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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1530.

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Stadt Augsburg ausgeschrieben hat, und in dem vorliegenden Ausschreiben vornehmlich angekündigt wird, daßder Kaiser die deutsche Nation wieder zu einhelligem Wesen bringen möchte und zu diesem Ende alle Parteiengnädig verhören, das Gute von dem Bösen absöudern und zur Wohlfahrt des hl. römischen Reiches und derdeutschen Nation die christliche Religion äufuen wolle, so dürfe mau hoffen, daß bis zur Vollendung des Reichs-tages niemand etwas Gcwaltthätiges unternehmen, und der Kaiser die Städte mit einem Ucberzug oder Be-lagerung verschonen werde. 2. Nichtsdestoweniger ist es von hohen Nötheu, daß sie mit den V Orten und nament-lich mit Glarus, Freiburg, Solothuru und Appenzell, die keiner Partei des Glaubens wegen ganz angehören,im Klaren seien, was sie von denselben zu erwarten haben; wiewohl jene Orte gegenwärtig im Glauben nochabweichen, sollte ihnen doch angezeigt werden, daß die Städte kraft der alten geschwornen Bünde willig seien,durchaus niemandem, der andere Orte des Glaubens oder anderer Dinge wegen anfechten und schädigen wollte,solches zu gestatten und ihnen nieder Hülfe, Steuer, Rath noch Unterschlanf, Paß oder Weg zu geben, sonderndie Bünde treulich zu halten, auch Leib und Leben für die Angegriffenen einzusetzen; dasselbe hoffen sie Hin-wider von ihren Eidgenossen. Ferner hält man es einstimmig für das Allerfrnchtbarste und Nützlichste, daßdie Bünde und der Landfriedc so bald wie nur immer möglich beschworen winden, und daß man nichtsdarein streute"; denn was in den Bünden dem göttlichen Wort zuwider ist, wird durch den Landfriedengänzlichgetödtet"; dcßhalb erscheint es mit Rücksicht ans die jetzigen Umstände nicht nöthig, etwas zu ändern,und viel höher dürfte man dabei anschlagen, daß es den Feinden ohne Zweifel großen Schrecken einflößenmöchte, wenn sie die Eidgenossen einig sähen. 3. Es wäre auch nicht unfruchtbar, sondern sehr Vortheilhaft,gute Kundschafter zu halten, dieselben nach allen Richtungen auszuschicken und hierin keine Kosten zu sparen;jeder Thcil hätte die nächsten Grenzlande zu übernehmen: Zürich, Schaffhausen und Constanz den Bodensee,das Allgäu u. s. w.; Bern das Hcrzogthnm Savoycn und die anstoßenden Länder; Basel und Mühlhauscnden Sundgan, Breisgau und denWald"; Straßburg das Hcrzogthnm Lothringen und den Schwarzwald.4. Weil man zu besorgen hat, daß die kais. Majestät, da sie mit dein Papste einig ist, den auch diese Dingeam meisten berühren, einen Ausspruch (am Reichstages thnn möchte, welchen die Städte nicht annehmen könnten,wodurch er Anlaß zu einem Kriege erhielte, und daß er alsdann von dem Papste und andern wälschen FürstenHülfe bekäme oder sonst ein wälschcs Heer von Mailand aus durch Granbünden zu führen unterstünde, sowird gcrathen, daß eine Botschaft und zwar wenigstens zwei Männer von Zürich und Bern, zu den Grau-bündnern abgeordnet werden solle, um mit denselben einen Tag zu vereinbaren und ihnen anzuzeigen, daß ihnendie Städte bei jeder eintretenden Gefahr treulich beistehen und sie mit aller Kraft schirmen wollten, dasselbeaber wiederum von ihnen erwarten, und insbesondere sie dringend zu crmahnen, daß sie, kraft der bestehendenBünde, weder dem Kaiser noch sonst Jemand Dnrchpaß für Truppen bewilligen und den Städten darübereine bestimmte Erklärung abgeben möchten. 5. Da nicht zu zweifeln ist, daß der Kaiser die Städteauffordern werde, sein Urtheil anzunehmen, also von dem wahren Wort Gottes abzustehen, und daß er aufihren Abschlag hin einen Krieg anfinge, so ist berathschlagt, daß jeder Theil seinen Gelehrten und anderngeschickten Personen auftrage, ein Ausschreiben zu entwerfen, worin man erklärt, die göttliche Lehre nach heiligerbiblischer Schrift halten zu wollen; diese Entwürfe würde man dann zu Anfang des Krieges auf Tagen ver-gleichen und in ein gemeinsames Ausschreiben zusammenziehen; doch sollen dieselben den Obern behändigt undkeineswegs ausgegeben, sondern bei ihnen behalten werden. 6. Es wird ferner für nützlich erachtet, dem Aus-schreiben des Kaisers gemäß, daß er auf dem Reichstag jede Meinung anhören wolle, von den Gelehrtenunverzüglich eine Schrift aufsetzen zu lassen, worin die Städte sich verantworten und des Kaisers gnädiges