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Februar 1530.
ihn nur leisten, wenn man diesem Begehren entspreche; auch finden sie die Jahreszeit ungünstig und wünschen,daß man die Sache bis in den Mai verschieben möchte. 2. Da Bern hiuwider die Anfrage stellt, wessenes sich zu den andern Orten zu versehen habe, wenn inzwischen ein Krieg mit Fürsten oder Herren ausbrechensollte, des Glaubens oder anderer Dinge wegen, so wird das in den Abschied genommen, um auf nächstemTage darüber Antwort zu geben. I». I. Die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn begehren Antwortin Betreff der von ihnen angesprochenen Schirm- und Kastvogtei über die Klöster im Thnrgau, worauf diesechs Orte ihnen folgende Artikel vorschlagen: 1. Was von den X Orten über die Klöster mit Mehrheit be-schlossen werde, soll in Kraft bleiben. 2. Die Klostergttter sollen unverändert, und die Klöster bei ihren Frei-heiten lind Gerechtigkeiten verbleiben. 3. Die Vll Orte sollen bei der Landvogtei, den Niedern Gerichten undaltem Herkommen verbleiben. Wenn die drei Städte diese Artikel annehmen wollen, so werde man sie zu derKastvogtei der Gotteshäuser wie die andern Orte gelangen lassen, kl. Die Boten der drei Orte schicken sieheim; nachdem die Antwort der Obern eingetroffen, eröffnet Bern, daß es den ersten Artikel annehme, soweiter Leib und Gut betreffe, und wenn der Landfriede aufrecht bleibe; beim zweiten findet es, die Bestätigungder Freiheiten der Gotteshäuser sei dem Landfrieden nicht gemäß und dem Gotteswort nachtheilig; ihrer Güterhalb gedenke es zu handeln, was es vor Gott und der Welt zu verantworten hoffe; auf die Landvogtei unddie Niedern Gerichte wolle es keinen Anspruch machen, wenn ihm die Kastvogtei wie andern Orten zugestandenwerde; sei dies nicht der Fall, so solle der angesetzte Rcchtstag besucht werden. III. Nun ersuchen Basel,Schaffhausen und Appenzell die Parteien, sich gütlich zu vertragen oder den Rechtstag aufzuschieben, wenn dieAusgleichung jetzt nicht möglich wäre, damit unterdessen noch ein Versuch zu freundlicher Unterhandlung gemachtwerden könne. Stimmt Bern dieser Abrede zu, so soll es dies nach Lueern melden, damit der angesetzteTag (?) nicht besucht werde, i. Da aus den Grafschaften Thurgau, Baden, den Freien Aemtcrn w. aber-mals Beschwerden eingelangt sind, darauf aber nicht eingetreten werden konnte, so hat man beide Parteien er-mahnt und auch den Landvögten geschrieben, es sei ernstlicher Wille der unparteiischen Orte, daß man sichallerseits ruhig verhalte und bis zum nächsten Tag die Dinge in ihrem jetzigen Zustande lasse. It.» Heim-zubringen das erneuerte Begehren des Landschreibers zu Frauenfeld, ihn für seine Arbeiten in dem Jttinger-handel (vollends) zu entschädigen. I. Der alte Leutpriester von Dietikon meldet, wie er mit dem Abte vonWettingen einen Vertrag aufgerichtet, den derselbe nicht halten wolle. Heimzubringen, wie dem guten Herrnzu helfen sei. Der Decan von Zurzach zeigt an, daß die. Zurzacher einen Prediger angestellt, dein
das Stift jährlich 100 Stück geben müsse, und daß sie ihm zuletzt auch das Decanat genommen haben,so daß er keinen Lebensunterhalt mehr habe. Da man den Prädicanten mit 100 Stück völlig genügend be-soldet findet, so ist dies heimzubringen und auf dem nächsten Tage zu antworten, wie man dem alten Mannzu Hülfe kommen wolle, i». Schriften von dem Regiment zu Innsbruck melden, daß Zürich und Glarusdurch den Vogt zu Roseuburg den Zehuten zu St. Johann Höchst, der dem Gotteshaus St. Gallen zugehöre,(wollen) einsammeln lassen; auf die Mittheilung dieser Beschwerde erwidern die zwei Orte, sie haben keinenBefehl, darüber zu antworten, wollen aber die Sache an ihre Obern bringen, a. Die Boten von Zürichwissen, wie der Abt von St. Blasien durch seinen Schreiber gebeten hat, sein Gut im Stumpfenbach wiederfreizugeben, z». Sie wissen auch um die Bitte der neun Orte betreffend die Freilassung des Pfäfflis (Pfefffr-lin's!) Auf das schriftlich eingelangte Begehren der Regierung zu Ensisheim, über ihr früher gestelltesAnsinnen betreffend etliche Gülten und Zinse und das Gotteshaus Königsfelden, haben die Boten von Bernerklärt, sie wollen das heimbringen; ihre Obern werden dann wohl geziemende Antwort geben.