Januar 1530. 53 Z
Freiburg und Solothuru wegen des Klosters zu Dicßenhofcn hat Bern diesmal nicht weiter Antwort gegeben,als daß es keinem Theil vorzuenthalten gedenke, was ihm mit Recht zustehe.
«K. Besondere Verhandlungen zwischen Bern und Freibnrg.
I. k. Bor Rathen und Bürgern ist anzuziehen, daß der Statthalter zu Gnggisperg erklärt haben solle,es sei ihm von Bern befohlen, die Kirche zu räumen, und er wolle es thun, auch wenn es ihm Leib undLeben kostete, w. Das wäre aber wider Berns Zusage, niemand zum Glauben zu zwingen, auch Wider denLandfrieden; darum begehre man, daß es davon abstehe und für ein und allemal bestimmte Antwort gebe, daman solches nicht ertragen könnte. 2. Die Boten sollen erzählen, wie der Pfaffe zu Kerzers der Gemeindevielen Schaden zugefügt, nach dem Abschlag einer verlangten Pfründe sich (zum neuen Glauben) bekehrt habe;daß dann unter den Kirchgenosscn das Mehr ergangen, bei dem alten Glauben zu bleiben, und (daß sie), da ihnender Pfaffe nicht augenehm sei, in Freiburg um einen andern gebeten haben; dabei möge Bern sie ruhig lassen.Wenn die Boten wegen Kerzers mehr Bericht erhalten, so sollen sie das anbringen und zu verstehen geben,daß man die Verletzung der erhaltenen Zusagen und des Landfriedens nicht ertragen konnte. 3. Die vonMurten, die wider den Landfrieden handeln, sollen davon abgewiesen werden. «. A.Fmbu>-g: Jnstruu. Bd. 1. ios>,.
II. Antwort ans die Beschwerden der Frciburgcr Botschaft, l. Dem Statthalter sei diesseits nichts be^fohlen worden; mau wolle dergleichen auch nicht gestatten, bis „es sich mehre" (durch das Mehr verfügenlasse?) 2. Da Freibnrg einen Mcßpriester nach Kerzers geschickt, so glaube man auch Gewalt zu haben, dasGotteswort predigen zu lassen; man wolle aber niemand zwingen. Ob es sich mit Hcchler (dem Prüdieaute»)so verhalte, werde man erfragen. 3. Von Farcls Predigen im Wistclach wisse man nichts, wolle sich aberdarüber erkundigen und dann thun, was sich gebühre.
4. (An Farcl wurde dann (laut Rathsbuch) geschrieben, er solle im Wistelach nicht bleiben, wenn nicht dasMehr für ihn sei, sondern sich nach Murten verfügen und nähern Bericht geben.)
2«5.
Zürich. 1589, 31. Januar (Montag vor Lichtmeß).
Staatsarchiv Zürich: Thurgauer Psarraiwl (Wemselden).
Entscheid des Rothes in der Irrung zwischen Beat Rudolf von Nappenstein, gen. Mötteli, in seinem undseines Bruders Joachim v. R. Namen, mit Beistand einer Botschaft der Stadt St. Gallen, einerseits, derGemeinde Wemselden anderseits und Ulrich Nörr (»ich, alt-Pfarrer daselbst, als drittem Theil. 1. Möttelihatte nämlich ein Urtheil der Eherichter betreffend die Pfarre und die dem Herr Ulrich Knörr geschöpfteCompctenz und jährliche Unterhaltung an den Rath als die ordentliche Oberhand appellirt, weil er sich dadurchMerklich beschwert findet, daß Constanzer und nicht Zürcher Maß und Währung gegeben, dem alten Pfarrer(hier wieder Knörr) 10 Mütt ausgerichtet und also nahezu zwei Prädicanten sollen erhalten werden; deßhalbbittet er ernstlich um billigen Nachlaß und anerbietet dem Prädicanten jährlich 30 Mütt Kernen, 10 EimerWein, 10 Malter Haber Zürcher Maß und 30 Gl. rh. 2. Dagegen wollen die Anwälte der Gemeinde beiallen Stücken des Urtheils der Ehcrichter bleiben und hoffen, daß dasselbe bestätigt werde. Auch U. Knörr