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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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544 Februar 1530.

wurde dienen." Bitte um fernere Weisungen zc. Bericht über die eingelegten Fürbitten für den gefangenenErhard Kramer (worüber ein Schreiben vom 13. d. mehr Auskunft gibt). St. A. B-m: KNchl. Ang-l-gmh,

3) 1530, 15. Februar. Bern an seine Gesandten in Murten. Antwort auf ihre zwei Zuschriften.1. Man begehre, daß sie laut derReformation" fürfahren, und damit dies ohne Aufzug zu Ende gebrachtwerde, habe man noch I. Diebold von Erlach zu ihnen abgeordnet; sie sollen daher der Kirchcngütcr halb derInstruction gemäß handeln, auch wenn die Freiburger nicht theilnehmen wollten, und ausdrücklich erklären, daßman einen Uebcrrest nicht für sich beanspruche, sondern zu der Ehre Gottes und zur Erhaltung der Armen undder Prädicantcn verwenden wolle. 2. Wenn Erhard Krämer nach der Predigt auf offener Canzel erkläre, daßseine Aeußerung, Bern habe dem Abt von Frienisberg wider Gott, Ehre und Recht das Seine genommen,erlogen sei, und dazu 10 Pfd. Pfg. Buße gebe, so wolle man ihn ledig lassen; wo nicht, so soll das Rechtgegen ihn gebraucht werden.

4) 1530, 16. Februar. Bern an Dieselben. Antwort ans ihr Schreiben betreffend die Wistelacher unddie Theilnng der Pfarrpfründe zu Kerzcrs. 1. Weil die im Wistelach begehren, die Berner Reformation an-zunehmen und darüber zu mehren, so soll dies den Boten von Freiburg eröffnet werden mit dem Ersuchen,kraft des Landfriedens mitzuhnndeln und hinüber zukommen; wenn sie es abschlagen oder keine Vollmacht haben,so sollen die Boten nichts desto weniger denen von Motiers einen Tag für die Abstimmung anberaumen, undwenn sie das päpstliche Joch mit der Mehrheit abwerfen, so soll ihnen zugesagt werden, daß man sie mit GottesHülfe (bei der Freiheit) handhaben wolle wie die von Murten. Man habe deßhalb auch den Freiburger Botengeschrieben und hoffe, daß sie mitwirken werden. 2. Daß der Meßpfaffe und der Prädieant die Pfründe zuKerzers gleich theilen, wolle man zulassen, so lange beide da seien; wenn aber, hoffentlich in kurzer Zeit, dieMesse und die Ccremonien wie zu Murten abgcmehrt worden, so soll die Pfründe dem Prädicantcn allein zu-stehen. S) u»d 4) im St. A. Bern: Teutsch Miss. Ii. 482, tSS. RatPb. »2», x. 200, sog.

5) 1530, 16. Februar. Bern an die freiburgischcn Boten zu Murten. Die Wistelacher begehren aber-mals zu mehren, wie es in Murten geschehen; da der Landfriedc das ausdrücklich zugebe, so wünsche man, daßdie Boten von beiden Orten in der Sache handeln, damit die guten Leute zur Ruhe kommen; wenn Freiburgden Frieden halten wolle, so werden seine Boten hierin nichts thun, was ihren Herren mißfallen könnte; sofernsie aber Bedenken tragen dabei mitzuwirken, mögen sie weitere Befehle einholen; denn die diesseitige Votschaftsei angewiesen, in diesen Dingen fürzufahren. K. A. Freiburg! A. GM. Sache».

272.

SlMMlS. 1530, 14. Februar f.

Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. 10, t. 27S.

Abscheid der berantwurtig landtvogts, schulthcißes, landtammau und landtsrätcn in Sanganscrlandt, nfsdie instruction, so dann unser gnedig Herren bnrgcrmcistcr und rat der statt Zürich uff die frommen whsenmcister Niclas Vrunner und Meister Caspar Nasal gestellt und mit dem landbogt zuo Sangans ze reden undze handlcn befolhcn habent."

Wiewohl die gedachte Instruction allein ans den Landbogt lautet, so sind doch darin auch Anhängerdesselben genannt; darum hat er für nöthig erachtet, dieselben, nämlich die Landräthe, zu sich zu berufen, umihnen die Klagschrift borzulegen und bon ihnen zu »erlangen, daß sie diese Artikel berantworten helfen, so vieljedem dabei zu thun gebühre. 1. Da Etliche bon Flums, welcheman" die Gutwilligen nennt, bon demLandvogt und den Landleuten begehrt haben, sie bei ihrem Mehr zu schützen oder offen zu sagen, ob man es