März 1530. 587
l». 1530, 25. März (U. Frauen Tag), Morgens 6 Uhr, Baden. Rudolf Thnmisen und Hans Bleuleran AM. und Rath don Zürich. Es sei den Boten (der acht Orte) abermals ein Schreiben des von Nain-schwag zugekommen; die Boten (ohne Zürich und Glarus) haben beschlossen, dasselbe den Rheinthalern zurKenntnis; zu bringen und ihnen zn erklären, man würde sich ihrer gänzlich entschlagen, wenn ihnen dieser Sachewegen etwas zustoßen sollte. Die Nhcinthaler haben nun dor den Boten don Zürich (und Glarus?) eröffnet,sie seien nur dem Befehl der Herren gefolgt und dcßhalb guter Hoffnung, daß ihnen weiter geholfen werde.Die andern Gesandten haben eingewilligt, ihren Beschluß dem don Namschwag nicht anzuzeigen, bevor sie dieAntwort don Zürich kennen, ;c. -o Zü^ch: A. Rh-wuM.
v. /1530, 23. März (Montag nach Lätare), Baden. Die Boten von Bern, Lucern, Uri, Schwyz,Uutcrwalden, Zug und Glarus an Zürich. Hans Uebcrlinger don Baden habe auf diesen Tag geschrieben,wie er sein Burgrecht aufgegeben, in Lnccrn als Bürger angenommen worden, seitdem öfter um eiu GeleitZur Erledigung seiner (häpslichen) Angelegenheiten geschrieben und schließlich den Bescheid erhalten habe, derRath »volle es geschehen lassen, wenn die VIII Orte ihn hieher dergleitcn. Nun seien sieben Orte entschlossen,ihn; ein Geleit für eine bestimmte Frist zu geben; weil aber die Boten don Zürich wegen mangelnder Boll-Macht nicht zustimmen, so bitte man gar freundlich, das Geleit auch zu gewähren, mit Rücksicht auf den Land-frieden, der alle (vorher ergangenen) Zureden nbthne, und in Betracht daß Ueberlinger sich in Baden nichtlanger aufhalten werde, als nöthig sei. Hierüber begehre man umgehend schriftliche Antwort.
St. A. Zürich! A. Stadt Baden.
HV. 1530, 26. März („Samstag vor Mittefastcn"), Baden. Die Rathsboten don Bern, Uri, Unter-Maldcn, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhauscn und Appenzell an Schultheiß und Rath zu Wyl.Man habe ihr jetziges Schreiben auf die au sie gerichtete Zuschrift samt der mündlichen Antwort ihresSchultheißen und Mitrathes gehört, aber Bedauern und Beschwerniß darüber empfunden, Hütte auch auf jenesfreundliche Ansuchen und Begehren an sie keine solche Antwort erwartet, weil man doch nicht anders als gütlichdarin handeln und der Stadt Wyl an ihren Freiheiten, Briefen. Rechten und Herkommen gar keinen Abbruchlhun wolle. Denn solche Späne und Zwietracht seien vormals auch in Basel, Solothurn und Schaffhauscngewesen, aber mit Gottes Hülse durch die andern Eidgenossen gütlich abgethan und vergliche,; worden, so daßdvrt niemand weder an Leib noch Gut gestraft worden, damit alle in bürgerlicher Einigkeit und FreundschaftMit einander leben-könnten; dies sei auch bisher geschehen, indem kein Theil dem andern etwas vorwerfe.Ebenso habe man sich letzthin, als Einige von Rothweil vertrieben worden, darin so verwendet, daß mit ganzerZuversicht cine Vereinbarung zu erwavtcn sei. Zudem seien zu Bremgarten und anderswo dergleichen Span-nungen gütlich vertragen worden. Weil nun dieser Handel leicht zu großer Unruhe und Empörung führenkonnte, was allen Eidgenossen schwere Kosten, Mühe und Arbeit bringen würde, so habe mau sich abermalserläutert und begehre jetzt ernstlich, aus Befehl der Obern, daß Wyl („ir") ohne alle Einwendung die Abge-betenen von der Stadt und den Gottcshausleuten sofort frei in Geleits Weise zu Haus, Hof, Weib undKindern ohne jeden Entgelt kommen und ohne alle Beleidigung und Reizung mit Worten oder Werken ruhigbleiben und wohnen lasse, bis der Haupthandel unter den IV Orten, betreffend den Abt von St. Gallen,ausgetragen sei, worin jetzt täglich mit allem Ernst und tapfer gehandelt werde, guter Hoffnung, daß dieSache mit Gottes linülfe auch freundlich erledigt werden könne; wenn sich mittlerweile,; die Parteien in Wylnicht verständigen, so werde man dann wieder darin handeln und allen möglichen Fleiß anwenden, um sieMit Güte zu vereinigen; sollte dies aber nicht erreichbar sein, so werde man ihnen anzeigen, wo sie das Recht