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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1530.

und rathen will, und damit der Herr Landgraf nicht denken möge, das; man ihn umziehen oder sein gnädigesAnsinnen ausschlagen wolle, so ist bcrathschlagt, daß Straßburg demselben zum glimpflichsten und klügsten überdiese Verhandlung schriftlichen Bericht gebe und dabei anzeige, woran es bisher gemangelt habe; daß man esnun für besser und der Sache vorthcilhafter ansehe, in Gegenwart und mit Zuthun und Beirath seiner Bot-schaft weiter von dem Handel zu sprechen; daß man ihn also ersuche, dies in keiner andern als guten Mei-nung zu verstehen; auch sollen die Straßburger ihm den gemeldeten Tag nach Basel verkünden, mit demAnerbieten, daß es ihm überlassen »verde, nach seinem Gefallen, wem; ihm jener zu spät schiene, denselben umetwa vierzehn Tage zu „anticipiren" und diese Aenderung denen von Straßbnrg zu melden, damit sie dieandern Städte weiter zu berichten wüßten; wenn es seinen Gnaden gefiele, so wäre dies desto besser und auchden Städten desto lieber; man wolle dies also ihm anheimgestellt haben. Würde er den angesetzten Tagbleiben lassen oder einen frühern bestimmen, so soll Straßburg alle Theile zu guter Zeit benachrichtigen, damitsie denselben desto stattlicher besuchen möchten. Es soll jedoch dem Landgrafen deutlich angezeigt werden, daßdie Beschlüsse dieses nächsten Tages nicht als bindend betrachtet, sondern wieder heimgebracht werden sollen,damit die Obern allerseits weiter nach ihrem Gefallen handeln könnten. Wiewohl nun der Bote von Bernzu einem näheren Tage nicht eingewilligt hat, ist er doch von den andern hierin übermehrt worden.

Zu 1t». (1530, Januar?) Notiz von Zwin gli über das zu schließende Bündniß: „Heß hat nach dervcreinnng nie von unsertwegen gstellt weder von sinetwegen. Er hat onch fern im krieg uns zuogesprochcn w.Es habend auch ussere stett fern unseren Herren trostlich zuogcsprochen, darum daß sy wol ermessen kondent,wenn es uns umgangen, (daß es) an inen auch wäre. Also sollend wir auch denken zc. Hess hat sich ver-wegen, uns ze hilf (ze) kamen in unseren landen, wo er frid haben mag, und verficht sich wenig hilf zuouns. Unsere Meinung im sacrament wachst durch in uf im nider land. Item Herzog Jörg von Sachsen ist sinschweher. Herzog Hans sin verpündter. Herzog von Lüncnbnrg, von Brunswick, Düringen, Zweybrugg; Bischoffvon Mentz sin verständiger w." St. A. Zürich! Zwingli-Schristm.

2«4.

Bern. 15A0, 31. Januar.

Äantousarchiv Solothurn: Abschiede, Bd. ls. Staatsarchiv Bern: Instructionen es«. Rathsbuch Nr. SS4, x, ioo s»,

Gesandte: Freiburg. (Hans Guglcnbcrg; Hans Lanther). Solothurn. (Unbekannt).

t». 1. Zuerst wird bcrathschlagt, den V Orten wegen des Spans betreffend die (Schirmhoheit über, die)Klöster im Thurgau freundlich zu schreiben, sie möchten die Kosten und Mühen einer Rechtfertigung vermeiden :c.Wenn das jedoch nichts fruchten sollte, so will man dcßhalb Recht ergehen lassen, wofür ein Tag bestimmtwird auf den 1. März. Darüber erwartet man auf den nächsten Tag zu Baden bestimmte Antwort. 2. DasAnerbieten von Basel, Schaffhansen und Appenzell, in dieser Sache freundlich zu unterhandeln, ist abgelehnt.3. Sodann fällt in Vcrathung, ob nicht den armen Leuten im Thurgau, im Vorbehalt der unter den X Ortenstreitigen Rechte, vorläufig irgendwie Hülfe geschafft werden könnte; darüber sollen Frciburg und Solothurnsich auch berathen. k. Betreffend den Abt st. gallischen Handel ist verabredet, daß die drei Städte keineMühe sparen wollen, denselben in der Freundlichkeit auszutragen, e. Ueber den Vortrag der Boten von