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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1530.

halten, wie dies der Landfriede zugebe, und den Abt nimmermehr einlassen, jedoch den andern Orten an ihrenRechten und der Hauptmannschaft unschädlich; dazu sei man durch Ursachen genöthigt, welche die christlichenMitbürger alle ebenso wenig übersehen werden als Zürich; indem man der nächste Nachbar sei, könne manam besten wissen,wo die luv aller ringst durch den Hag brechen mag." Man erbiete sich hiemit zu allem,was einen aufrichtig gemeinten, treuen und mwortheiligen Frieden bringen könne, und bleibe zu allem Frommen,wie es sich getreuen Eidgenossen und Mitbürgern zieme, unverdrossen und bereit.

Basel und Schasfhnusen haben nur I, die Instruction.

Das Datum nach dem 2. Aktenstück (Ratschlag w.", auchdie antwurt ?c>").

Laut der Zürcher Instruction für den folgenden Tag in Baden hatten die Boten die Antwort auf denVortrag der burgcrstädtischeu Gesandtschaft den betreffenden Orte» dort zu übergeben; es wurde also dieselbe,wie es sich bei der Wichtigkeit der Sache von vornherein annehmen ließe, nicht sofort verfaßt und eröffnet.

200.

MMm. 1530. 17. März.

Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, t. sos.

l» 1. Zum Anfang haben die Boten der drei Orte Zürich (Hans Escher), Schwyz und Appen-zell im Namen ihrer Obern und der fünf andern Orte Lucern, Uri, Unterwalden, Zug und Glarus vorden Anwälten der Parteien, nämlich des Herrn Mark Sittich von Ems, der vier Höfe im Rheinthnl, derFreundschaft des Enkleibten und der beiden Gefangenen, ihre Instructionen eröffnet, in Kürze folgender Mei-nung: Die Nachricht von dem Span, der hier ausgebrochen, habe den Eidgenossen in Treuen leid gethan;daher haben sie die drei Orte beauftragt, in aller Namen durch eine Botschaft an Ort und Stelle dasBesteund Wägste" zu handeln, nach dem Abschied von Einsiedeln alles zu thun, was zu Friede, Ruhe und Einig-keit dienen möchte, und sich keine Mühe reuen zu lassen, doch jedermanns Rechten unbeschadet. Hienach könnendie Parteien ihre Anliegen vortragen, worauf man je nach Gestalt der Sache weiter handeln werde. 2. Nunbringen die Voten des Herrn Mark Sittich mündlich und schriftlich vor, wie es bei dem Aufruhr in derDickenan zugegangen, berufen sich übrigens auf den umstündlichen Bericht, der den Eidgenossen zu Baden über-geben worden, und stellen nochmals die dringende freundliche Bitte, die Gefangenen gegen angemessene Tröstungauf Recht ledig zu lassen, indem sie glauben, an dem leider geschehenen Todschlag gänzlich unschuldig zu sein,wie ja der Getödtete selbst, ehe ervon dieser Zeit abgeschieden", die beiden Gefangenen freigesprochen habe;würden sie auf Tröstung, wie sie hoffen, aus dem Gefängnis; entlassen, so müßten sie Jedermann an unpar-teiischen Plätzen daS Recht gestatten, als zu Lustnau, Bregenz, Ems oder Feldkirch, nud wo irgend parteiischeNichter gefunden würden, müßten dieselben durch unparteiische ersetzt werden; demnach erwarten sie, daß derletzte Abschied von Baden vollzogen werde. 3. Eine besondere Botschaft der Stadt und Landschaft Bregenzhat im Namen ihrer Obern das Anerbieten gestellt, nach Vermögen in dieser Sache freundlich zu vermitteln;es wird ihr dafür freundlich gedankt mit der Bitte, das Beste zu thun und mit den Parteien zu unterhandeln,damit der Handel zu gutem Ausgang gebracht werde; doch wolle man ihr hierin nichts vorschreiben, sonderneinzig bitten. 4. Da hingegen die Freundschaft des Entleibten ernstlich verlangt, daß der Vogt von Nheineck