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Januar 1530.
Landfriede sei verletzt; sie stellen aber den übrigen Orten anHeim zn entscheiden, ob Zürich zu solchen DingenGewalt habe oder nicht. 3. Nachdem die Boten der unbetheiligten Orte diese „Artikel" in Berathung ge-nommen, erklären die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurn, daß sie auf die Angelegenheiten der Gottes-häuser im Thurgau sich nicht einlassen dürfen, bevor ihr Span gegen die sechs Orte erledigt sei; daraufhinhaben sich die andern Orte verständigt, dem Landvogt im Thurgau ernstlich zu befehlen, daß er bis zumnächsten Tage in den Klöstern nichts weiter vornehmen lasse, sondern den gegenwärtigen Zustand festhalte;dergleichen werden die Vögte in Baden und den freien Aemtern angewiesen, darüber zu wachen, daß alleschwebenden Händel stillestehen und nichts darin verändert werde; dann wird auch mit Zürich und den V Ortenbesonders geredet und ihnen der ernstliche Wille der vermittelnden Orte erklärt, daß sie bis zum nächsten Tageweder Botschaften noch Schriften versenden und allenthalben die jetzige Lage der Dinge bleiben lassen, auchnichts Unfreundliches gegen einander unternehmen und wohl bedenken, was daraus entspringen möchte. Essoll auch jedem Boten zu dem nächsten Tage Vollmacht gegeben werden, in diesen Sachen nach Gebühr zuhandeln, und zwar ist hieftir ein Tag angesetzt auf Sonntag vor St. „Vellandis" (Valentins) Tag (13. Februar),wiederum zu Baden. I». Da die Boten von Zürich auf die Mittheilung dieser Beschlüsse erklären, daß siekeine Gewalt habeil dieselben anzunehmen, indem ihre Herren laut des Landfriedens „mit dein göttlichen Wortsürfahren werden", so wird ihnen rund heraus gesagt, daß sie damit stillstehen sollen, wodurch übrigens derLandfriede und das freie Mehren nicht gehindert werden. «. Der Ansprache wegen, welche die Boten derXll Orte, die auf der letzten Jahrrechnuug zu Lauis und Luggaris gewesen, gegen Ammann Beroldinger zuhaben glauben, ist von Uri ein rechtlicher Tag angesetzt auf den 11. Februar, wo sie techtzeitig eintreffensollen, um noch am Abend dem genannten Ammann „darzubieten", und nach dem Landesbrauch je zwei Gulden»in's Recht zu legen, k. Der Vogt im Sarganserland zeigt an, daß zu Walenstadt und Flums einigeUnruhe vorhanden sei, und begehrt, daß eine Botschaft dahin verordnet »verde, um die Streitigkeiteu gütlichzu schlichte». Heimzubringen und auf dem nächsten Tage zu antworten, ob man Boten hinauf schicken wolleoder nicht. I. „Gedenket des Anzugs derer von Brenigarten." «». 1. Die Sendboten der drei StädteBern, Basel und Schaffhausen stellen Zürich (in besonderer Verhandlung) mit freundlichen Worten vor, siezweifeln keineswegs daran, daß es alles, was es bei den Gemeinden in den gemeinen Herrschaften und ander-wärts handle, aus guter ehrbarer Meinung und christlichem Gemüth unternehme, zur Aeufuung göttlicher Ehreund Wahrheit; darin wollen sie ihm auch nicht Unrecht geben, oder sich von ihm söndern oder irgend etwaspreisgeben, sondern zum treulichsten mit Rath und Hülfe beistehen, wie sie es als Eidgenossen und christlicheMitbürger schuldig seien, und hoffe» sie auch, daß sie es niemals werden daran fehlen lassen; dagegen haltenihre Obern dafür, daß die Botschaften, welche Zürich an jene Gemeinden zu schicken Pflege, dem Landfriedennicht ganz gemäß seien und mehr zu Unwillen und Unruhe als zum Friede»? diene»?, auch de»? Städte»? insgesamtVerlegenheitei? zuziehen; deßhalb »volle»? sie Zürich in treuer brüderlicher Meinung auf's höchste' und dringlichsteermahnen und bitten, zu besserer Wahrung von Glimpf lind Einigkeit, und damit Jedermann sehe und sagenmüsse, daß es den Landfrieden tapfer halte und sich aller Billigkeit befleiße, mit diesen? Botenschicken fortanmehr znrückznhaltcn und nirgends vorzugreifen, sondern ein unzweifelhaftes Mehr zu crwartcn und die Leutedabei sich selbst zn überlassen, überhaupt so wenig als möglich mit Botschaften cinznschreiien. Dabei wird esersucht, diese Mahnung nicht als einen „Aufsatz" (Zurechtweisung?) zu deute», sonder» die Ehre aller christ-lichen Städte zu bedenken, damit mau nicht sagen dürfe, sie haben etwas zugesagt und nicht gehalten, viel ver-heißen, aber den Worten nicht nachgelebt; überdies hege»? sie die Zuversicht, daß der allmächtige Gott seine