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März 1530.
lichm Wort und biblischer Lehre ganz ungemäß und darin nicht begründet sei; dabei bedenke man jedoch, daßderselbe ein Fürst des Reiches und bei den Ständen des Reiches in großeni Ansehen sei, seine Regalien vomReich empfangen, bisher auch seine eigene weltliche Obrigkeit gehabt und selbst regiert, die „Anschläge undUnterhaltung" des Reiches gegeben und bezahlt und sich den IV Orten allein zum Schirm ergeben habe,um bei dem Seinigen zu bleiben. Auch wisse Zürich wohl, welcher Maßen der Abt und die zwei OrteLucern und Schwyz um Recht anrufen; endlich sehe Jedermann besorgliche Läufe und geschwinde Practiken vorAugen, die noch täglich zunehmen; sollte nun der gedachte Herr Abt nicht zu dem Seinen gelassen, sonderndavon gedrängt werden, so wäre nichts Gewisseres, als daß er anderswo und besonders bei den Mißgönnernder christlichen Städte („ unfern "m.) sich beklagen würde, er wäre wider alles Rechtanrufen und Erbieten mitGewalt von dem Seinen getrieben worden, woraus dann leichtlich Unrath, Landkrieg und Entzweiung derEidgenossenschaft erfolgen möchte, wie Zürich selbst wohl ermessen könne. Weil nun solches so viel irgendmöglich verhütet werden sollte, daneben aber zu bedenken sei, daß die Rechtsbote des Abtes und der andernzwei Orte aus bekannten Ursachen auch nicht annehmbar oder leidlich wären, so habe man zu dieser Zeit nichtsFruchtbareres oder Nützlicheres finden können als die Mittel, die ans dem letzten Tage zu Baden durch dieunparteiischen Orte vorgeschlagen worden; denn dadurch würden jene Rechtsbote abgelehnt, die Unterthanenvon dem Wort Gottes nicht abgetrieben, auch aller zu besorgende Unrath und Schaden verhütet. Wiewohlim Hinblick auf die jetzige Lage zu fürchten sei, daß solche Mittel von dem Abt und den zwei Orten nichtso bald angenommen werden, so habe man doch gefunden, daß nichts desto minder hiemit der Handel einst-weilen zur Ruhe gebracht und für Zürich daraus mehr Glimpf erwachsen, endlich die andern Orte der Eigenossen-schaft, denen die vorgeschlagenen Mittel gefallen, von dem Abte abgezogen und auf die andere Seite zu tretenbewegt würden, was ebenfalls, viel Gutes mit sich führen könnte. Darum stelle man gemeinsam an Zürichdie höchste und dringlichste Bitte und Ermahnung, sich selbst und alle christlichen Mitbürger hierin zu bedenkenund jene Mittel auf dem nächstkünftigen Tage nicht abzuschlagen; dann wäre man guter Hoffnung, Gott derAllmächtige würde Gnade geben, daß mit der Zeit die Umstände sich bessern, und alles dasjenige, was Zürichjetzt vorhabe, mit geringerer Gefahr und besserem Fug vollendet werden möchte. Das würden die Obern umihre lieben Eidgenossen und christlichen Mitbürger zu verdienen nimmer vergessen; „alles mit mer zuoreden,wie ir des wol geschickt und von uns underricht sind."
II. Antwort von Zürich auf diesen Vortrag. Wiewohl die vorige Unterrichtung so wahr und festbegründet sei, daß man nicht erwartet hätte, des landflüchtigen vorgeblichen Abtes halb weiter angesucht undbehelligt zu werden; weil aber diese neue Werbung etliche „ansichtige" Ermahnungen und Nermuthungenenthalte, so erachte nmn für nöthig, den lieben Eidgenossen und Mitbürgern dieselben „abzunehmen", damitsie Zürichs wegen desto ruhiger sein mögen. 1. Da zuerst augezogen worden, wie der Abt ein Fürst desReiches sei und deßhalb seine Regalien habe, so spreche man (1.) sein Bedauern ans, daß derselbe immerfortals ein ordentlich eingesetzter und bestätigter Abt betrachtet werde, da man doch der Wahl und Coufirmationhalb genug erörtert habe, daß er nie unbestrittener Abt geworden und, ob Gott will, es auch niemals werde.Da man aber sehe, daß jene Darlegung wenig verfangen habe, so sage man nochmals (2.), daß die Regaliennicht bloß einer gewissen Person verliehen werden, so daß sie, wenn dieselbe sich verfehlte, verloren wären;weil nun gedachter Kilian Käufi mit Aufräumen, Entfuhren und Spolium nicht bloß die Abtei, die er unwider-sprochen nie besessen, sondern mehr verwirkt und verdient, sofern er hätte betreten werden können, so habedamit das Gotteshaus seine Regalien nicht verloren, auch sein ordentliches Haupt und Verwalter nicht ver-