Februar 1530.
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Zu 1. Das angeführte Schreiben ist in extenso dem Abschied-Tert einverleibt; da ei» Theil des In-haltes schon in Nr. 273 mitgetheilt werden mußte, so wurden hier nur diejenigen Momente herausgehoben, diedort zu kurz behandelt sind (Art. 1), während das klebrige nur angedeutet zu werden brauchte. Aus demDatum (18. Februar) ist zu schließen, daß obige beide Tage wenigstens bis zum 19. d. M. gedauert haben.
275.
Lucern. 1530, 22. Februar.
Ktttttottsarchiv Solothurn: Lucenier Schreiben I.
Die auf dem (letzten) Tag zu Baden bersammelteii Boten der V Orte schreiben a» Solothurn: In dem bekanntenStreit zwischen den III Städten und den sechs Orten (V Orte mit Glarus), wegen der Kastbogtei über diethurgauischen Klöster sei, nachdem die Sache bereits ans Recht gewiesen gewesen, auf diesem Tage so viel zurVermittlung gehandelt worden, daß sich die V Orte erboten haben, von ihren seit langer Zeit ruhig besessenenRechten einigermaßen abzustehen, nämlich die III Städte in die Kastvogtci eintreten zu lassen; mau hätte auchgehofft, daß sich dieselben damit begnügen würden, zumal man wisse, daß Frciburg und Solothurn diesesZugeständnis; gern annehmen; allein Bern sei damit noch nicht zufrieden und stelle neue Anforderungen, wieder Bote von Solothurn und der Abschied des Weitem anzeigen werden. Dieses Verhalten Berns bedaurcuian sehr; denn bei allen vernünftigen und ehrbaren Leuten sollte das diesseits gemachte Anerbieten fürgenügend geachtet werden, und sollte daher Bern keine rechtliche Verhandlung verlangen; denn wofern dieIII Städte gehörig erwägen, was man ihnen nachlassen wolle . . . (folgt Detail), und daß man diesseitsnichts Neues begehre, so hoffe mau, daß sie sich damit zufrieden geben, und (die zwei andern Orte) Bern ersuchenwerden, sich damit auch zu crsättigcn. Daher bitte man Solothurn ernstlich und freundlich, das >zu Herzen zufassen, bei Bern in diesem Sinne zu wirken und in dem Fall, daß dieses auf seinem Vorhaben beharrte, mitdemselben nicht ins Recht zu stehen, indem es auch bei dem besten Ausgang nicht mehr erhielte, als man jetztgewähre, :e. :c. (Im Auftrag der genannten Boten durch Luccrn ausgefertigt).
270.
MM. 1530, 23. Februar f.
Staatsarchiv Bern.
I. 23. Februar. Die französischen Gesandten begehren dringend, de» Unterwalducrn noch 2—3 MonateFrist für die Zahlung zu gönnen. Dabei äußern sie ihr Bedauern über die in der Eidgenossenschaft herr-schende Uneinigkeit und ermahnen, dieselbe zu beseitigen, da sonst große Unfälle zu besorgen jeicn.
Rathsbuch S»t, p. soz.
II. 1530, 25. Februar. Bern an Unterwalden. Kraft des ergangenen Rechtsspruchs hätte es auf letzteWeihnachten 1500 Kronen erlegen sollen; da es nicht geschehen, so müsse man sich darüber höchlich verwundern,daß es seinen Zusagen und dein Urtheil nicht Genüge leiste, sondern den französischen Anwälten auf dem letzten