wo zur Erhaltung des Prädicantcn zu wenig vorhanden wäre (oder übrigbliebe), der Mangel nach Verhältnis; von denen erseht werde, die da etwas wegnehmen. (3.) Da die beidenStädte wegen des Handels zwischen Farel und dein Kirchherrn zu Meyriez ein gemeinsames Einsehen gcthanhaben, so begehre Freiburg, daß Farel, der seitdem den Gegner als Buben und Dieben angeklagt und dieMesse einen Greuel gescholten, von Bern gewiesen werde, solche Schmähungen zu vermeiden, und daß es denMurinen; befehle, ihn z»r Beobachtung des erwähnten „Ansehens" anzuhalten. (4.) Da zu Meyriez nochnicht gemehrt worden, die bisherigen Uebungcn abzuthun, so müsse man wünschen, daß Farel weder dort nochanderswo predige, wo kein Mehr (dafür) stattgefunden; denn so viel könnte man nicht zugeben. (5.) „Undnachdem. . miner Herren Mitbürger benennten; Farcllo einen offnen brief ufgebeu, inhaltend daß er allent-halben in den Herrschaften, so inen in gemeind und sonderlich zuostüendcn, ouch sunst predigen mög, soll derbott gelicher gcstalt wie hievor tut darthuon, daß er nit underueme sin lere zuv verkünden, da man derouützit begert, als ouch benennten m. H. Mitbürger zuo verschaffen versprochen und zuogeseit haben; soll derbott anziehen, wo es nit verstehen (wäre), daß es nochmals bescheche." (6.) Für „den Gefangenen" wirdeine Bitte eingelegt. (7.) lieber das schriftlich geäußerte Begehren Berns, wegen etlicher den; St. Vineenzen-Stift zugehörigen Zinse eine Vcrschrcibuug zu erhalten, müsse man genauere Nachweise haben, wo dieselbenliegen oder woher sie rühren. (8.) Für die gleichzeitig berührte Angelegenheit betreffend etliche Güter derTechtermanne wünsche man Aufschub, bis Ulman Techtermau», der Vogt seines Vetters Pankraz, zurückgekehrtsei. (9.) Dem freiburgischen Läufer Hans Krebs soll der Bote in dessen Rechtshandel gegen den Prädicantenvon Guggisbcrg beiständig sein.
II. Antwort Berns: 1. Daß an; letzten Sonntag in Kcrzers die Abstimmung des Glaubens halb nichtstattgefunden, hätte man nicht erwartet, weil doch Freiburg deren von Wyler wegen (früher) nie Einspruchgethan; da sie nun immer zun; Kirchspiel Kerzers gehört haben, von dem sie auch jetzt noch nicht gesondertseien, und nicht zu Bern gehören, sondern nur in dessen Burgrecht stehen, so verhoffe man, daß sie kraft desLandfriedens da mitmehren sollen und können; man werde also auf nächsten Sonntag eine Botschaft dahinabordnen; denn wie sollte ein Mehr geschehen, wenn die Parteien von einander gesöndert würden; doch lasseman für einmal die von Curbrü und Golatcn, nachdem sie anderwärts zugetheilt worden, stillstehen. 2. Die