Februar 1530.
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tierm solle. Morn werdend wir wyter handlen und üch aber berichten, wills gott; es stat snnst, daß nur hoffend,da wcrd nüt frcvels und nnfnoglichs gchandlet." — (Von N. Manucl's Hand). St. «. M>-chl. A»qncgcnh.
200.
Mrilh. 1580, 10. Februar (Donstag vor Valentin!).
Staatsarchiv Zürich: Rathsbuch 1S30, p. 33.
l. Die Von Arbo n bringen durch eine Botschaft allerlei Anliegen gegen den Bischof von Konstanz vor undstellen die Bitte, sie bei ihren Freiheiten zu schirmen und besonders bei dein göttlichen Wort, da ihnen derBischof dcszhalb kein Gehör leihe, sondern sie immerfort aufziehe und in Kosten verwickle; auch empfehlen sieihre Nachbarn von Egnach zu geneigter Hülfe, kl. Hierauf ist beschlossen, den Boten nach Baden in ihreInstruction z» setzen, dost sie diese bidcrbcn Leute treulich vcrtheidigen sollen; denen von Nrbon wird gcrathen,bei ihren Beschlüssen und Ordnungen für Gericht und Rath zu bleiben, sie mit einander zu beschwören undZu handeln, wie es göttlich und recht sei; man werde sie lnnt der gcthancn Zusage dabei schützen und hand-haben.
IZoäsm änto werden M. Trinklcr und M. Ulrich Stall beauftragt, das Anbringen deren von Würenlos,ihren Kirchgang betreffend, gründlich zu prüfen.
270.
Much. 1530, c. 10. Februar?
Staatsarchiv Zürich: Acte» Abtei St. Gallen.
I. Die Gottcshauslente haben durch ihre Votschaft anbringen lassen, 1. es sei unter ihnen dadurch einigerUnwille erweckt worden, das; die Boten von Zürich und Glarns, die um Weihnachten bei ihnen gewesen, denStatthalter zu St. Gallen nicht ab der Landschaft, sondern aus der Stadt verordnet haben; da dort vonÄlter her ein Hofammann gewesen, dein aber, ans Hoffart der Mönche, erst bei Menschengedenken der Name„verkehrt" und der Titel Hofmeister gegeben worden; da ferner der Statthalter nicht alle Geschäfte zu fertigenu»d Jedem in seinen Anliegen Rede und Antwort zu geben vermöge, sondern beide wohl Arbeit genug hättenund es dem gemeinen Mann oft gelegener wäre, an den Hofammami ans dein Lande als an den Statthalterin der Stadt zu gelangen, es auch mehr Ansehen hätte und weniger abstoßend sein möchte, wenn der Statt-halter samt dein Hofammami und dem Vogt von Obcrbcrg etwa an einem Freitag zu St. Gallen denParteien Bescheid gäbe, als wenn er solches allein thnn sollte; um also jedem Verdacht und Argwohn zuvor-zukommen, und damit „sie" einander in allen Dingen desto leichter beholfen sein und die biderben Leutebesser befriedigen könnten, so möchten sie (die Bittsteller) wünschen, daß der Statthalter zwar bleibe und alleGeschäfte, die in der Stadt und innerhalb der Krenzsteine vorkommen, besorge, auch einziehe, waS dahin gehöre,und über diese Verwaltung dem Hauptmann samt den Zwölfen Rechmmg ablege, daß ihm jedoch ein