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Januar 1530.
angesechen, gestanden und mit den biderben Wen ivitcr gehandlet. Und demnach die nnsern sambt Glarns auchfür die gmeind berücft worden, und sitmaln der andern zweyen Orten vor inen daran gcsin, irc geschäft undHändel daselbs vollendet, und nämlich die antwort lnt des abscheids, dcro als wir achten, unser Eidgnossen vonLuccrn und Schwiz such einen haben empfangen, und also die gotzhuslüt daruf hcimkert, ouch unser botteu
vevritten." ... St. A. Zürich: A. Abtei St. Gallen.
Zu I». 1) 1530, 19. Januar (St. Sebastians Abend), „uß Zürich" (Baden!). Thumiscn, Schweizer,Wcrdmüller, Frei (und Bepcl), Gesandte von Zürich, an ihre Obern. Da Luccrn und Schwyz, um die Klagenzu bewähren, welche Zürich ab dem letzten Tag von Luccrn aus zugeschickt worden, darthuu wollen, daß dieselbennicht von ihnen, sondern von andern Leuten herrühren, welche unbillig beschwert zu sein glauben, und daß siezu solchem Abschied und dieser Tagsatzung Ursache gehabt haben, so sei heute Hauptmann Batzcnheimer samtandern Abgewichenen, wiewohl es die Gesandten (von Zürich) strenge widcrfochten, nach dem Gefallen der an-dern Eidgenossen vorgestellt worden; da sodann in der schriftlichen Verantwortung, die sie haben verhören lassen,unter andern Artikeln die Boten von Lucern und Schwpz, die zu Wpl bei dem Aufruhr gewesen, nämlich Vogtam Ort und Vogt Bachmann (?), ihrer uuglimpflichcu Handlungen und Reden halb angezogen worden, crstcrcraber nicht gegenwärtig gewesen, und Schultheiß Hng habe vermeinen wollen, daß sich derselbe schwerlich so weiteingelassen, so haben die Eidgenossen für nicht ungeschickt erachtet, daß derselbe unter Augen sein, und wennnach seiner Meinung etwas zu viel gesagt würde, sich verantworten sollte. Weil nun Schultheiß Hug dieseVerantwortung nicht bis zum nächsten Tage verschieben wolle, sondern in dieser Stunde, um 4 Uhr Nachmittags,nach ihm (am Ort) geschickt habe, jene Anzüge aber aus der Kundschaft hcrfließeu, welche Seckclmeister Joh.Edlibach zu Wpl verfaßt, so sei nöthig, für den Fall, daß er (am Ort) sich hierauf beziehen („hieran schwän-ken") wollte, ihn gerade dabei fassen zu können. Dcßhnlb bitten die Gesandten, wenn cs den Obern gefalle,ihnen ohne Verzug („anrucks") jene Kundschaft samt einem Bescheid zu schicken, ob sie dieselbe darlegen sollenoder nicht, Inden? die Eidgenossen, nach Verhörung beider Thcilc, Bedenkzeit bis morgen früh genommen habe??,um dann je nach Gutfindcn mit den Boten von Zürich zu handeln; was sie anbringen wollen, wisse maufreilich nicht. ... St. A. Altrich I A. Abtei St. Gallen.
Die fragliche Kundschaft liegt noch vor, kann hier aber nicht eingerückt werden.
2) 1530, 20. Januar (St. Sebastians Tag). Zürich an die „Miträthc" auf der Taglcistung zu Baden-Antwort auf ihr Schreiben: Man schicke ihnen beigeschlossen die zu Wyl eingenommene Kundschaft zu in derMeinung, daß sie dadurch in Stand gesetzt werden sollen, desto tapferer und gründlicher die Sache darzuthun,und gerüstet seien auf alles, was etwa vorgebracht werden möge; mau halte aber nicht für förmlich, rechtmäßigund schicklich, jetzt die Kundschaft darzulegen, weil mau noch nicht verpflichtet worden, dieselbe vorzuweisen. D?cGesandten sollen übrigens zum treulichsten ihren Befehlen gemäß handeln und weiter berichten, was der Obrigkeitzu wissen nöthig sei. ... St. A. Zürich: A. Abtei St. Galle».
Zu «. 1530, 20. Januar (Sebastian!), 5 Uhr Nachmittags, Baden. Die Zürcher Boten an ih^Obern. Dem erhaltenen Befehl gemäß habe man die Meinung der Obern den andern christlichen Mitbürgernvorgelegt, nämlich jetzt die V Orte nicht zur Beschwörung der Bünde anzuhalten, sondern zunächst eine Erklärungvon ihnen zu erwirken, wessen man sich in diesen unsicher« Läufen zu ihnen versehen dürfte, um damit ihwGesinnung kennen zu lernen, einstweilen aber von dem Bundesschwur zu schweigen. Dieser Vorschlag gefalleaber den Vurgerstädtcn nicht; sie halten für glimpflicher und klüger, die Beschwörung der Bünde in der Weise,wie es unlängst im Abschied von Frauenfeld bedingt und erläutert worden, auch die des Landfriedens mit allenseine?? Artikeln zu forden? und dabei den Landfrieden samt dein Gotteswort vorzubehalten; da jedoch wohl zuvermuthen sei, daß die V Orte dies abschlagen und vielleicht Ungcwittcr und Ungclcgcnhcit vorschützen werden,so könne man ihnen dann mit Glimpf anzeigen, „daß die Obern die jetzige Zeit für die müßigste und geschick-teste halten zc.; weil aber allerlei besorgliche Umtriebe vor Augen seien, die ernstlich vermuthen ließen, daß uwuvon Jemand mit Gemalt überzogen werden möchte, so begehre man zu vernehmen, wessen man sich zu ihnenversehen sollte, und darüber eine satte Antwort mit Ja oder Nein zn empfangen;" dergestalt käme man leicht"