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Februar 1530.
Abschieds von Baden, ohne die andern Orte nichts zu handeln unternehmen werden. 12. In Summa ist dieAntwort auf die vorgebrachten Artikel, daß man schändlich, lästerlich und widerrechtlich angeklagt und ver-leumdet worden sei; ausgenommen Ruschi's Handel oder die Rede wegen Mark Sittich von Ems, derenVerantwortung man den Betheiligten selbst überläßt. Wenn aber Jemand iin klebrigen mit dieser Antwortsich nicht begnügen will, so bietet man ihm Recht vor den Vit Orten.
273.
Baden. 1530, 14. Februar f. (Auf Valentin! f.).
Staatsarchiv Lucern: ANgem. Abschiede I. 1. f. 164. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 10, k. 204. Stadtarchiv St. Gallen.Staatsarchiv Bern: Ailg. eidg. Abschiede LO. 93. .ll'antonSarchiv Freibnrg: Abschiede Bd. 12. äkantvttöarchiv Svlatliurn: Abschiede Bd. 16.
H'antonSarchiv Schasfl)anscn: Abschiede, ärantvnöarchiv Basel: Abschiede.
Gesandte: Zürich. M. Rudolf Thumiscn; Werner Beyel. Bern. Peter Stürlcr, Venncr; CrispinusFischer, des Raths. Lucern. Hans Hng, Schultheiß; Heinrich Flcckenstein, des Raths. U r i. Caspar Jmhof.Schwyz. Vogt (Caspar) Stalder, des Raths. Unterwalden. Seckelmeister Wirz. Zug. Oswald Toß,Ammann. Glarus. Hans Aebli, Ammann. Basel. Jacob Götz, Salzhcrr; Sebastian Krug, des Raths.Frei bürg. Rudolf Löwenstein. Solothurn. Peter Hebolt, Schultheiß. Schaff Hansen. Hans Peyer,Burgermeister. Appenzell. Ammann Eisenhut; Animann Vroger. — E. A. A. kul. 331>.
l». Der Landvogt zu Sargans begehrt abermals die Absendung von Boten wegen der großen Unruhenin der Landschaft. Es wird beschlossen, daß jedes Ort einen Boten ans die Herrenfastnacht (27. Februar)nach Sargans senden solle. ?». Ein Anwalt des Abtes von Pfäfers ersucht neuerdings um einen Bcstüti-gungsbrief für dessen Freiheiten, nach der vorgelegten Copie; das soll jeder Bote heimbringen, um die nachSargans zu verordnenden Boten darüber zu instrniren. v. 1. Junker Balthasar von Ramschwag beschwert sichdurch einen Anwalt, daß Frau Katharina (von) Ramschwag ihm seine Güter zu Bernang in Verbot gelegt und ihmzumuthc, dort Recht zu nehmen, während sie ihm früher das Recht bei der Regierung zu Innsbruck vorgeschlagen;er bittet um Aufhebung des Arrestes und eine Weisung, das zu Innsbruck angefangene Recht „auszuüben"-2. Nach Anhörung der Gegenpartei wird erkannt: Es soll der Haft abgcthan sein; weil aber die Anwälte der Leutevon Bernang diesen Spruch zuerst hinter sich bringen wollen, so ist die Sache in den Abschied genommen zuweiterer Berathung, sofern dieses Urtheil nicht angenommen würde. «I. Ans dem letzten Tage zu Badenwar, auf Ansuchen der vertriebenen Rothweiler, den Eidgenossen von Rothweil ernstlich geschrieben worden, siemöchten gegenwärtigen Tag besuchen, damit ein gütlicher Ausgleich erzielt werden könnte. Da aber dorthernur ein Schreiben eingelangt ist, und die Flüchtigen, deren über 350 Personen sein sollen, dringend um Hülfeanrufen und sich zum Recht erbieten vor gemeinen Eidgenossen, oder einem besondern Ort, oder gegen Zusi-cherung eines guten Geleits vor ihren eigenen Obern, so wird abermals aufs ernstlichste nach Rothweil ge-schrieben, sie mögen auf den nächsten Tag eine Botschaft abfertigen, um den Handel wo möglich in Güte zuerledigen. Heimzubringen, was man weiter thnn, und namentlich ob man eine Botschaft hinsenden wolle,wenn sich auf dem nächsten Tage wiederum keine Boten von Rothweil einfinden würden. «, 1. Ucber den Streitzwischen Zürich und Glarus mit Lucern und Schwyz betreffend das Gotteshaus St. Gallen werden zuerst dieRathschläge der Obern (der unbetheiligten Orte) eröffnet; diese enthalten hauptsächlich („zu gutem Theil")