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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1530.

gegen einander brauchen sollen. Mit den Abgewichenen habe man ernstlich geredet, daß sie sich ruhig undgleitlich halten. Obwohl man auf dieses Begehren keinen Abschlag erwarte, so verlange man hierüber dochschriftliche Antwort bei diesem Expressen. Sollte dies nicht geschehen, und etwas Unraths und Widerwärtigkeitdaraus entspringen, so müßte man, nach den vielen wohlgemeinten Warnungen, solches dulden, obwohl manes bedauern würde. Was mit den Anwälten deßwegen geredet worden, werden sie selbst weiter berichten

^öNULN. St. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen.

Siegel fehlt; die Schrift erscheint nicht selten in den Abschieden von Baden.

1530, 21. März f. (Montag nach Oculi f.), Baden. Abschied der sechs Orte (Zürich mit V Orten):Da man sich über einige Artikel des Landfriedens nicht verständigen kann, so ist verabredet, dieselben nochmalsheimzubringen und auf dem nächsten Tag (M. Mai) Antwort zu geben, wie man sie erläutern wolle. Mittler-weile soll Jedermann still stehen. Dem Landvogt in den Freien Aemtcrn ist demgemäß ernstlich befohlen, dieFrauen zu Hermatschwyl und andere (Gotteshäuser) in seiner Vogtei nach Vermögen zu schirmen, damit nichtsGewnltthätiges vorgenommen werde. (Lucerncr Abschrift; ein genaues Datum fehlt.)

St. A. Zürich: A. Capp. Krieg.

E. A. A. datirt gleichbedeutendMontag nach Oculi."

1», «z, i' aus dem Zürcher Abschied, dem dagegen iil und <> fehlen. Im Bcrncr mangeln «I, iu, I»ze., im Freibnrger und Solothurner v, tl, in, p ze., im erster» auch »; im Basler desgleichen (zudem Iigestrichen, « versetzt), im Schaffhauscr «, ll, in zc.

Zu «I. Dieser Artikel ist dem Zürcher Exemplar als besonderer Abschied, mit dem irrigen DatumMontag vor (statt nach) Oculi (14. statt 21. März) beigelegt. Als wesentliche Variante ist hervorzuheben,daß hier angeführt wird, es haben die Boten von Zürich und Appenzell den ganzen Handel schriftlich undmündlich vollständig dargelegt. Im Weitern ist beigefügt, daß die vier Höfe schon mehrmals freundlich gewarntworden seien.

Zu I liegt eine Menge ergänzender Acten vor, von denen hier nur einige der erheblichsten folgen:

1) 1530, A. März.Kurzer bcricht, ouch warhaft und begründt Ursachen, warumb wir von beidenOrten Zürich und Glarus als schirmhcrren des Gotshuses zuo Sant Gallen, siner landschaft und zuogehörungvermeinen wellent, guot recht, glimpf und fuog ze han, Herren Kilian Käust, der sich gemeltcu Gotshuses aptvermeintlich berüempt, zuo besitzung, Verwaltung, beherrschnng und regicrung desselben und (der) bidenven littendarzuo gehörig nit kommen ze lassen, ouch weder im noch unfern Eidgnossen von den überigcn zweyen Ortenvon stnetwegcn deßhalb rechtens zuo gestatte» schuldig sin."

K. A. Schasshausen: Corr. St. A. Luccrn: A. Abtei St. Gallen (aus des Abtes Kanzlei). St. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen.

Einen Abdruck gibt Bullinger, II. 250254. Für das Datum ist N. 2 zu beachten.

2) 1530, 5. März (Samstag »ach Estomihi). Zürich an die Burgcrstädtc (Adresse fehlt). Obwohl esbisher nie dafür gehalten worden, daß es zu muthwilligem Krieg und Unruhe Ursache gegeben oder jemandemmit Gewalt etwas Unbilliges zugefügt, sondern sich immer so viel möglich des Friedens und der Ruhe beflissen,und obivohl es auf vergangenen Tagen vor gemeinen Eidgenossen sich genugsam und, seines Bediinkens, nachNothdurft verantwortet und allen ihm zugelegten Unglimpf abgelehnt' habe, so daß es gehofft, daß die Bnrger-städte mit solcher Entschuldigung sich begnügen, ihm nichts weiter zumnthen, sich des vermeinten laiidflüchtigenAbtes nicht annehmen und um die Freundschaft Zürichs mehr geben würden als um diemüden" Umtriebe jenesMannes, so scheine doch aus allerlei Anzeichen, namentlich aus den zu Baden vorgeschlagenen Mitteln,hervorzugehen, daß die Städte über die Gründe von Zürich's Handlungsweise noch nicht genug berichtet seien,sondern seine Entschuldigung wenig beachtet und dagegen den nichtigen Vorwänden des angeblichen Abtes Gehörgeschenkt haben, was man schwer bedaure. Damit sie nun über Alles aufgeklärt würden und sich darnach