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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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März 1530.

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I. Bern: 1. Es haben die Kalnacher im Wirthshaus (zu Kerzers) gedroht, die Bilder zu verbrennen,worauf sich etliche Anhänger des alten Wesens in dem andern Wirthshaus vereinigt und mit acht Handbüchscngewartet haben, was leicht eine große Unruhe Hütte erwecken können; darum sollen gemeine Kirchgenossen er-mahnt werden, brüderlich mit einander zu leben und Jeden unangefochten das Wort Gottes hören oder zur Messegehen zu lassen. 2. Bestrafung der schuldigen Merlachcr. 3. Bereinigung der Kirchcngüter in Wistelach,um das Pfrnndvermögen ermitteln und dann die Gemeinde mit einein tauglichen Prädicanten versehen zukönnen.

II. Instruction der freiburgischen Botschaft. 1. Da dieser Tag von Bern angesetzt ist, »m überdie Kirchengüter im Wistelach :c. zu verfügen und die Frevler zu bestrafen, und Bern die Stiftungen vonMessen rc. entweder den (noch lebenden) Stiftern oder deren Erben bis ins vierte Glied zukommen läßt, sosollen die Boten dahin wirken, daß freibnrgische Angehörige, die im gleichen Fall sind, ihre Antheile auchzurückerhalten, ohne Rücksicht darauf, daß sie solche wieder stiftungsgemäß verwenden werden. Wenn die Berncrdas nicht zugäben, so wären die fraglichen Güter in Haft zu legen und der Handel heimzubringen. Wennaber die Anwälte von Bern ihren Theil zu Händen nähmen, so sollen es die Freiburger auch thuu und solche Güteran sicheren Orten verwahren. 2. Sie sollen auch darauf dringen, daß die muthwilligen Knaben und Ueber-treter zu Marten gestraft werden. 3. Da der von Bern nach Kerzcrs geschickte Prädicant die Pfründe fürsich allein beansprucht, während das Mehr ergangen ist für den alten Glauben, so soll der Mehrtheil mit einemPriester verschen werden, der den Leuten Messe hält, und zur Vermeidung weiterer Klagen der Meßpricsterund der Prädicant von der Pfründe gleiche Theile erhalten. 4. Da Bern sich mehrmals über SpitalmeisterTossis beschwert hat, als habe er denen von Marten eineSchrift" abgedroht, so sollen die Muriner in Ge-genwart der Boten von Bern befragt werden, was Tossis gehandelt habe. K. A. Fr-iwrg- J»str. ». i. io°l>, -o?».

382.

Einsiedel». 1530, 9. März.

Staatsarchiv Zürich : Abschiede Bd. 10, r, sss.

Tag der im Rhcinthal regierenden Orte (mit Ausnahme Lucerns).

!». Da dieser Tag angesetzt ist zur Berathung über die Gefangenen, die zu Altstätten im Nheinthalliegen, so werden zuerst die hierauf bezüglichen Instructionen eröffnet; weil aber dieselben ungleich lauten, undLucern keinen Boten geschickt, sondern bloß geschrieben hat, es bleibe bei dem darüber gemachten Abschied, soHut man verabredet, daß Zürich, Schwyz und Appenzell ihre Botschaften im Namen aller Orte dorthin schickenfüllen, um den Todschlag und alle den Handel berührenden Verhältnisse zu untersuchen und zu verfügen,was zu Friede und Einigkeit und guter Nachbarschaft dient. Wenn jedoch die Sache nicht gütlich erledigtwerden könnte, so sollen die Boten alles wieder an die Obern bringen und zivar auf den nächsten Tag zuBaden, damit dort ein endlicher Beschluß gefaßt werde. Die Boten sollen auf nächsten Dienstag Abend(13. März) zu Altstätten in der Herberge sein. Dabei ist jedoch zu bemerken, daß die Boten von ZürichUnd Glarus nicht weiter eingetreten sind, als ihre Instructionen lauten. Betreffend den Span zwischender Frau von Ramschwag, die zu Lindau wohnt, und ihrem Bruder, der auf Gutenberg sitzt, soll den Boten

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